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NIMROD mahnt ab: Rettungswagen-Simulator 2012

Von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
22.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 300 Aufrufe
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Abmahnung, Rettungswagen, Peer-to-Peer

Abmahnung im Auftrag der Astragon Software GmbH

Nicht nur die Liebhaber getauschter Musikstücke und Filme müssen sich vor Abmahnungen in Acht nehmen. Auch wer in Peer-to-Peer-Netzwerken unerlaubt Software zur Verfügung stellt, kann eine Urheberrechtsverletzung begehen - mit entsprechenden Folgen.

Derzeit mahnt z.B. die Astragon Software GmbH aus dem niederrheinischen Mönchengladbach die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des PC-Spiels "Rettungswagen-Simulator 2012" ab. Die Softwarefirma wird dabei durch die NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin vertreten.

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Von mir vertretenen Abgemahnten wird vorgeworfen, über die ihnen zugeordnete IP-Adresse zu einem von NIMROD unter Zuhilfenahme eines technischen Dienstleisters festgestellten Zeitpunkt eine Datei namens "www.torrent.to.. .Rettungswagen.Simulator.2012.GERMAN-1C" heruntergeladen und dabei gleichzeitig anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.
Der Hashwert dieser Datei wird ebenfalls angegeben, wie der genaue Zeitpunkt des vermeintlichen Rechtsverstoßes.

Es wird sodann behauptet, dass der Internetprovider des Abgemahnten auf richterlichen Beschluss zur Herausgabe der Nutzerdaten verpflichtet worden sei. Das Gericht habe in dem Verfahren die gutachterlich bestätigte Zuverlässigkeit der Datenerhebung geprüft und angenommen.

Der Betroffene hat indes keine Möglichkeit, diese pauschale Behauptung zu überprüfen.

Von ihm wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, mit der er sich verpflichtet, das betreffende Computerspiel künftig nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, andernfalls eine im Ermessen der Astrogan Software GmbH stehende Vertragsstrafe zu zahlen sein wird. Diese Formulierung ist natürlich zu weitgehend, denn nur die unberechtigte Zugänglichmachung des Spiels kann eine Rechtsverletzung darstellen.

Zudem soll sich der Abgemahnte verpflichten, pauschalen Schadensersatz von 850 EUR zu zahlen - eine stolze Summe, die nicht danach differenziert, wie lange und wie vielen Personen das Computerspiel, dass derzeit z.B. bei amazon.de durchschnittlich mit 2,5 Sternen bewertet und für 18,46 EUR angeboten wird, überhaupt zur Verfügung gestellt wurde.

Betroffene sollten deshalb die geforderte Unterlassungserklärung auf keinen Fall in der vorbereiteten Form abgeben, sondern sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ratsam ist, dann sollte diese jedenfalls anwaltlich modifiziert werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Der beauftragte Anwalt wird auch feststellen, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Der geforderte Betrag dürfte sich dann reduzieren lassen, denn er erscheint weit überhöht.

Die anwaltliche Beratung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden, da die Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte relativ kurze Fristsetzungen enthalten. Das Verstreichenlassen dieser Fristen kann eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz zur Folge haben.

Ich biete eine schnelle Rechtsberatung und Vertretung der Interessen Betroffener zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur ersten Orientierung zur Verfügung.

Rechtsanwalt A. Schwartmann
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Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
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