Hallo,
Was meine Leistung zu Rente-Wartezeiten trifft, wurde ich von der deutschen Rentenversicherung folgendes Mitgeteilt:
- 54 Monaten Beitragszeiten (Pflichtbeiträge)
- 9 Monaten aus geringfügiger nicht
versicherungspflichtiger Beschäftigung.
Seitdem ich in Deutschland bin, war ich 46 Monaten geringfügig tätig, wo ich keine Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur RV bezahlt habe.
Diese 46 Monaten wurden von der RV auf 9 Monaten zusammengefasst.
Laut das Schreiben vom RV sind die Wartezeiten von 60 Monaten (bei mir 54+9=63) zur Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrenten erfüllt.
Meine Frage ist:
Muss ich unbedingt 60 Monaten Pflichtbeiträge erreichen um NE zu beantragen?.
Was zählt hier, die 60 Monaten Pflichtbeiträge oder die Hauptsache die Wartezeiten zur Rente müssen erreicht werden, wenn man auch die Monaten aus geringfügiger nicht
versicherungspflichtiger Beschäftigung berücksichtigt?
Kurz und Gut. warum steht 60 Monate Pflichtbeiträge im AuftG.§ 9 ?
für jede Antwort bin ich sehr dankbar.
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-- Editiert dimer123 am 24.04.2014 14:22
-- Editiert dimer123 am 24.04.2014 14:25
NE und die 60 Monaten Pflichtbeiträge
24. April 2014
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Frage vom 24. April 2014 | 14:21
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
NE und die 60 Monaten Pflichtbeiträge
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#1
Antwort vom 24. April 2014 | 15:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32807 Beiträge, 17242x hilfreich)
Weil der Gesetzgeber es so festgelegt hat. Und warum er nun nicht 48 oder 72 Beiträge gewählt hat, wird hier wohl keiner wissen - wir waren am Gesetzgebungsverfahren nicht beteiligt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 24. April 2014 | 16:34
Von
Status: Schüler (459 Beiträge, 243x hilfreich)
Es hat etwas mit der allgemeinen wartefrist von 5 Jahren zu tun.
Davor hat man nämlich keinem Anspruch auf Rente.
Obwohl man da natürlich nur einem Witz an Anspruch hat.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
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#3
Antwort vom 24. April 2014 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32807 Beiträge, 17242x hilfreich)
Okay, da kannte jemand doch die Gedanken des Gesetzgebers...
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