Hallo,
wir spielten mit dem Gedanken uns ein Einfamilienhaus zu kaufen. Im Internet sind wir dann auch fündig geworden. Beim Besichtigungstermin ist uns aufgefallen, das Straßenbauarbeiten dort durchgeführt werden. Auf unser Nachfragen, was es denn damit auf sich hat wurde uns erklärt, das es sich hierbei um einen Regenwasserkanalneubau handelt, dessen Kosten die jetzigen Eigentümer komplett übernehmen würden. Auch auf 10 maligen Nachfragen meinerseits wurde uns immer wieder versichert, dass die dadurch entstehenden Kosten von dem jetzigen Eigentümer beglichen werden und nichts auf uns zukommen wird. Leider bekamen wir bei der Stadt keine Auskunft über die Baumaßnahmen und deren Kosten, da uns dieses Objekt nicht gehört. Wir sind uns dann mit dem Verkäufer einig geworden, haben alles in die Wege geleitet, hatten letzte Woche schon den Notartermin, bei dem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde ect... Nun bekamen wir gestern Post vom Verkäufer, das er eine Änderung im Kaufvertrag wünscht und nicht bereit wäre die durch die Baumaßnahmen entstehenden Kosten in 3-4 Jahren zu tragen. Auf Nachfrage beim Verkäufer gab dieser zu dass natürlich Kosten für den Bau der Leitung auf uns zu kommen werden und das man für "unvorhersehbare" Kosten ja schließlich immer einen Puffer einplanen müsste.
Wir fühlen uns auf deutsch gesagt ein bisschen übers Ohr gehauen. Wir haben so oft nachgefragt, das wir uns schon für unsere Fragerei entschuldigt haben.
Müssen wir dies so akzeptieren oder kann man da gegen an gehen?
Vielen Dank schon mal für evtl Antworten.
-----------------
" "
Nach Hauskauf verschwiegene Kosten für Kanal
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:
Notartermin, bei dem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde ect... Nun bekamen wir gestern Post vom Verkäufer, das er eine Änderung im Kaufvertrag wünscht
Es gilt das was im beurkundeten Vertrag steht - da kann der Verkäufer nichts mehr machen.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:
Auch auf 10 maligen Nachfragen meinerseits wurde uns immer wieder versichert, dass die dadurch entstehenden Kosten von dem jetzigen Eigentümer beglichen werden und nichts auf uns zukommen wird.
Bei wem denn im einzelnen?
quote:
Es gilt das was im beurkundeten Vertrag steht - da kann der Verkäufer nichts mehr machen.
Dazu müsste er zuvördert ersteinmal beurkundet werden ...
quote:
Müssen wir dies so akzeptieren oder kann man da gegen an gehen?
Ihr könnt zu den neuen Bedingungen kaufen oder nicht, das ist eure Wahl.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@Harry:
bei uns wird im Beurkundungstermin unterzeichnet
quote:
hatten letzte Woche schon den Notartermin, bei dem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:
bei uns wird im Beurkundungstermin unterzeichnet
Ja auch wir plfegen diese Tradition ...
Glatt überlesen ... muss wohl mal nach F*****nn googlen ...
Damit reduziert sich mein Beitrag auf
quote:
Auch auf 10 maligen Nachfragen meinerseits wurde uns immer wieder versichert, dass die dadurch entstehenden Kosten von dem jetzigen Eigentümer beglichen werden und nichts auf uns zukommen wird.
Bei wem denn wann im einzelnen?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Es handelt sich hierbei um eine Erbengemeinschaft, die aus zwei Schwestern besteht. Wir haben beide Schwestern mehrfach um Auskunft gebeten. Habe mit unserem Notar bereits gesprochen. Der Fall hat sich für uns erledigt. Kaufvertrag wird nicht geändert. Da eine Klausel in dem Vertrag steht, der besagt das "alle anfallenden Kosten inkl Anliegerbeiträge, die für den Bau des Regenwasserkanals anfallen in jedem Falle der Verkäufer trägt" und die anwesende Schwester (hatte Vollmacht Ihrer nicht anwesenden Schwester) auch auf die klare Frage des Notars: "wirklich alle Kosten, die dadurch entstehen?`" mit "JA" beantwortete ist der Fall anscheinend klar und wir werden die Rechnung in 3-4 Jahren dann weiterleiten können. Eine Rechtschutzversicherung wird trotsdem abgeschlossen.
-----------------
" "
quote:
Da eine Klausel in dem Vertrag steht, der besagt das "alle anfallenden Kosten inkl Anliegerbeiträge, die für den Bau des Regenwasserkanals anfallen in jedem Falle der Verkäufer trägt"
DAS hätte man auch gleich am Anfang posten können ...
Verständlich, das der Verkäufer hier anpassen möchte.
Zwecklos, sofern ihr nicht zustimmt.
Er wird also zahlen müssen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Was sagte meine Kristallkugel bereits am Anfang:
quote:
Es gilt das was im beurkundeten Vertrag steht - da kann der Verkäufer nichts mehr machen.
Ich vermute denen waren die möglichen Kosten nicht klar.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Dann wollen wir mal hoffen, daß die Verkäufer in ein paar Jahren noch leben bzw. zahlungsfähig sind.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten