Hi,
Ich bin am 15 Januar nach vier Jahren aus meiner Hamburger Mietwohnung ausgezogen.
Dies Wohnung ist von Privat vermietet und ich habe die Wohnung damals von der Tochter meines Vermieters übernommen. Zum damaligen Zeitpunkt war sie gelb gestrichen. Ich habe sie dann weiß gestrichen und zwei Wände in einem hellen Flieder. Zum Auszug habe ich die Fliederfarbenen Wände weiß gestrichen. Nun hat er mir eine Rechnung über 645,50 in Rechnung gestellt für Malerarbeiten. Muss ich die Wohnung frisch gestrichen übergeben?
Lieben Dank und beste Grüße!
Nach Auszug Malerarbeiten von der Kaution abgezogen
2. März 2017
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Frage vom 2. März 2017 | 23:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Auszug Malerarbeiten von der Kaution abgezogen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. März 2017 | 00:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatMuss ich die Wohnung frisch gestrichen übergeben? :
Woher sollen wir das wissen?
Weder ist uns bekannt wie die Wohnung tatsächlich aussah, noch wissen wir was zum Thema "Schönheitsreparaturen" und "Endrenovierung" vereinbart ist.
ZitatNun hat er mir eine Rechnung über 645,50 in Rechnung gestellt für Malerarbeiten. :
Begründung?
Kaution schon erhalten?
Frist zum selber machen erhalten?
#2
Antwort vom 3. März 2017 | 08:51
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatZum Auszug habe ich die Fliederfarbenen Wände weiß gestrichen. :
Hoffentlich fachgerecht!
ZitatMuss ich die Wohnung frisch gestrichen übergeben? :
Was sagt der Mietvertrag und/oder die Realität dazu?
Und jetzt?
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