Guten Tag,
Angenommen,man ist Eigentümer einer ETW. Der Voreigentümer hat vor 3 Jahren diese vormals 2 ETWs durch Deckendurchbruch verbinden lassen. Die anderen Eigentümer haben keine Zusage gegeben sich aber in den letzten 3 Jahren auch nicht darüber beschwert. Der Verwalter hat mit der Auflage zugestimmt(mündlich), das bezüglich der Kostenumlage immer für 2 Wohnungen zu zahlen ist.
Die Zusammenlegung wurde nun als eine Wohnung im Grundbuch geändert. Nun meine Frage:
Aus vormals 9 WE sind doch nun 8 WE entstanden. Die Umlage wird nach Wohneinheiten aufteilt. Hat man nun Anspruch auf Änderung der Umlagenberechnung, also nicht mehr ausgehend von 9 WE sondern nun von 8 WE? Obwohl dies eine Bedingung des Verwalters war?
Danke
Intress
Nach Zusammenlegung von 2 ETW nur noch 1 Umlage
15. März 2002
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Frage vom 15. März 2002 | 15:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Zusammenlegung von 2 ETW nur noch 1 Umlage
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