NRW muss Kommunen Ausgleich für Kita-Ausbau zahlen
AFP VOM 12.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 718 Aufrufe Mehr zum Thema:Kita-Ausbau, Kommunen
Städtetag nennt Urteil richtungweisend
Das Land Nordrhein-Westfalen muss seinen Kommunen die Kosten für den weiteren Ausbau der Kindertagesstätten erstatten: In einem bundesweit bedeutsamen Urteil gab das Landesverfassungsgericht in Münster entsprechenden Beschwerden von 19 Städten und Kreisen statt. Der Deutsche Städtetag begrüßte den Richterspruch als "richtungweisend".
Die Beschwerdeführer hatten vor Gericht geltend gemacht, der Aufgabenbereich der Kommunen sei mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes 2008 erheblich ausgeweitet worden. Unter anderem sieht das Bundesgesetz ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige vor. Trotz der damit verbundenen massiven finanziellen Mehrbelastung habe die frühere schwarz-gelbe Landesregierung aber keine Regelung für einen finanziellen Ausgleich getroffen, kritisierten die beschwerdeführenden Kommunen, darunter die Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Köln.
Der NRW-Verfassungsgerichtshof schloss sich dieser Auffassung nun an. Die beanstandete Regelung verstoße gegen das in der Landesverfassung verankerte Prinzip, wonach der Landesgesetzgeber bei Übertragung neuer oder Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben einen finanziellen Ausgleich schaffen müsse.
Im vorliegenden Fall seien den Kommunen neue Aufgaben übertragen worden, indem sie erstmals durch eine landesgesetzliche Regelung zur Übernahme von Aufgaben in Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten verpflichtet worden seien. Auch seien bestehende Aufgaben verändert worden: Insbesondere hätten sich die Vorgaben für die Kommunen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung erheblich erhöht. Diese Änderungen führten zu einer "wesentlichen finanziellen Belastung" der Kommunen.
Der Städtetag nannte das Urteil "wichtig für die Kommunen in NRW und ein politisches Signal für andere Bundesländer". "Der Verfassungsgerichtshof sieht unmissverständlich das Land NRW in der Pflicht, für die Kosten des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung bis hin zum Rechtsanspruch aufzukommen", erklärte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. "Endlich hat ein Verfassungsgericht für die notwendige Klarheit gesorgt. Wenn Länder den Kommunen kostenträchtige Aufgaben übertragen, müssen sie für den notwendigen finanziellen Ausgleich sorgen."
Auch die Dachverbände der NRW-Kommunen maßen dem Richterspruch "bundesweite Signalwirkung" bei. Das Gericht habe festgestellt, dass dem seit 2004 in der Landesverfassung verankerten Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" Rechnung getragen werden müsse, hieß es in einer Erklärung von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen.
12. Oktober 2010 - 14.21 Uhr
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