Nach Auszug Malerarbeiten von der Kaution abgezogen

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461042-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Auszug Malerarbeiten von der Kaution abgezogen

Hi,
Ich bin am 15 Januar nach vier Jahren aus meiner Hamburger Mietwohnung ausgezogen.
Dies Wohnung ist von Privat vermietet und ich habe die Wohnung damals von der Tochter meines Vermieters übernommen. Zum damaligen Zeitpunkt war sie gelb gestrichen. Ich habe sie dann weiß gestrichen und zwei Wände in einem hellen Flieder. Zum Auszug habe ich die Fliederfarbenen Wände weiß gestrichen. Nun hat er mir eine Rechnung über 645,50 in Rechnung gestellt für Malerarbeiten. Muss ich die Wohnung frisch gestrichen übergeben?
Lieben Dank und beste Grüße!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb461042-1):
Muss ich die Wohnung frisch gestrichen übergeben?

Woher sollen wir das wissen?
Weder ist uns bekannt wie die Wohnung tatsächlich aussah, noch wissen wir was zum Thema "Schönheitsreparaturen" und "Endrenovierung" vereinbart ist.



Zitat (von fb461042-1):
Nun hat er mir eine Rechnung über 645,50 in Rechnung gestellt für Malerarbeiten.

Begründung?
Kaution schon erhalten?
Frist zum selber machen erhalten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb461042-1):
Zum Auszug habe ich die Fliederfarbenen Wände weiß gestrichen.


Hoffentlich fachgerecht!

Zitat (von fb461042-1):
Muss ich die Wohnung frisch gestrichen übergeben?


Was sagt der Mietvertrag und/oder die Realität dazu?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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