Nach Autokauf - Feststellung von Schaden im Getriebe

1. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ebranama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Nach Autokauf - Feststellung von Schaden im Getriebe

Hallo,

ich habe folgendes Problem womit ich mich heute sehr beschäftige...

Nach dem Autokauf am Sonntag den 30.08.2015 hat mir der Verkäufer des Fahrzeugs mitgeteilt das es beim anfahren etwas ruckelt. Jetzt 3 Tage später habe ich selber bei einem Vertragshändler der Marke es überprüfen lassen und es hat sich herausgestellt das es ein Schaden in Höhe von 2056€ ist. Eine Mechatronik des Getriebes muss ausgetauscht werden.

Wir haben den Kauf mit einem Kaufvertrag von mobile.de abgewickelt und darin steht:

"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgegeben."

Unter Ziffer III. hat der Verkäufer mir zugesichert, dass das Fahrzeug keine sonstigen Beschädigungen vorweist.

Da jetzt aber ich einen Schaden am Getriebe habe und der Verkäufer mir erwähnt hat, dass das Fahrzeug ein ruckeln beim anfahren hat, hat er mir aber nicht damit zugesichert dass das Fahrzeug einen Schaden am Getriebe hat. Dies ist ja daher nach meiner Recherche vom Verkäufer arglistig verschwiegen worden und da er mir zugesichert hat, dass das Fahrzeug keine sonstigen Beschädigungen hat, müsste ich Recht auf das anfechten des Kaufvertrages haben, Rückerstattung oder dem Verkäufer auch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Was hiermit die Reparatur in Höhe von 2056€ betrifft.

Jetzt meine Frage, liege ich hiermit richtig und habe Recht darauf oder wie ist hier die Rechtslage?

Freue mich auf eine Antwort und um jede Hilfe!

Vielen vielen Dank!

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
Unter Ziffer III. hat der Verkäufer mir zugesichert, dass das Fahrzeug keine sonstigen Beschädigungen vorweist.

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ebranama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

"III. Zusicherung des Verkäufers

Der Verkäufer sichert Folgendes zu (nicht zutreffendes bitte streichen):

(x) Das Fahrzeug des mitverkauften Zubehörs steht in seinem alleinigen Eigentum.
(x) Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von 92.000 km auf.
(x) Das Fahrzeug ist mit dem Originalmotor ausgerüstet.
(x) Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden.
(x) Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen."

Das ist exakt die Beschreibung vom Kaufvertrag.
So haben der Verkäufer und ich den Kaufvertrag unterschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Ebranama):
Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen.

Das ist sicher nicht so zu verstehen, dass damit die Freiheit von allen versteckten Mängeln zugesichert wird.

Ich sehe Deine Chancen hier als recht gering an, letztendlich müsstest Du dem Verkäufer nachweisen, dass er den Mangel gekannt hat.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Schlechte Aussichten.

Er hat auf den Mangel hingewisen, damit entfällt nicht nur die Arglist, sondern der Mangel war bekannt. Damit entfällt die Gewährleistung für diesen Mangel.
Selbst wenn er den nicht erwähnt hätte, müsste der Käufer beweisen, das der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat.



Die Formulierung "Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen." wird auch nicht weiterhelfen, da diese nicht die versteckten Mängel erfassen dürfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ebranama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Das es schwer zu beweisen ist, ist klar.
Dennoch war ich bei der Besichtigung und Abholung mit meinem Vater zusammen und er war alleine. Einen Zeuge dazu hätte das dieser Schaden schon vorher bekannt war. Wenn er mir sagt das es ein ruckeln gibt, dann ist es offensichtlich das er von einem Schaden wusste. Einen ähnlichen Fall gab es im Oldenburger Gericht der zu 90% meinen Fall beschreibt und die Käufer Recht behielten.

Meineserachtens ist ein Hinweis auf ein ruckeln nicht der Hinweis auf einen Getriebeschaden der in solcher Höhe sich auswirkt.

Heute werde ich auf jeden Fall das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und hoffe auf eine Einsicht.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Um welches Kfz geht es eigentlich?
Marke, Alter, km-Leistung, Kaufpreis???

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Ebranama):
Dennoch war ich bei der Besichtigung und Abholung mit meinem Vater zusammen und er war alleine. Einen Zeuge dazu hätte das dieser Schaden schon vorher bekannt war. Wenn er mir sagt das es ein ruckeln gibt, dann ist es offensichtlich das er von einem Schaden wusste.


Du unterstellst dem VK, dass er von dem Getriebeschaden wusste, weil er dir vorher gesagt hat, dass der Wagen beim anfahren ruckelt.
Der VK kennt sich evtl. überhaupt nicht mit Autos aus und hat eben nur ein ruckeln beim anfahren gemerkt und dies auch vor dem verkaufen gesagt.
Daher sehe ich für dich nur eine chance, du musst jetzt beweisen, dass der VK von dem Getriebeschaden gewusst hast.
Das zu beweisen, wird in der Regel sehr schwierig sein.

5x Hilfreiche Antwort

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