
Nach dem Erziehungsurlaub haben Sie einen Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Der neue Arbeitsplatz darf nicht schlechter sein, als Ihre Tätigkeit vor dem Antritt des Erziehungsurlaubs. Jedoch sollten Sie sich bereits frühzeitig überlegen, ob ein Ganztagsjob mit einem kleinen Kind vereinbar ist oder ob nicht auch in einer Halbtagstätigkeit gearbeitet werden kann. Derartige Änderungen im Arbeitsverhältnis sollten rechtzeitig mit ihrem Chef besprochen werden.

