Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Nach PKW-Verkauf an Händler Getriebeschaden

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

2266 Aufrufe

Nach PKW-Verkauf an Händler Getriebeschaden

Hallo,
ich habe vor ca. 4 Wochen mein 9 Jahre altes Auto an einen Händler verkauft. Kurz vorher habe ich das Fahrzeug nochmals über den TÜV gefahren. Den Händler hatte ich zudem auf einen leichten Heckschaden hingewiesen, der durch einen Auffahrunfall entstanden war. Vor wenigen Tagen erhielt ich nun einen Anruf der Händlers, der mir mitteilte, er habe das Fahrzeug zwischenzeitlich weiterverkauft. Nun sei der Käufer bzw. dessen Anwalt auf ihn zugekommen, weil das Auto einen Getriebeschaden habe - der 4. bzw. 5. Gang ließe sich nicht mehr einlegen. Dafür liege auch ein Gutachten vor. Er - der Händler - sei mit dem Auto vor dem Verkauf gar nicht oder kaum gefahren.
Ich habe mit dem Auto bis zum Verkauf aber keine Schwierigkeiten beim Schalten gehabt. Es gab auch keinerlei entsprechende Anzeichen für einen Getriebeschaden, soweit man dies als Laie überhaupt feststellen kann. Ausserdem: Hätte der (neue) Käufer das Auto genommen, wenn er seinerseits bei der Probefahrt entsprechende Schwierigkeiten aufgetreten wären?
Ich nehme an, der Käufer hat sehr wohl Ansprüche gegenüber dem Händler. Aber bestehen seitens des Händlers evtl. mir gegenüber Ansprüche? In dem Vertrag, den ich mit dem Händler geschlossen habe, ist die Haftung jedenfalls ausgeschlossen.


von Udo63 am 26.04.2004 15:46
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Nach PKW-Verkauf an Händler Getriebeschaden
....der Händler, von dem man erwarten kann, dass er weiß/kontrolliert was er kauft, hat das Fzg. mit Sicherheit nicht zum selben Preis weiterverkauft -und wenn, der Handel ist zwischen Dir und ihm abgeschlossen.

Der Händler muß sich wohl oder übel mit dem
Käufer selbst einigen, Du hast mit dieser Sache gem. der Schilderung nichts zu tun.

mfg


von belle am 27.04.2004 23:58
Status: Unsterblich (833 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nach PKW-Verkauf an Händler Getriebeschaden
Hallo,
oft wird vergessen, dass jeder der sein Auto verkauft eine Gewährleistung geben muss. Allerdings hat ein Privater Verkäufer das Recht, diese Gewährleistung auszuschließen.
Wenn im Ankaufsvertrag der Verkäufer die Gewähr nicht ausschließt, ist er auch gegenüber einem Händler Gewährleistungspflichtig.

Mfg.
Spezi


von Spezi am 28.04.2004 11:24
Status: Unsterblich (1319 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nach PKW-Verkauf an Händler Getriebeschaden
...ein guter Punkt @Spezi

da vermutlich der Händler den Ankaufsvertrag schreibt könnte er den Gewährleistungsauschluss leicht "vergessen".

mfg




von belle am 01.05.2004 23:46
Status: Unsterblich (833 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Auto - Kauf und Verkauf
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online