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Nümann Lang Abmahnung Styleheads GmbH Culcha Cundela "Move It"

Von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
22.11.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1491 Aufrufe
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Abmahnung

Die Nümann Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe, mahnen für Styleheads GmbH aus Karlsruhe wegen Urheberrechtsverletzungen im Internettauschbörsen ab.

Betroffen ist dabei das Musikstück „Move It“ der Gruppe Culcha Cundela.

Dieses Werk soll durch Herunterladen im P2P-Netzwerk BitTorrent anderen Benutzern zum Download angeboten worden sein.

Es wird eine Zahlung von 450 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begehrt.

Hilfe bei Abmahnung Nümann Lang Rechtsanwälte

1. Unterlassungserklärung

Die Erklärung sollten Sie nicht unterschreiben, es empfiehlt sich allenfalls die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung.

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Rechtsanwalt
Daniel Baumgärtner
Leipzig
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Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Mietrecht, Urheberrecht
 Pers. Direktanfrage 

Der in der Unterlassungserklärung enthaltene vorgeschlagene Abgeltungsbetrag muss zur Wirksamkeit der Erklärung nicht enthalten sein.

Ergebnis

Die Abgabe einer wirksamen Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und schützt vor einem möglichen gerichtlichen Verfahren bezüglich des Unterlassungsanspruchs.

2. geforderte Abmahnungkosten / Vergleichsvorschlag

Prüfen Sie darüber danach die wenigen Details der angeblichen „Tat“. Den Zeitpunkt des Rechtsverstoßes, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Dateiname und verwendeter Filesharing-Client.

Eine genaue Prüfung kann dabei durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen. Dieser wird aufgrund Ihrer Angaben die Chancen für die weiteren Schritte vernünftig abwägen und die rechtliche Lage beurteilen.

Ob dabei die Vorschrift des § 97 a II UrhG zur Anwendung kommt und damit die Abmahnkosten auf 100 Euro beschränkt sind, wird gesondert zu prüfen sein. Die vier Voraussetzungen für die Anwendung dieses Paragraphen müssen erfüllt sein.

Voraussetzungen § 97 a II UrhG:

  • erstmalige Abmahnung

  • einfach gelagerter Fall

  • unerhebliche Rechtsverletzung

  • außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

Zusammenfassung

Ob auch eine Zahlung erfolgen soll oder in welcher Höhe kann aufgrund der verschiedenen Fallkonstellationen nur im Einzelfall entschieden werden.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
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