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NRW-CDU schließt Neuwahl bei verfassungswidrigem Etat nicht aus

NRW-CDU schließt Neuwahl bei verfassungswidrigem Etat nicht aus

AFP VOM 19.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 797 Aufrufe
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Nachtragshaushalt

Rot-Grün sieht sich auch nach Münsteraner Urteil handlungsfähig

Die CDU im NRW-Landtag schließt Neuwahlen für den Fall nicht aus, dass sich die Etats der rot-grünen Minderheitsregierung als verfassungswidrig erweisen sollten. Dann sei die Zeit gekommen, dass über die Verschuldung "ein Landtagswahlkampf geführt wird", sagte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann am Mittwoch vor dem Landtag. SPD und Grüne wiesen nach dem Urteil über den NRW-Nachtragsetat Mutmaßungen über eine Regierungskrise zurück.

Das Landesverfassungsgericht in Münster hatte am Dienstag eine einstweilige Anordnung zum Nachtragshaushalt 2010 erlassen, dessen Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro CDU und FDP für verfassungswidrig halten. In der Eilentscheidung untersagten die Verfassungsrichter der nordrhein-westfälischen Regierung die Aufnahme neuer Kredite auf der Basis des Mitte Dezember verabschiedeten Nachtragshaushaltsgesetzes 2010. Zudem gab das Gericht der Regierung auf, bis zu einer in wenigen Wochen erwarteten endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragsetats von einem Abschluss der Kassenbücher für 2010 abzusehen.

In der Landtagsdebatte einen Tag nach der Münsteraner Entscheidung bewerteten die Regierungsfraktionen und die CDU/FDP-Opposition die Konsequenzen des Gerichtsbeschlusses unterschiedlich. Laumann äußerte an die Regierungsbank gewandt die Erwartung, dass Rot-Grün den Nachtragshaushalt 2010 und den voraussichtlich im Frühjahr zur Abstimmung stehenden Etat für das laufende Jahr in verfassungskonformer Form vorlegen werde. "Ansonsten sind Sie politisch pleite."

Im Gegenzug wies die rot-grüne Minderheitsregierung den Eindruck zurück, sie sei nach dem Münsteraner Urteil in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Versuche von CDU und FDP, eine Regierungskrise herbeizureden, gingen "an der Wirklichkeit" vorbei, sagte SPD-Fraktionschef Norbert Römer. Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) verwies darauf, dass die Verfassungsrichter der Landesregierung lediglich zwei Auflagen genmacht hätten, "nicht mehr und nicht weniger". Zentrale Forderungen von CDU und FDP wie diejenige nach Rückabwicklung des Nachtragshaushalt habe der Verfassungsgerichtshof in Münster hingegen "in Bausch und Bogen abgelehnt".

Nordrhein-Westfalens FDP sieht derweil nach dem Gerichtsurteil eine Chance für neue Gespräche über eine sogenannte Ampelkoalition, falls die rot-grüne Minderheitsregierung einen Kurswechsel vornimmt. Der Kurs einer Minderheitsregierung von SPD und Grünen "unter der Duldung der Linken" sei gescheitert, sagte FDP-Landeschef Daniel Bahr im Deutschlandfunk. "Ich hoffe, dass jetzt bei SPD und Grünen sozusagen ein Moment der Einkehr kommt und man erkennt, mit dem Kurs kann man nicht die Zukunft des Landes bestimmen, sondern hier muss eine Kursänderung vorgenommen werden."

In diesem Fall sei die FDP "wie immer auf der Basis unseres Programms zu Gesprächen bereit, wie wir die Zukunft des Landes voranbringen können", fügte Bahr hinzu. Zunächst einmal sei nun ein Vorschlag der Regierung für einen verfassungskonformen Haushalt notwendig. Bahr äußerte die Erwartung, dass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) "jetzt auch erklärt, dass das Experiment, mit neuen Schulden sich die Zustimmung der Linken zu kaufen, gescheitert ist". Erforderlich sei ein "erkennbarer Kurswechsel", dann würden "sicherlich neue Gespräche stattfinden auf der Basis auch mit der FDP".

19.01.2011 - 16:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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