Nach Hauskauf verschwiegene Kosten für Kanal

18. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
GardnerBHV
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Nach Hauskauf verschwiegene Kosten für Kanal

Hallo,
wir spielten mit dem Gedanken uns ein Einfamilienhaus zu kaufen. Im Internet sind wir dann auch fündig geworden. Beim Besichtigungstermin ist uns aufgefallen, das Straßenbauarbeiten dort durchgeführt werden. Auf unser Nachfragen, was es denn damit auf sich hat wurde uns erklärt, das es sich hierbei um einen Regenwasserkanalneubau handelt, dessen Kosten die jetzigen Eigentümer komplett übernehmen würden. Auch auf 10 maligen Nachfragen meinerseits wurde uns immer wieder versichert, dass die dadurch entstehenden Kosten von dem jetzigen Eigentümer beglichen werden und nichts auf uns zukommen wird. Leider bekamen wir bei der Stadt keine Auskunft über die Baumaßnahmen und deren Kosten, da uns dieses Objekt nicht gehört. Wir sind uns dann mit dem Verkäufer einig geworden, haben alles in die Wege geleitet, hatten letzte Woche schon den Notartermin, bei dem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde ect... Nun bekamen wir gestern Post vom Verkäufer, das er eine Änderung im Kaufvertrag wünscht und nicht bereit wäre die durch die Baumaßnahmen entstehenden Kosten in 3-4 Jahren zu tragen. Auf Nachfrage beim Verkäufer gab dieser zu dass natürlich Kosten für den Bau der Leitung auf uns zu kommen werden und das man für "unvorhersehbare" Kosten ja schließlich immer einen Puffer einplanen müsste.

Wir fühlen uns auf deutsch gesagt ein bisschen übers Ohr gehauen. Wir haben so oft nachgefragt, das wir uns schon für unsere Fragerei entschuldigt haben.

Müssen wir dies so akzeptieren oder kann man da gegen an gehen?
Vielen Dank schon mal für evtl Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Notartermin, bei dem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde ect... Nun bekamen wir gestern Post vom Verkäufer, das er eine Änderung im Kaufvertrag wünscht

Es gilt das was im beurkundeten Vertrag steht - da kann der Verkäufer nichts mehr machen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Auch auf 10 maligen Nachfragen meinerseits wurde uns immer wieder versichert, dass die dadurch entstehenden Kosten von dem jetzigen Eigentümer beglichen werden und nichts auf uns zukommen wird.

Bei wem denn im einzelnen?



quote:
Es gilt das was im beurkundeten Vertrag steht - da kann der Verkäufer nichts mehr machen.

Dazu müsste er zuvördert ersteinmal beurkundet werden ...



quote:
Müssen wir dies so akzeptieren oder kann man da gegen an gehen?

Ihr könnt zu den neuen Bedingungen kaufen oder nicht, das ist eure Wahl.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

@Harry:
bei uns wird im Beurkundungstermin unterzeichnet :cheers:

quote:
hatten letzte Woche schon den Notartermin, bei dem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
bei uns wird im Beurkundungstermin unterzeichnet

Ja auch wir plfegen diese Tradition ... ;)

Glatt überlesen ... muss wohl mal nach F*****nn googlen ...



Damit reduziert sich mein Beitrag auf

quote:
Auch auf 10 maligen Nachfragen meinerseits wurde uns immer wieder versichert, dass die dadurch entstehenden Kosten von dem jetzigen Eigentümer beglichen werden und nichts auf uns zukommen wird.

Bei wem denn wann im einzelnen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
GardnerBHV
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Es handelt sich hierbei um eine Erbengemeinschaft, die aus zwei Schwestern besteht. Wir haben beide Schwestern mehrfach um Auskunft gebeten. Habe mit unserem Notar bereits gesprochen. Der Fall hat sich für uns erledigt. Kaufvertrag wird nicht geändert. Da eine Klausel in dem Vertrag steht, der besagt das "alle anfallenden Kosten inkl Anliegerbeiträge, die für den Bau des Regenwasserkanals anfallen in jedem Falle der Verkäufer trägt" und die anwesende Schwester (hatte Vollmacht Ihrer nicht anwesenden Schwester) auch auf die klare Frage des Notars: "wirklich alle Kosten, die dadurch entstehen?`" mit "JA" beantwortete ist der Fall anscheinend klar und wir werden die Rechnung in 3-4 Jahren dann weiterleiten können. Eine Rechtschutzversicherung wird trotsdem abgeschlossen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Da eine Klausel in dem Vertrag steht, der besagt das "alle anfallenden Kosten inkl Anliegerbeiträge, die für den Bau des Regenwasserkanals anfallen in jedem Falle der Verkäufer trägt"

DAS hätte man auch gleich am Anfang posten können ...

Verständlich, das der Verkäufer hier anpassen möchte.

Zwecklos, sofern ihr nicht zustimmt.
Er wird also zahlen müssen.





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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Was sagte meine Kristallkugel bereits am Anfang:

quote:
Es gilt das was im beurkundeten Vertrag steht - da kann der Verkäufer nichts mehr machen.


Ich vermute denen waren die möglichen Kosten nicht klar.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Dann wollen wir mal hoffen, daß die Verkäufer in ein paar Jahren noch leben bzw. zahlungsfähig sind.



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