>NK-Abrechnung - Müllabfuhr
Fakt ist, dass lt. Mietvertrag nach Quadratmetern abgerechnet wird. Fakt ist auch, dass meine Vermieterin trotzdem immer nach Personenzahl abrechnete, worüber ich mich die ganzen Jahre nicht aufregte. Erst jetzt und aus folgendem Grund:
Seit 2010 wohnt der Sohn (52 Jahre, Geschäftsmann) meiner Vermieterin wieder in ihrem Haushalt (114 qm). Sie rechnete die NK nach Personen ab, d. h. sie teilte 2010 alles durch drei, wogegen ich, wie gesagt, bis dahin auch nichts einzuwenden hatte, obgleich im Mietvertrag etwas anderes steht. In der Abrechnung für 2011 teilte meine Vermieterin dann aber plötzlich nur durch zwei, obwohl der Sohn bis heute bei ihr wohnt. Meine Vermieterin präsentierte mir nach ihrer NEUEN Aufteilung dann eine NK-Nachzahlung i. H. v. 91,-- EUR, wobei ich, wenn man den vorherigen Teiler 3 einsetzt, eine Gutschrift von 112,-- EUR hätte erhalten müssen. Ihr Sohn fiel bei der Berechnung einfach so unter den Tisch! Er wurde als Person bei der Abrechnung überhaupt nicht berücksichtigt! Steht es mir da als Mieterin vielleicht nicht zu, mich darüber zu mokieren und eine Einigung zu fordern? Übrigens, inzwischen ist auch die 18-jährige Tochter des Sohnes bei meiner Vermieterin eingezogen.
Wogegen ich mich eben noch wehre, dass die Müllabfuhr zukünftig mit 5 Personen abgerechnet werden soll. Weil ich 3 Katzen habe soll ich mit einem 2-Personenhaushalt berechnet werden. Mit dem Müll, den die Tiere verursachen (Futterdosen und Naturstreu), belaste ich nämlich in keiner Weise die Restmülltonne.
Hinweis:
Thema meines Beitrages hier im Forum ist „NK-Abrechnung – Müllabfuhr", worum es letztendlich auch nur noch ging, weil es mit meiner Vermieterin eine Einigung bezüglich der übrigen
Nebenkosten gab (Mietvertrag). Ich habe nun den gesamten Sachverhalt geschildert, um vielleicht etwas mehr Klarheit zu verschaffen.
-----------------
""
von SuSchwarz55 am 14.03.2012 10:23
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden