Nach Zusammenlegung von 2 ETW nur noch 1 Umlage

15. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Intress
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Zusammenlegung von 2 ETW nur noch 1 Umlage

Guten Tag,
Angenommen,man ist Eigentümer einer ETW. Der Voreigentümer hat vor 3 Jahren diese vormals 2 ETWs durch Deckendurchbruch verbinden lassen. Die anderen Eigentümer haben keine Zusage gegeben sich aber in den letzten 3 Jahren auch nicht darüber beschwert. Der Verwalter hat mit der Auflage zugestimmt(mündlich), das bezüglich der Kostenumlage immer für 2 Wohnungen zu zahlen ist.
Die Zusammenlegung wurde nun als eine Wohnung im Grundbuch geändert. Nun meine Frage:
Aus vormals 9 WE sind doch nun 8 WE entstanden. Die Umlage wird nach Wohneinheiten aufteilt. Hat man nun Anspruch auf Änderung der Umlagenberechnung, also nicht mehr ausgehend von 9 WE sondern nun von 8 WE? Obwohl dies eine Bedingung des Verwalters war?
Danke
Intress

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen