Nach Beseitigung des TüV Mangels und Erhalt Schaden des Fahrzeugs

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
PurpleDiamond
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Beseitigung des TüV Mangels und Erhalt Schaden des Fahrzeugs

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand weiter helfen.

Ich habe habe vor zwei Monaten ca. meinen Mercedes w230, Baujahr 1995, dem TüV vorgestellt in einer Werkstatt. Dort wurde eine gebrochene Fahrwerksfeder auf der linken Seite bemängelt.

Daraufhin habe ich diese in einer anderen Werkstatt wechseln lassen. In dieser Werkstatt wurde auch direkt nach der Reparatur der Wagen nochmals vom TüV geprüft und ich erhielt die TüV-Plakette.

Ca. 3 - 4 Wochen später merkte ich, dass mein Wagen merkwürdig fährt, dachte erst an zu geringen Reifendruck. Doch als ich langsamer fuhr, hörte ich ein lautes Knallen und blieb sofort stehen.
Die erneuerte Feder lag unter dem Auto. Abschleppung vom ADAC folgte und dieser war völlig entsetzt, da sowas noch nicht erlebt.

Ich teilte der Reparaturwerkstatt mit, dass die erneuerte Feder herausgefallen war. Jedoch trat man mir dort mehr als abweisend gegenüber und sehr unfreundlich. Als Grund gab man an, dass damals von Mercedes schlechtes Blech verarbeitet wurde. Das wäre bekannt. Es wäre vermutlich durchgerostet. Das wäre ein typisches Problem bei diesem Model.
Das Fahrzeug wollte man nicht sehen. Mir wurde auch nicht angeboten, dass es angesehen wird um den Schaden eventuell zu begutachten und kein Angebot gemacht, was die Reparatur eventuell kosten könnte.

Eine andere Werkstatt, die nicht weit entfernt ist und wo der Wagen erstmal auf meinen Wunsch abgestellt wurde, erwähnte, dass die gesamte Aufhängung weggerissen sein. Vermutlich durch Rost.

Ein Anwalt hat sich der Sache angenommen, ist aber nun auch nach angeblicher Rücksprache mit Gutachter und einer Werkstatt der Ansicht, ich könne keinen Schadenersatz geltend machen gegenüber der Reparaturwerkstatt.
Das Material um die Feder hätte zwar geprüft werden müssen, ob es der neuen Spannung noch stand hält, aber dies sei vermutlich nicht getan worden und das sei auch nicht fachgemäss. Jedoch wäre ein Federwechsel bei dem Model schon das Todesurteil und eine Reparatur vermutlich kostengünstig auch nicht durch die andere Werkstatt zu bewerkstelligen.
Fakt lt. des Anwaltes. Der Wagen ist schrottreif und ich habe keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Nun meine Fragen, da ich irgendwie ein ganz schlechtes Gefühl habe und keinerlei Ahnung von Autos. Bin kein Mechaniker. Dazu noch weiblich.

Wenn das Problem bei diesem Model oft schon aufgetreten ist und damit zu rechnen, dass Materialermüdung oder Rost einen grösseren Schaden verursachen können, darf eine Werkstatt ¨überhaupt diese Reparatur vollziehen? Gibt es sowas wie eine Hinweispflicht an den Kunden?
Denn ich habe nicht ein Wort vorher darüber gehört, dass da Probleme auftreten können.

Ist es korrekt, dass man ein angeblich sicheres Fahrzeug erhält und dann kurz danach durch diese Reparatur einen noch grösseren Schaden erlangt evtl. sogar der Gefahr ausgeliefert wird, selbst oder auch andere in Gefahr zu bringen, weil dieser Hinweis darauf nicht weitergegeben wird.

Hätte ich überhaupt TüV bekommen dürfen?

Ist wirklich ein Verschulden durch TüV oder Werkstatt ausschliessbar und nicht erkennbar, dass der Bereich um die Feder herum oder das Domlager verschliessen sind und dadurch eine Reparatur oder Wechsel der Teile notwendig?

Was kann ich tun?

Ich hätte mit dem angeblich sicheren Auto verunglücken können.

Bringt eine Anzeige bei der Polizei wegen Fahrlässigkeit oder Gefährdung irgendwas?

Mir gehts in erster Linie darum, dass ich von einem sicheren Fahrzeug ausging und nun völlig erschrocken bin, dass es anscheinend völlig legitim zu sein scheint, eine Reparatur zu vollziehen, obwohl Fachleute davon Kenntnis haben, dass diese entweder nicht mehr sinnvoll erscheint oder eventuell dem Halter einen grösseren Schaden verursacht oder gar in Gefahr bringt und auch andere.
Jetzt ist Mercedes schuld oder auch ich selber, weil ich keine Kenntnis habe?

Der Brief des Anwaltes hört sich auch mehr als verwirrend an und eher so, als wolle er nur schnell abrechnen, da ich rechtsschutzversichert bin. Auch habe ich heraus gelesen, dass er mein Anliegen gar nicht wirklich verstanden hat vermutlich.

Bleib ich jetzt auf den Folgeschaden sitzen?

Entschuldigung. Ich glaube, man liest die Verzweiflung raus und ich gewöhne mich auch an den Gedanken, dass Fahrzeug nicht mehr fahren zu können, da eine Reparatur des gesamten Kotflügels mit Achsvermessung mich um die 700,00 € kosten würde, sollte auch die andere Seite Schaden genommen haben. Ich glaube, dass wäre wirtschaftlich unrentabel.
Der Wechsel der Feder hat mich 150 € gekostet plus die TüV-Gebühren. Laut Anwalt wäre dies ein Freundschaftspreis. Jedoch liegt da keine Freundschaft vor und die andere Werkstatt nimmt 130 €.

Vielen Dank im voraus für Anworten.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von PurpleDiamond):
Was kann ich tun?
Nix, es ist deine Möhre, die ist defekt. Das ganze hat nichts mit dem Wecheln der Federn zu tun. Dein Auto dein Problem.

Zitat (von PurpleDiamond):
Bleib ich jetzt auf den Folgeschaden sitzen?
Natürlich

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von PurpleDiamond):
Der Wagen ist schrottreif und ich habe keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Diese Meinung teile ich.

Zitat (von PurpleDiamond):
Wenn das Problem bei diesem Model oft schon aufgetreten ist und damit zu rechnen, dass Materialermüdung oder Rost einen grösseren Schaden verursachen können, darf eine Werkstatt ¨überhaupt diese Reparatur vollziehen?
Ja natürlich, warum denn auch nicht?

Zitat (von PurpleDiamond):
Gibt es sowas wie eine Hinweispflicht an den Kunden?
Nein, aber normalerweise machen die Werkstätten das trotzdem wenn ihnen etwas auffällt.

Zitat (von PurpleDiamond):
Ist es korrekt, dass man ein angeblich sicheres Fahrzeug erhält und dann kurz danach durch diese Reparatur einen noch grösseren Schaden erlangt evtl. sogar der Gefahr ausgeliefert wird, selbst oder auch andere in Gefahr zu bringen, weil dieser Hinweis darauf nicht weitergegeben wird.
Ja, kann durchaus vorkommen.

Zitat (von PurpleDiamond):
Hätte ich überhaupt TüV bekommen dürfen?
Wenn der TÜV Prüfer das bemerkt hätte, dann hätte der Wagen sicherlich keine Plakette bekommen. Das Problem ist halt, dass dieser Mangel sehr versteckt sein kann und man diesen nicht bemerkt, denn weder TÜV noch Werkstatt haben diesen Mangel bemerkt.

Zitat (von PurpleDiamond):
Ist wirklich ein Verschulden durch TüV oder Werkstatt ausschliessbar und nicht erkennbar, dass der Bereich um die Feder herum oder das Domlager verschliessen sind und dadurch eine Reparatur oder Wechsel der Teile notwendig?
Das kann durchaus sein. Dem TÜV ist dieser Mangel bestens bekannt und die Prüfer sind darauf sensibilisiert. Wenn also selbst der Prüfer diesen Mangel nicht erkannt hat, dann kann man wirklich davon ausgehen, dass es nicht erkennbar war, dass der Schaden schon so weit fortgeschritten war.

Zitat (von PurpleDiamond):
.....obwohl Fachleute davon Kenntnis haben, dass diese entweder nicht mehr sinnvoll erscheint oder eventuell dem Halter einen grösseren Schaden verursacht oder gar in Gefahr bringt und auch andere.
Es spielt doch gar keine Rolle ob irgendjemand der Meinung ist, dass es nicht mehr sinnvoll sei. Du alleine entscheidest was für dich sinnvoll ist und was nicht. Wenn der Mangel erkennbar gewesen wäre, dann hätte die Werkstatt dich sicherlich darauf hingewiesen.

Zitat (von PurpleDiamond):
Jetzt ist Mercedes schuld oder auch ich selber, weil ich keine Kenntnis habe?
Du solltest evtl. einfach auch mal akzeptieren, dass nicht immer jemand schuld sein muss. Das ist einfach das Leben. Mal gewinnt man, mal verliert man.

Zitat (von PurpleDiamond):
Bleib ich jetzt auf den Folgeschaden sitzen?
Natürlich, wer denn sonst?

Zitat (von PurpleDiamond):
Ich glaube, dass wäre wirtschaftlich unrentabel.
Das entscheidest ganz alleine du selbst.

Zitat (von PurpleDiamond):
Abschleppung vom ADAC folgte und dieser war völlig entsetzt, da sowas noch nicht erlebt.
Kein guter ADACler. Das Problem ist hinreichend bekannt. Google mal nach "Mercedes Federteller abgerissen"



-- Editiert von -Laie- am 19.07.2017 16:45

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von PurpleDiamond):
Dort wurde eine gebrochene Fahrwerksfeder auf der linken Seite bemängelt.

War ja ein sichtbarer Mangel.
Zitat (von PurpleDiamond):
Wenn das Problem bei diesem Model oft schon aufgetreten ist und damit zu rechnen, dass Materialermüdung oder Rost einen grösseren Schaden verursachen können, darf eine Werkstatt ¨überhaupt diese Reparatur vollziehen? Gibt es sowas wie eine Hinweispflicht an den Kunden?

Zum einem Mal ist das Wörtchen "wenn" doch schon mal entscheidend, wenn die Werkstatt den Mängelbericht bekommt, Feder tauschen. warum sollte die Werkstatt das halbe Auto zerlegen um weitere Mängel zu entdecken?
Zitat (von PurpleDiamond):
Ist es korrekt, dass man ein angeblich sicheres Fahrzeug erhält

Nein die Meinung ist eben nicht korrekt, man erhält einen Prüfbericht, das Fahrzeug XY zum Zeitpunkt der Prüfung eben geeignet ist um im Straßenverkehr teil zu nehmen. Die Prüfung ist eine Sichtprüfung auf Mängel.
Zitat (von PurpleDiamond):
Bleib ich jetzt auf den Folgeschaden sitzen?

Klar wer sonst ist der Halter des Fahrzeuges?
Zitat (von PurpleDiamond):
Der Wechsel der Feder hat mich 150 € gekostet plus die TüV-Gebühren. Laut Anwalt wäre dies ein Freundschaftspreis.

Selbstverständlich ist das günstig, verglichen mit der Mercedes Werkstatt.
Zitat (von PurpleDiamond):
Jetzt ist Mercedes schuld oder auch ich selber, weil ich keine Kenntnis habe?

Man sollte sich auf die Zeit von der Fahrschule erinnern, der Fahrer / Halter ist für den Verkehrssicheren Zustand verantwortlich, es wird wohl kaum vor jedem Fahrtantritt ein Ing. vom Hersteller aus Stuttgart anreisen um sich das Fahrzeug an zu sehen.
Zitat (von PurpleDiamond):
Mir gehts in erster Linie darum, dass ich von einem sicheren Fahrzeug ausging

Dann sollte man ohne Fahrzeugkenntnisse wohl keine Möhre in dem Alter fahren, denn in solchen Alter ist es gang und gäbe, heute geht alles, morgen fliegen Teile davon.
Wer so auf Sicherheit bedacht ist, fährt vielleicht eine höchsten 3 Jahre C Klasse, regelmäßig bei Mercedes gewartet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PurpleDiamond
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann mir den Eindruck nicht verwehren, dass hier in den Kommentaren mehr Ironie als Verständnis da sind.
Sachliche Antworten scheinen schwer zu fallen.
Wobei ich nicht mal weiss, ob diese von Fachmännern beantworten wurden.
Wenn es für einen Fachmann nicht mal ersichtlich gewesen sein soll, kann man hier nicht mit angeblichen Lektionen aus der Fahrschule argumentieren.
Der TüV dient übrigens der Sicherheit des Fahrzeugs im Strassenverkehr. Wie auch bekannt sein dürfte, sind die wenigsten Werkstätten nicht daran interessiert Geld zu verdienen.

Der einzige Kommentar der mich hier überzeugt hatte war, dass es vorher für drei Fachleute nicht ersichtlich gewesen sein muss und der Mangel versteckt gewesen. Nun, ich habe gegoogelt.
Das Problem bekannt. Feder wird eingebaut. *******gal. Am Ende ist der Kunde der Arsch.
Garantie gibts nie. Aber verantwortungsvolle Menschen hätten darauf hingewiesen, wenn sie dieses Problem kennen.

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von PurpleDiamond):
Ich kann mir den Eindruck nicht verwehren, dass hier in den Kommentaren mehr Ironie als Verständnis da sind.

Verständnis sollte wohl Mitleid bedeuten?
Nö hier wurde so gut wie von allen Usern die gleichen Antworten gegeben, und es geht nun mal um die rechtliche Betrachtung.
Zitat (von PurpleDiamond):
Wobei ich nicht mal weiss, ob diese von Fachmännern beantworten wurden.

Zumindest bekam man schon mal von einem persönlich Bekannten Fachmann eine Antwort gegeben:
Zitat (von PurpleDiamond):
Ein Anwalt hat sich der Sache angenommen, ist aber nun auch nach angeblicher Rücksprache mit Gutachter und einer Werkstatt der Ansicht, ich könne keinen Schadenersatz geltend machen gegenüber der Reparaturwerkstatt.

Und was will man sonst gerne lesen?
Zitat (von PurpleDiamond):
Wenn es für einen Fachmann nicht mal ersichtlich gewesen sein soll, kann man hier nicht mit angeblichen Lektionen aus der Fahrschule argumentieren.

Klar doch, zum Zeitpunkt der Prüfung war es noch ok, wenn danach später während der Fahrt ein Scheppern hörbar ist, dann sollte man als Führer eines Fahrzeugs sofort dem Geräusch nachgehen.
Zitat (von PurpleDiamond):
Der TüV dient übrigens der Sicherheit des Fahrzeugs im Strassenverkehr

Korrekt, jedoch sollte man den Prüfumfang einfach betrachten, es ist eine Sichtprüfung und kein zerlegen eines Autos und eine Begutachtung. Wer mehr will, kann eine Begutachtung machen, wo Endoscope zum Einsatz kommen, wo mittels Ultraschall hinter die Farbe und Unterbodenschutz geschaut wird, allerdings gibt es das wohl kaum für die kleine Summe.
Zitat (von PurpleDiamond):
Nun, ich habe gegoogelt.
Das Problem bekannt. Feder wird eingebaut. *******gal. Am Ende ist der Kunde der Arsch.

Warum sollte der Kunde am Arsch sein, es wurde doch genau der Auftrag vom Kunden ausgeführt, oder wurde die Werkstatt mit einer Expertise beauftragt?
Zitat (von PurpleDiamond):
Wie auch bekannt sein dürfte, sind die wenigsten Werkstätten nicht daran interessiert Geld zu verdienen.

So kann man es sehen, oder eben die Fairness, oh ein altes Auto da der Karren noch gerade beim Tüv war, nehmen wir den Fahrer nicht aus, es wird eh nie ein neues Auto.
Oder sonst kommt doch immer der Tread, Werkstatt hat mich abgezockt, Teile beanstandet welche noch gehen würden usw.
Zitat (von PurpleDiamond):
Garantie gibts nie.

Wie kommt man auf so was?
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller, die in Stuttgart bauen bestimmt auch gute Autos, auch wenn meine aus München kommen, und was die Münchner in der Zeit jetzt schon am F11 freiwillig an Updates durchgeführt haben spricht für das Gegenteil, nur eben ist die Garantie auf einen Zeitraum nach dem Neukauf begrenzt.
Zitat (von PurpleDiamond):
Aber verantwortungsvolle Menschen hätten darauf hingewiesen, wenn sie dieses Problem kennen.

Wenn man schon in eine freie Werkstatt geht, welche zig verschiedene Autos am Tag, von verschiedenen Herstellern auf der Bühne hat, wie sollte da die Werkstatt jede Kinderkrankheit kennen?
Der Fall wäre wohl anders, wenn man in die Mercedes Benz Niederlassung vor Ort gegangen wäre, nur da wäre schon der Preis für den Federtausch min das dreifache gewesen, die kennen sogar die spezifischen Mängel des Typ.

Man sollte sich für die Zukunft vielleicht selbst mal Gedanken machen, welches Auto man sich zulegt, mit einen Neuwagen hat man als technischer Laie auf jeden Fall die ersten paar Jahre keine so großen Sorgen, bei Gebrauchten geht man schon ein Risiko ein, und die typische Mittelklasse Opel, VW usw dürfte spätestens nach 10 Jahren von ein erhebliches Risiko darstellen, die Premiumklassen dann mit 13 bis 15 Jahren, die fährt man nicht, wenn man selbst nichts reparieren kann, und selbst keine technischen Kenntnisse hat.
Und Autos älter wie 30 Jahre haben durchaus ihren Reiz, nicht als Alltagsauto, nein zum sammeln, jedoch müssen die zuerst restauriert werden, was Summen von Mittelklasseneuwagen überschreitet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120334 Beiträge, 39876x hilfreich)

Gibt es denn was schriftliches vom Anwalt bzw. der Befragten (Gutachter, Werkstatt)?



Das Problem besteht hier ja darin, dam man die volle Beweislast dafür trägt, das die Werkstatt es hätte erkennen müssen.
Und das Problem das wohl kein Schaden entstanden ist. Das Teil war ja schon durchgerostet / kaputt. Die Werkstatt hat es nicht kaputt gemacht und auch nicht zum durchrosten gebracht



Zitat (von PurpleDiamond):
Wobei ich nicht mal weiss, ob diese von Fachmännern beantworten wurden.

Nun ja, was steht denn in Deinem Duden unter "Laien"?
Zitat (von PurpleDiamond):
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe allenfalls - und das wird schon schwer - die Möglichkeit, dass ein Anspruch auf die 150 Euro bestehen. Und zwar von der Werkstatt, wenn man ihr beweisen könnte, dass die Reparatur nicht fachgerecht war (Beispiel: Bei einer Windschutzscheibe einen Steinschlag reparieren wäre nicht fachgerecht, wenn es auf der anderen Seite noch einen tiefen Riss gäbe - das hat eine Werkstatt zu überprüfen).
Natürlich gehört zu einem Federwechsel auch die Kontrolle der Federteller, insbesondere wenn das eine typische Krankheit bei dem betreffenden Fahrzeug ist. Nur, wie will man beweisen, dass die Überprüfung nicht ausreichend war? Man kann halt nicht reinkucken in so ein Metallteil (jedenfalls nicht mit wirtschaftlichen Mitteln).

Der Schaden selber (Achse, Federteller) ist hingegen auf jeden Fall dein Pech, so ist das nun mal bei älteren Autos. Der Schaden ist ja auch nicht durch die neue Feder oder dessen Einbau entstanden, sondern lag sicher schon vorher vor.

Und eine Anzeige kannst du dir sowieso sparen. Denn erstens bringt es dir persönlich gar nichts wenn da jemand bestraft wird, und zweitens gibt es ja einen unabhängigen Zeugen (den TÜV-Prüfer), welcher bestätigen kann, dass kein weiterer Mangel erkennbar war. Ein solches Verfahren würde daher mit Sicherheit eingestellt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen