Hallo,
Ich habe einem Mahnbescheid widersprochen, der Gläubiger hat Klage eingereicht, irgendwann kam eine Ladung, ich habe mich für den Termin vorbereitet, und alle Beweise zusammen getragen, vor Ort hieß es dann, dass es sich nur um eine Urteils Verkündung handelt. Ich könnte nichts mehr sagen, ich hätte vorher etwas schriftlich einreichen müssen. Ich konnte dann nur noch Abweisung der Klage beantragen, diese wurde natürlich nicht zugestimmt, da von meiner Seite keine Unterlagen vorlagen. Kann ich anstatt Berufung auch die Wiedereinstellung in den alten Stand beantragen? Mir wurde nicht gesagt, dass ich irgendetwas schriftlich einrichen muss.
Viele Grüße
Manni
Nach Urteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich befürchte Sie verstehen da einiges miss oder haben die Schreiben des Gerichts nicht richtig gelesen. Sie haben ja offensichtlich die Anspruchsbegründung (von Ihnen als Klage bezeichnet) erhalten. Dabei ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Schreiben vom Gericht gewesen, in dem Sie aufgefordert worden sind innerhalb von Frist X Stellung zu nehmen.
Ich befürchte Sie verstehen da einiges miss oder haben die Schreiben des Gerichts nicht richtig gelesen. Sie haben ja offensichtlich die Anspruchsbegründung (von Ihnen als Klage bezeichnet) erhalten. Dabei ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Schreiben vom Gericht gewesen, in dem Sie aufgefordert worden sind innerhalb von Frist X Stellung zu nehmen.
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Hallo Eidechse,
Vielen Dank für deine Antwort. Das will ich nicht ausschließen. Also bleibt mir nur der Weg über die Berufung?
Viele Grüße
Manni
Liegen die Vorauss. für eine Berufung vor?
Für eine evtl. Berufung besteht Anwaltspflicht!
-- Editiert von hamburger-1910 am 29.10.2015 14:03
Nachtrag:
Gegen ein gem. § 331
Abs. 3 S. 1, S. 2 ZPO im schriftlichen Vorverfahren erlassenes Versäumnisurteil könnte
der Einspruch gemäß § 338 S. 1 ZPO
erfolgen.
Einspruchsfrist ist hier aber zu beachten!
Was heißt das? Ich war bei der Urteilsverkündung anwesend? 29.10.2015 wurde das Urteil gesprochen, ist es denn ein "Versäumniss"?
Die Richterin hat Berfung zugelassen und der Wert übersteigt 600 €.
Vielen Dank
Manni
-- Editiert von Manni1984 am 29.10.2015 18:54
Ich habe auch in meinen Unterlagen, kein Schreiben gefunden, aus dem hervorgeht, das ich mich schriftlich äußern soll, ich habe nur die Ladung erhalten.
Dann würde ich mit den gesamten Schreiben mal zu einem Anwalt gehen.
Hallo Mepeisen,
vielen Dank für deine Antwort, leider finde ich auf die schnelle keinen Anwalt, habe bei 6 Anwälten in meiner nähe, die sich mit Mietrecht aufeinander setzen angefragt, keiner hatte einen kurzfristigen Termin.
Tja... Dann suche weiter. Ggf. halt einen "normalen" Anwalt raussuchen, wenn es hauptsächlich erst mal um den prozessualen Status des Ganzen geht.
-- Editiert von mepeisen am 30.10.2015 14:24
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