Hi,
meine E X Freundin und ich sind seit 3 monaten getrennt, ich habe ihr alle Ihre Sachen die ich noch von ihr hatte zurück gegeben. Doch seit ca 3 monaten nervt sie mich wegen einem Foto was angeblich noch in meinen Besitz sein soll. Seit 3 Monaten sage ich ich dieses Foto nicht mehr habe.
Heute bekam ich Post von meiner Ex hat mir jetz schriftlich ne Frist bis Freitag gesetzt das sie dieses besagte Foto haben will. Ansonsten droht sie mir mit ner Anzeige wegen Unterschlagung fremden Eigentums.
Was passiert jetzt, wenn es zu eine Anzeige kommt, was muss ich dann tun?? Wie soll ich beweisen das ich das foto nicht mehr habe??
Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet. Ich würde zum ersten mal in meinem Leben ne Anzeige kriegen
Danke im Voraus
Gruss
Mögliche Anzeige wegen Unterschlagung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Schicken Sie ihr auch einen Brief ( Einschreiben Einwurf ), schreiben ihr das Sie wie schon zigmal mitgeteilt das Foto verloren haben und legen Sie unter Zeugen 2 EUR in den Briefumschlag als "Schadenersatz" ( das auch im Brief angeben ).
Ein Richter wird sich prächtig amüsieren wenn er dann sowas wider Erwarten auf den Tisch kriegen sollte.
-----------------
"ego lavo meum manus endo innocentia"
Genauso machen wie vorgeschlagen! Aber nicht das Foto im Internet veröffentlichen Mal eine Frage, das Foto, wem gehört das? Oder ist das ein Foto das du von ihr gemacht hast? Wenn das dein Film war und du die Kosten der Entwicklung getragen hast, dann ist das dein Foto und wäre keine Unterschlagung, weil dein Eigentum.
-- Editiert von luccas123 am 11.07.2005 17:48:58
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein das Foto wurde bei einer Veranstaltung gemacht auf dem Foto ist der Pappa meiner Ex und ihre Tochter drauf.
Das Foto gehört nicht mir, denn der Vater hat da für Geld gezahlt.
Ich habe da Foto mit ihren Klamotten in eine Tüte gepackt, das weiss ich noch. Aber sie behauptet standfest das sie es nicht bekommen hat.
Oder sollte ich am besten überhaupt nicht reagieren und einfach abwarten was kommt. Ich habe ihr sogar per SMS mehrmals geschrieben das ich es nicht mehr habe.
-- Editiert von Cosco28 am 11.07.2005 21:06:50
-- Editiert von Cosco28 am 11.07.2005 21:09:08
Tathandlung einer Unterschlagung ist eine Zueignung der Sache. Und diese Zueignung muss sich nach außen manifestieren. Auf deutsch: Auch für einen Außenstehenden muss erkennbar sein, dass sich der Betreffende wie der Eigentümer aufführt. Das ist z.B: der Fall, wenn die Sache vermietet oder verkauft wird. Die bloße Nicht-Herausgabe ist damit keine Zueignung. Die Ex-Freundin mag einen zivilrechtlichen Anspruch haben, den sie durchsetzen mag. Strafrechtlich ist die Nicht-Herausgabe jedenfalls irrelevant.
Damit hast du deine Antwort und kannst beruhigt sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
54 Antworten