Nach Frankreich verschleppter deutscher Arzt bleibt im Gefängnis
AFP VOM 7.7.2010 | Nachrichten - International | 728 Aufrufe Mehr zum Thema:Arzt, Entführung
Pariser Berufungsgericht lehnt Entlassungsantrag von Dieter K. ab
Der wegen des Todes seiner Stieftochter in Frankreich inhaftierte deutsche Arzt Dieter K. muss weiter im Gefängnis bleiben. Das Berufungsgericht in Paris wies am Mittwoch einen Antrag des 75-Jährigen auf Freilassung zurück, wie aus Justizkreisen verlautete. Die zuständige Kammer folgte damit der Linie der Staatsanwaltschaft und begründete die Entscheidung damit, dass sich der Arzt in der Vergangenheit "systematisch" der französischen Justiz entzogen habe. Zudem befürchten die Richter nach eigenen Worten, dass Deutschland den Mann nicht ausliefern würde.
Dieter K. war 1995 in Abwesenheit in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Seine Stieftochter, die damals 14-jährige Kalinka, war 1982 in seiner Villa am Bodensee tot aufgefunden worden, nachdem er ihr eine Spritze gegeben hatte. Kalinkas leiblicher Vater verdächtigt den Arzt, das junge Mädchen vergewaltigt und getötet zu haben. Weil die bayerische Justiz 1987 zu der Einschätzung kam, dass es keine hinreichenden Beweise gebe, wurden die Ermittlungen eingestellt und K. nie nach Frankreich ausgeliefert. In Frankreich bestand aber weiter ein Haftbefehl. Der Vater des Mädchens ließ den Arzt deshalb im Oktober nach Mulhouse entführen, wo dieser dann verhaftet wurde.
Die Bundesregierung forderte die Pariser Justiz bereits auf, K. freizulassen, da gegen ihn in Deutschland nichts vorliege und er gewaltsam verschleppt worden sei. Paris lehnte ab.
7. Juli 2010 - 18.35 Uhr
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