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NK-Abrechnung - Müllabfuhr

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NK-Abrechnung - Müllabfuhr

Nach langem Hin und Her mit meiner Vermieterin, wie die Müllabfuhr abgerechnet werden soll (qm oder Personzahl), kam endlich eine Einigung zustande, wonach die nächste Abrechnung nach Personenzahl erfolgen wird.

Aufgrund der vorangegangenen Streitigkeiten und der Information, das Mietrecht gebe vor, dass NK-Abrechnungen "gerecht" sein müssen, wurde von meiner Vermieterin folgendes festgelegt:

Insgesamt 4 Personen leben im Haus und ich habe 3 Katzen, sodass nicht durch 4 Personen, sondern durch 5 geteilt wird. Schließlich machen 3 Katzen so viel Müll wie 1 Person (30 leere Futterdosen und die verbrauchte Katzenstreu). So habe ich also damit einen 2-Personen-Haushalt. Das ist in meinen Augen krass! Was meint ihr dazu? Kann das ein Vermieter so festlegen? Vielleilcht ist ja jemand unter euch, der etwas mehr Ahnung hat als ich.

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-- Editiert SuSchwarz55 am 13.03.2012 18:37

-- Editiert SuSchwarz55 am 13.03.2012 18:38

-- Editiert SuSchwarz55 am 13.03.2012 18:39


von SuSchwarz55 am 13.03.2012 18:36
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 253 weitere Beiträge zum Thema "NK-Abrechnung".


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>NK-Abrechnung - Müllabfuhr
Die Antwort ging wohl ein wenig daneben, denn der Umlagenschlüssel wurde ja bereits festgelegt, wie ich schrieb. Frei vertraglich heißt für mich nicht, dass 3 Katzen als 1 Person gerechnet werden!

Leider finde ich die Seite nicht mehr, in der da eben doch steht, dass ein Umlageschlüssel "gerecht" sein sollte, oder sagen wir, der Gerechtigkeit dienen soll - und, in diesem Zusammenhang wurde auch das Mietrecht erwähnt. Das mit dem Märchenbuch hätte Sie sich sparen können!

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von SuSchwarz55 am 13.03.2012 19:16
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr
quote:
1 Person (30 leere Futterdosen und die verbrauchte Katzenstreu)

Kommen diese Dosen bei euch in den Restmüll? Bei uns landen Konservendosen, egal aus welchem Metall) im gelben Sack. Und das ändert nichts am Preis des Ganzen.

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von Liane46 am 13.03.2012 19:18
Status: Unsterblich (957 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr
SuSchwarz55 hat geschrieben:
quote:
Leider finde ich die Seite nicht mehr, in der da eben doch steht, dass ein Umlageschlüssel "gerecht" sein sollte

Höchste Gerechtigkeit erfahren wir alle dereinst mal im Himmel, aber nicht im Mietrecht. AK 47 hatte schon Recht: Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der gesetzliche Maßstab m²-Wohnfläche. Davon abweichende Vereinbarungen sind aber möglich und gültig. Und die gibts ja jetzt wohl.

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von Eric61 am 13.03.2012 19:47
Status: Legende (448 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 25 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr

Wollte nur mal klug*******rn:

Es heisst "grob unbillig" oder unbillig, was hier umgangssprachlich als gerecht bezeichnet wurde.

Ich würde das so interpretieren: wenn die Müllabfuhr nach qm Wohnfläche abgerechnet wird und bei gleichgroßen Wohnungen die eine mit einer Großfamilie bewohnt wird und die andere durch einen Single, müssten beide durch den gewählten Schlüssel das Gleiche bezahlen. Das wäre meiner persönlichen Meinung nach grob unbillig, beschweren würde sich aber nur der Single.

Wenn der Single nun mehrere Haustiere hat, hätte er besser den Mund gehalten.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"


von SueCologne am 14.03.2012 07:29
Status: Unsterblich (1557 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr

Ja, aber genausogut könnte man behaupten, dass z.b. MEM (Mitglieder ethnischer Minderheiten) sich auch zu 10 Personen auf 50 qm oder weniger wohlfühlen.
Aus einem nicht enden wollenden Schatz an Vorurteilen ist mir auch bekannt, dass die es mit der Mülltrennung so gar nicht haben, es geht immer alles in den Restmüll. (ist ja keine Meer da, wo man's reinschmeißen kann)

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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von SueCologne am 14.03.2012 09:46
Status: Unsterblich (1557 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr

quote:
Leider sind das keine Vorurteile... (wobei Ausnahmen die Regel bestätigen ;-))

Ja, ich weiss, aber in schriftlicher Form will ich doch korrekt bleiben...


quote:
Weißt du wie schön das für einen Makler ist, wenn er mit einer Meute Mietinteressenten über den Hof geht, im 6. geht ein Fenster auf und erst fliegt ne volle Mülltüte raus und anschließend ein ausrangierter Fernseher? Ich sag dir, der Fernseher ist noch nicht mal unten angekommen, da sieht der Makler von den Mietinteressenten nur noch nen Kondensstreifen.

rofl
Aus u.a. diesen Gründen bin ich gerade aus der Großstadt weggezogen.


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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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von SueCologne am 14.03.2012 10:08
Status: Unsterblich (1557 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr
Fakt ist, dass lt. Mietvertrag nach Quadratmetern abgerechnet wird. Fakt ist auch, dass meine Vermieterin trotzdem immer nach Personenzahl abrechnete, worüber ich mich die ganzen Jahre nicht aufregte. Erst jetzt und aus folgendem Grund:

Seit 2010 wohnt der Sohn (52 Jahre, Geschäftsmann) meiner Vermieterin wieder in ihrem Haushalt (114 qm). Sie rechnete die NK nach Personen ab, d. h. sie teilte 2010 alles durch drei, wogegen ich, wie gesagt, bis dahin auch nichts einzuwenden hatte, obgleich im Mietvertrag etwas anderes steht. In der Abrechnung für 2011 teilte meine Vermieterin dann aber plötzlich nur durch zwei, obwohl der Sohn bis heute bei ihr wohnt. Meine Vermieterin präsentierte mir nach ihrer NEUEN Aufteilung dann eine NK-Nachzahlung i. H. v. 91,-- EUR, wobei ich, wenn man den vorherigen Teiler 3 einsetzt, eine Gutschrift von 112,-- EUR hätte erhalten müssen. Ihr Sohn fiel bei der Berechnung einfach so unter den Tisch! Er wurde als Person bei der Abrechnung überhaupt nicht berücksichtigt! Steht es mir da als Mieterin vielleicht nicht zu, mich darüber zu mokieren und eine Einigung zu fordern? Übrigens, inzwischen ist auch die 18-jährige Tochter des Sohnes bei meiner Vermieterin eingezogen.

Wogegen ich mich eben noch wehre, dass die Müllabfuhr zukünftig mit 5 Personen abgerechnet werden soll. Weil ich 3 Katzen habe soll ich mit einem 2-Personenhaushalt berechnet werden. Mit dem Müll, den die Tiere verursachen (Futterdosen und Naturstreu), belaste ich nämlich in keiner Weise die Restmülltonne.

Hinweis:
Thema meines Beitrages hier im Forum ist „NK-Abrechnung – Müllabfuhr", worum es letztendlich auch nur noch ging, weil es mit meiner Vermieterin eine Einigung bezüglich der übrigen Nebenkosten gab (Mietvertrag). Ich habe nun den gesamten Sachverhalt geschildert, um vielleicht etwas mehr Klarheit zu verschaffen.

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von SuSchwarz55 am 14.03.2012 10:23
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr
...und dass Du nicht damit einverstanden bist, mit 2 Personen abgerechnet zu werden, würde ich auch einbringen.
Dass der Katzenmüll den Restmüll nicht belastet finde ich diesbezüglich ein sehr gutes Argument.

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"MfG
Susanne

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von SueCologne am 14.03.2012 11:38
Status: Unsterblich (1557 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr
Nein, natürlich habt ihr keine Glaskugel. Aber ich dachte, ich sollte mich nur auf das Thema "Müllabfuhr" beschränken, ehe alles zu umfangreich wird. Leider entstanden dadurch Missverständnisse und der Eindruck, ich sei wahrscheinlich eine querulante Mieterin.

Danke für die jetzigen Ratschläge.

LG
Susanne

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von SuSchwarz55 am 14.03.2012 11:49
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>NK-Abrechnung - Müllabfuhr
Also, wenn tatsächlich alles im gelben Sack (Dosen) landet und der Rest (Katzen- "Naturstreu" im Biomüll), dann ist die Berechnung einer zusätzlichen "Person" nicht ok.

Dann eben, wie sonne123.... schon sagte, Widerspruch einlegen !

oder eben auch für die Zukunft auf m² umstellen, dann gibt es ein für allemal keine weiteren Diskussionen.

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von Barni Gröllheimer am 14.03.2012 11:53
Status: Unsterblich (1501 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 30 User(n) bewertet)


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