Nach PKW-Verkauf an Händler Getriebeschaden
Hallo,
ich habe vor ca. 4 Wochen mein 9 Jahre altes Auto an einen Händler verkauft. Kurz vorher habe ich das Fahrzeug nochmals über den TÜV gefahren. Den Händler hatte ich zudem auf einen leichten Heckschaden hingewiesen, der durch einen Auffahrunfall entstanden war. Vor wenigen Tagen erhielt ich nun einen Anruf der Händlers, der mir mitteilte, er habe das Fahrzeug zwischenzeitlich weiterverkauft. Nun sei der Käufer bzw. dessen Anwalt auf ihn zugekommen, weil das Auto einen Getriebeschaden habe - der 4. bzw. 5. Gang ließe sich nicht mehr einlegen. Dafür liege auch ein Gutachten vor. Er - der Händler - sei mit dem Auto vor dem Verkauf gar nicht oder kaum gefahren.
Ich habe mit dem Auto bis zum Verkauf aber keine Schwierigkeiten beim Schalten gehabt. Es gab auch keinerlei entsprechende Anzeichen für einen Getriebeschaden, soweit man dies als Laie überhaupt feststellen kann. Ausserdem: Hätte der (neue) Käufer das Auto genommen, wenn er seinerseits bei der Probefahrt entsprechende Schwierigkeiten aufgetreten wären?
Ich nehme an, der Käufer hat sehr wohl Ansprüche gegenüber dem Händler. Aber bestehen seitens des Händlers evtl. mir gegenüber Ansprüche? In dem Vertrag, den ich mit dem Händler geschlossen habe, ist die Haftung jedenfalls ausgeschlossen.
von Udo63 am 26.04.2004 15:46
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>Nach PKW-Verkauf an Händler Getriebeschaden
Hallo,
oft wird vergessen, dass jeder der sein Auto verkauft eine Gewährleistung geben muss. Allerdings hat ein Privater Verkäufer das Recht, diese Gewährleistung auszuschließen.
Wenn im Ankaufsvertrag der Verkäufer die Gewähr nicht ausschließt, ist er auch gegenüber einem Händler Gewährleistungspflichtig.
Mfg.
Spezi
von Spezi am 28.04.2004 11:24
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