Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten

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Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten

Hallo Zusammen,
wir haben eine Pauschalreise gebucht. Der Flug sollte planmäßig um 17:30h gehen. Nach und nach wurde er dann immer mehr verschoben. Die Fluggäste wurden kurz (3 Std.) in ein Hotel verfrachtet, dann wieder ausgecheckt, weil der Flug gehen sollte. Doch Fehlanzeige. Wieder am Flughafen haben wir dann erfahren, dass das Flugzeug noch auf einem anderen Flughafen in Deutschland stehe und einen Triebwerksschaden hätte. Mittlerweile war es 2h Nachts und man konnte uns nicht genau sagen, ob der Flug überhaupt noch statt finden würde. Wir sind dann nach 9 Stunden Warterei und Friererei (wir hatten nur kurze Klamotten an, weil es nach Tunesien gehen sollte) wieder nach Hause gefahren, weil es doch diese EU-Verordnung gibt, die besagt, dass man nach 5 Stunden Warten den Flug nicht mehr zwingend antreten müsse. Der Flug ging dann allerdings um halb 6 Uhr morgens, d.h. 12 Stunden später. Wir haben zwar am anderen Tag den Reiseveranstalter kontaktiert und versucht einen Ersatzflug zu bekommen, aber vergeblich. Wir hätten eine neue Reise zusätzlich buchen und bezahlen müssen. Danach haben wir versucht das Geld wieder zu bekommen, doch der Reiseveranstalter will natürlich nichts zurück zahlen. Unser Anwalt ist der Meinung, dass der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen haften muss. Jetzt sind wir am überlegen, ob wir den Reisepreis einklagen sollen, weil wir ja für eine Leistung bezahlt haben und sie nicht bekommen haben. Immerhin wussten wir zu dem Zeitpunkt an dem wir nach Hause fuhren ja gar nicht, dass das Flugzeug noch fliegen würde. Kann uns jemand sagen, wie da unsere Chancen stehen?


von Jazzy_1609 am 03.10.2008 19:54
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten
Hallo,

da es sich offensichtlich um eine Pauschalreise handelte, welche von Ihnen gebucht wurde, gilt § 651 ff BGB (Reiserecht) und die EU - Fluggastverordnung.

So wie ich das nach Ihren Schilderungen einschaetze, haben Sie den Schaden selbst verursacht, da Sie einfach die Reise abgebrochen haben, ohne dass Sie dem Veranstalter die Moeglichkeit der Abhilfe eingeraeumt haben.

Sie begruenden Ihren Ruecktritt im Wesentlichen damit, dass Sie *gefroren* haetten. Es kann aber weder der Reiseveranstalter noch die Fluggesellschaft dafuer in Verantwortung gezogen werden, wenn Sie nicht zweckmaessig gekleidet zum Abflug erscheinen. In Deutschland herrschen nun mal andere Temperaturen vor als in Tunesien.

So wie Sie den Sachverhalt schildern, hat entweder der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft die Pflicht zur Betreuung der betroffenen Gaeste erfuellt (so genannte Unterstuetzungsleistungen), man hat Sie z.B. in einem Hotel untergebracht, wahrscheinlich haben Sie auch Bekoestigungsgutscheine erhalten.

Haetten Sie die Reise angetreten, waere diese wegen der Verspaetung mit einem Mangel behaftet gewesen. Dann haetten Sie sowohl Ansprueche gegen den Reiseveranstalter wegen Nichterfuellung gehabt, als auch wahrscheinlich gegen die Fluggesellschaft nach der EU - Fluggastverordnung.

Durch Ihren Reiseabbruch haben Sie die Ansprueche leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Der Veranstalter wird nach seinen AGB Ihnen Ruecktrittsgebuehren berechnen. Sollten diese bei 100 % des vereinbarten Reisepreises liegen, koennen Sie, so denke ich, eingesparte Aufwendungen des Veranstalters erstattet verlangen.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

-- Editiert von bernardoselva am 09.10.2008 11:11:47


von bernardoselva am 09.10.2008 11:08
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>Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten
> haben Sie den Schaden selbst verursacht, da > Sie einfach die Reise abgebrochen
> haben, ohne dass Sie dem Veranstalter
> die Moeglichkeit der Abhilfe eingeraeumt
> haben.

davon ausgehend, dass die EU - Fluggastverordnung auch auf pauschalreisen anwendung findet, wie in einigen internetquellen zu lesen ist, würde ich sagen, dass man nicht die übliche 24 stundenfrist einhalte muss, um dem veranstalter die möglichkeit zur "abhilfe" zu gewähren. damit würden ja alle fristen/vorgaben der eu ordnung ausser kraft gesetzt.
frage wäre für mich nur, ob man, sobald man kenntnis von der verspätung erhält, den veranstalter darüber informieren muss, dass man auf eine vertragsmässige erfüllung besteht.
so könnte der veranstalter hinterher sagen:" hätte die sich doch gemeldet, dann hätten wir die natürlich auf eine ander maschine umgebucht" oder s.ä..

-----------------
"Travelagent
www.astrotravel.de"


von Travelagent am 09.10.2008 22:11
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>Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten
Ein aktuelles Urteil des BGH hat eine ganz ähnliche Situation (frühzeitiger Abbruch der Reise durch den Reisenden, Anlass Flugverspätung durch die Fluggesellschaft) gerade behandelt:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=45388&pos=1&anz=189


von AntoniaW am 10.10.2008 08:11
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>Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten
danke für das urteil antonia.
aber dann wird die EU richtlinie ja "aufgeweicht" bzw im falle von pauschalreisen sogar ausser kraft gesetzt, heisst da doch:

>>>(5) Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken.

"einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen" deutlicher kann man es doch nicht formulieren.




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"Travelagent
www.astrotravel.de"


von Travelagent am 10.10.2008 19:41
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>Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten
@Travelagent
BGH vs. EU? Ich sehe das anders. Die Fluggastverordnung gilt natürlich unbestritten. Der BGH bestreitet das ja auch mit keiner Silbe. Aber ... die Rückforderung des kompletten Reisepreies plus der neu-entstandenen Rückreisekosten durch den Reiseveranstalter sind mit der EU eben auch nicht zu vereinbaren.

Nicht deutlich genug wurde mir allerdings nicht deutlich genug erklärt, ob der Reisende mit ausdrücklicher Ankündigung oder sozusagen eigenmächtig die Reise abgebrochen hat. Das wäre ja ein interessanter Unterschied!

-----------------
" http://www.travelantis.de";


von AntoniaW am 12.10.2008 08:47
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>Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten
Hallo,

der Reisende wird sehr wahrscheinlich nicht mit ausdruecklicher Ankuendigung gehandelt haben, sondern nach dem Motto *bibber, bibber*, mir ist kalt, einfach nach Hause gefahren sein.

Natuerlich ist es aergerlich, wenn man auf Grund eines Schadens am Flieger Wartezeiten in Kauf nehmen muss, aber man sollte immer beachten, dass der Faktor Sicherheit vorgeht. Auch sollte man froh sein, wenn Fluggesellschaften das sehr ernst nehmen, und lieber mal eine Verspaetung von mehreren Stunden akzeptieren.

Als Beispiel nehme man Madrid, ein eigentlich geringer technischer Schaden loest eine grosse Katastrophe aus.

Gesetze schuetzen den Verbraucher, das ist gut so, aber manchmal ist gesundes Situationsempfinden angesagter.........


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 13.10.2008 11:51
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