Nach Kündigung fehlerhafte Abrechnung

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.05.2016 09:37:46
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Nach Kündigung fehlerhafte Abrechnung

Mir wurde mein Arbeitsverhältnis während meines Urlaubs zu Ende November gekündigt,bis Mitte November hatte ich Urlaub 25 Tage das ist auch der Jahresurlaubsanspruch.Danach Freistellung bis Ende November.Beim Arbeitsgericht wurde entschieden Arbeitsverhältnis wird zu Mitte Dezember beendet 1 Monatslohn Abfindung und der noch offene Lohn ist korrekt abzugelten.
Bei der November Lohnabrechnung wurde vom Zeitkonto 2 Tage abgezogen für bereits gewährten Urlaub (bis Ende November nur 23 Tage)ist dies zulässig?
Ausserdem wurden weniger Stunden ausbezahlt als die elektronische Zeiterfassung dokumentierte,Arbeitgeber sagt hier es zählt das was auf der Lohnabrechnung steht... woher Sie diese Zahlen haben,wie kann ich die zu wenig ausbezahlten Stunden einfordern? Wann muss Arbeitgeber die Abfindung ausbezahlen?













ie zwei abgezognen tage eingerechnet) arbeitgeber sagt hier zeiterfassung zählt nicht es zählt was auf der lohnabrechnung steht... was für möglichkeiten habe ich hier meine überstunden korrekt ausbezahlt zu bekommen?
Ist es zulässig die zwei tage überstunden abzuziehen für bereits gewährten urlaub.
Wann muss dielt werden?


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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Deine Darstellung scheint wieder ein wenig unübersichtlich zu sein. Gleichwohl : wenn du 25 Urlaubstage im Jahr hast und die auch genommen hast, sehe ich überhaupt keinen Grund, dir noch zwei Tage abzuziehen . Denn bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte steht dir nach dem Bundesurlaubsgesetz der volle Urlaub zu.
Überhaupt gilt: nicht was in der Abrechnung steht, gilt, sondern was in den Unterlagen dokumentiert ist. Der Arbeitgeber muss die Zeiterfassung Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren .

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