Nach Ehrenamtaufgabe - Übergabe erstellter Grafiken kostenloser Anspruch?

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
herz_939
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Ehrenamtaufgabe - Übergabe erstellter Grafiken kostenloser Anspruch?

Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Schutz von Geistigen Eigentum:
Darf ich Grafiken und Logos welche im Ehrenamtlichen Verhältnis (Verein) erstellt wurden ohne Rechnungs-/Lizenzkosten einfordern?

Das Mitglied welches für uns alle Grafiken gestaltet hat, hat das Interesse verloren und hat seinen normalen Vereinsvertrag gekündigt. Daher würde ich nun selbst die Weiterentwicklung der Grafiken und Logos fortführen - jedoch sehr gerne auf die Roh-Daten zurückgreifen.

Ein Arbeitsvertrag gab es nicht.
Müssen wir nun mit Lizenzkosten rechnen?

Vielen Dank schon mal für die Aufklärung.

Herz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von herz_939):
jedoch sehr gerne auf die Roh-Daten zurückgreifen.


Tja, mangels entsprechender Vereinbarung dürfte darauf kein Anspruch bestehen.

Eine Veränderung des Logos dürfte eine Urheberrechtsverletzung sein.

Eine Weiternutzung dürfte möglich sein, da das Mitglied offensichtlich dem Verein ein Nutzungsrecht eingeräumt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von herz_939):
Darf ich Grafiken und Logos welche im Ehrenamtlichen Verhältnis (Verein) erstellt wurden ohne Rechnungs-/Lizenzkosten einfordern?

Klar. Denn fordern kann man ja vieles.
Das Problem ist dann aber oft das bekommen.



Zitat (von herz_939):
Müssen wir nun mit Lizenzkosten rechnen?

Ja, damit rechnen muss man.



Ob nun was oder wie erfolgreich durchsetzbar ist, hängt davon ab, was genau vertraglich vereinbart wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
herz_939
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar,

danke für die Antworten. Dann lag ich mit meiner Vermutung ja schon richtig.

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