
Bei den neu aufgetauchten V-Männern in den NPD-Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat war nur einer zum Zeitpunkt seiner zitierten Äußerungen für den Verfassungsschutz aktiv. Dies teilten das bayerische und das niedersächsische Innenministerium in einer gemeinsam veröffentlichten Erklärung mit. Die Ministerien bestätigten damit einen ARD-Bericht, wonach vier weitere Verfassungschutz-Spitzel in den Unterlagen entdeckt wurden. Damit erscheinen in den Anträgen insgesamt zehn V-Leute der verschiedenen Verfassungsschutzämter.
Der gemeinsamen Erklärung zufolge informierten die drei Antragsteller das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe am Donnerstag in einem abgestimmten Schreiben von den neuen Erkenntnissen. Die drei weiteren V-Leute waren demnach zum Zeitpunkt der Äußerungen, mit denen sie zitiert werden, nicht für den Verfassungschutz tätig. Laut bayerischen Innenministerium werden im Antrag des Bundesrats insgesamt 100 Menschen zitiert. Damit ist oder war den Angaben zufolge jeder zehnte der Zitierten für den Verfassungsschutz aktiv.
Der FPD-Innenexperte Max Stadler zeigte sich von dem Bericht nicht überrascht. "Wir sind immer davon ausgegangen, dass neue V-Leute auftauchen werden", sagte Stadler. Er bekräftigte die Forderung der FDP, die NPD politisch und nicht juristisch zu bekämpfen. Der Antrag des Bundestages auf ein NPD-Verbot müsse ausgesetzt werden. Neben der FDP hatten sich auch Union und PDS der Stellungnahme der Regierung nicht angeschlossen.
15. Februar 2002 - 11.11 Uhr
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