Nach Frankreich verschleppter deutscher Arzt bleibt in Haft
AFP VOM 3.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 899 Aufrufe Mehr zum Thema:Arzt, Entführung
Gericht in Paris weist Antrag Dieter K.s auf Freilassung zurück
Der im Oktober nach Frankreich verschleppte deutsche Arzt Dieter K. bleibt bis zu einem möglichen Prozess in französischer Haft. Der Kassationshof in Paris wies am Mittwoch einen Freilassungsantrag zurück, wie aus dem Gericht verlautete. Der heute 74-jährige K. soll in den 80er Jahren die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergewaltigt und getötet haben.
Der deutsche Herzfacharzt K. war 1995 in Abwesenheit in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Stieftochter, die damals 14-jährige Kalinka Bamberski, mit einer Spritze getötet haben soll. Weil die bayerische Justiz 1987 zu der Einschätzung gelangt war, dass es keine hinreichenden Beweise gegen K. gebe, wurden die Ermittlungen eingestellt und K. nie nach Frankreich ausgeliefert.
Der Vater des getöteten Mädchens, André Bamberski, zeigte sich nach der Entscheidung des Kassationshofes "sehr erleichtert". "Ich war wirklich sehr besorgt", sagte er. Angeblich aus Mitleid mit Bamberski hatte ein aus dem Kosovo stammender Mann K. im Oktober nach Frankreich verschleppt, damit jener dort seine Strafe absitzen müsse. Er entführte den Mediziner aus dessen Haus am Bodensee und legte ihn nachts gefesselt und geknebelt vor einem ostfranzösischen Gerichtsgebäude ab. Der Kosovare gab die Tat zu, verantwortlich soll aber Kalinkas Vater sein. Er ist nach Zahlung einer Kaution in Frankreich auf freiem Fuß.
Deutschland fordert die Rückkehr von K. in seine Heimat; nach Einschätzung von K.s deutschem Anwalt Nicolas Becker verstößt Frankreich "massiv" gegen europäische Rechtsvorschriften, indem es den verschleppten Deutschen in Haft hält. Das deutsche Ermittlungsverfahren gegen den Mediziner sei seinerzeit eingestellt worden. Die französische Justiz verstoße folglich gegen das Verbot der doppelten Strafverfolgung und mache sich zudem ein Verbrechen zunutze, hatte der Anwalt wenige Tage nach der Entführung des Arztes erklärt.
K. hatte seine Zulassung als Arzt in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs in einem anderen Fall verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn seinerzeit für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Der Mediziner bekam dafür zwei Jahre auf Bewährung und übte seinen Beruf illegal weiter aus. Das französische Urteil im Fall Kalinka hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte später als unfair gerügt, weil K. sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen durfte. Deshalb könnte das Verfahren in Frankreich neu aufgerollt werden.
3. März 2010 - 18.58 Uhr
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