>Nach Titel - wie geht es weiter?
Hallo Dieter,
Hallo Ali Baba,
ich halte euch gerne auf dem Laufenden, aber viele Auskünfte kann ich nicht machen, da mir ja selbst einige Informationen fehlen:
Wie ist der VB zugestellt worden? Hat ihn jemand entgegengenommen? Wer hat den GV, der damals schon an der falschen Adresse war, mit Informationen versorgt und mit welchen Infos?
Nachdem der GV dann tatsächlich bei uns vor der Tür stand und wir ihm erklärten, dass das alles nicht korrekt gelaufen sei - was passierte danach??? Er kam ja nicht wieder! Mit wem hatte er gesprochen? Mit dem Amtsgericht? Mit den Gläubigern? Wer hat was mit wem ausgemacht?
Das alles werden wir hoffentlich am 31.03. erfahren.
@Dieter: wir reichten keine Vollstreckungsabwehrklage ein, da wir ja eine Kopie des VB dann zugesandt bekommen hatten und schickten direkt an das zuständige Amtsgericht einen "Widerspruch" mit allen Informationen, Kopien, Schriftwechseln, die bis dato stattfanden. Als Reaktion kam daraufhin der gesetzte Termin vor Gericht.
quote:
Zitat Ali Baba: Das ist gar nicht erforderlich, wenn keine wirksame Zustellung des VB erfolgte. Eine Vollsteckungsabwehrklage wäre also der falsche Weg.Hier genügt Erhebung eines Widerspruchs, wenn MB und VB bisher nicht zugestellt wurden oder die Einlegung eines Einspruchs, wenn der VB bisher nicht zugestellt wurde, was wohl offensichtlich seinerzeit auch nicht durch den GV erfolgte.
Ja, das hatte ich auch so aus dem Verwaltungsverfahrens- und Zustellungsgesetz als Leie herausgelesen :-)
Und da wir sicher sind, dass dieser Bescheid aufgehoben wird, gehen wir da jetzt ohne Anwalt hin.
Viele Grüße
Herby
von HerbyH am 16.03.2009 20:20
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:
2,3 von 5
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden