Nach Studienfachwechsel Bafög zuletzt nur noch mit Zinsen
AFP VOM 30.6.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1135 Aufrufe Mehr zum Thema:Studium, Bafög, Zinsen, Studenten
Bundesgericht billigt Anrechnung früherer Studiengänge
Auch nach einem Wechsel des Studienfachs können Studenten Bafög erhalten - zuletzt dann allerdings nur noch als verzinsliches Darlehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. (Az: 5 C 13.10)
Für die übliche Dauer ihres Studiums können Studenten je nach Einkommen der Eltern Bafög erhalten. Die sogenannte Regelstudienzeit liegt je nach Fach zwischen sechs und zehn Semestern. Bafög wird für diese Zeit zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsfreies Darlehen gezahlt. Danach gibt es nur noch ein verzinsliches Darlehen ohne Zuschuss.
Im Streitfall hatte ein Student in Baden-Württemberg mehrfach das Fach gewechselt. Zunächst hatte er sich für Elektro- und Mikrosystemtechnik entschieden, wechselte nach zwei Semestern aber zur Mathematik. Nach wiederum zwei Semestern sattelte er schließlich auf Architektur um.
Weil der Student für den Fachwechsel jeweils wichtige Gründe angeben konnte, erkannte das Studentenwerk den Anspruch auf Bafög weiter an. Nach zwei Semestern Architektur gewährte es das Bafög aber nur noch komplett als verzinsliches Darlehen. Die Regelstudienzeit für Architektur betrage sechs Semester. Für sechs Semester habe er seinen hälftigen Zuschuss und das zinslose Darlehen bereits erhalten, nämlich für jeweils zwei Semester Elektrotechnik, Mathematik und Architektur.
Dies ist rechtmäßig, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Das verzinsliche Darlehen sei eingeführt worden, um die Studenten zu einem intensiven Studium mit raschem Abschluss anzuhalten, damit die begrenzten Fördermittel sparsam verwendet werden. Diesem Ziel werde es gerecht, wenn die Bafög-Förderung vorausgegangener Fächer angerechnet wird.
30.06.2011 - 16:01 Uhr
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