Muß ich eine Steuererklärung machen??

6. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)
Muß ich eine Steuererklärung machen??

Hallo,

seit über 15 Jahren mache ich keine Steuererklärung mehr. Die Steuererklärung war damals freiwillig und ich hatte mich davon befreien lassen.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich auch keine mehr machen muß, da ich weder Eigentum, noch Vermögen, noch Kindergeld oder sonstige Einkünfte habe. Wohne ganz normal zur Miete und bekomme mein Gehalt von meinem Arbeitgeber.

Nun bin ich aber inzwischen verheiratet und habe Steuerklasse 3 (mein Mann hat allerdings kein Einkommen und daher auch keine Steuerklassen). Und aufgrund von Tariferhöhungen verdiene ich jetzt natürlich auch mehr als damals, zur Zeit ca. 2600 netto.

Liege ich jetzt doch in der Steuererklärungspflicht??

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88 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ist bei mir ähnlich.
Ein Ehepartner hat Lohnsteuerklasse 3, der andere hat Lohnsteuerklasse 5, arbeitet aber nur auf der 450,- Euro Basis.
Eine Einkommenserklärung haben wir noch nie abgegeben und müssen es auch nicht.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Erklärungspflicht wird (u.a.) ausgelöst durch:

Einkünfte auf Steuerklasse 5
Einkünfte auf Steuerklasse 6
unversteuerte Einkünfte (etwa Vermietung, kleine Selbstständigkeit)
Bezug von Lohnersatzleistungen (Rente, ALG 1, Elterngeld, Krankengeld etc.)

Fälschlicherweise hört man oft, dass auch Einkünfte auf Steuerklasse 3 ein Grund sind, stimmt aber nicht.

Fazit: Bei dir/euch ist bisher keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu erkennen.
Aber nebenbei, genau deshalb lohnt es sich oft eine Erklärung abzugeben (der Staat verzichtet nämlich nur dann wenn er damit nicht schlechter fährt, ergo fährt meist der Steuerzahler schlechter).

Stefan

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Der verbreitete Denkfehler ist, man müsse bei 3/5 immer eine Steuererklärung machen. Nö, man muß das nur dann tun, wenn beide Arbeitnehmereinkommen haben (jenseits von Minijobs) - folglich muß die TE tatsächlich keine Erklärung machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auch ich möchte Dir bestätigen, dass Du nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben.

Aber Du scheinst ja genug Geld zu haben, wenn Du freiwillig auf eine Steuererstattung in Höhe von mehreren hundert Euro verzichtest.

Gegenüber vor 15 Jahren haben sich inzwischen die Steuergesetze erheblich geändert. Gerade für Alleinverdiener Deiner Einkommensgruppe gibt es seit einigen Jahren eine Neuregelung, die dazu führt, dass es im Rahmen der Abgabe einer Steuererklärung zu nennenswerten Erstattungen kommt.

Selbst wenn Du gar nichts absetzen kannst, beträgt die Steuererstattung in Deinem Fall ca. 150€.

Und 150€ dafür, dass man in das zweiseitige Formular für die vereinfachte Steuererklärung seinen Namen, Anschrift, Bankverbindung einträgt sowie die eTIN von der Lohnsteuerbescheinigung abschreibt halte ich für keinen schlechten Stundenlohn. Wenn man wirklich nichts abzusetzen hat, dann muss man die zweite Seite nicht ausfüllen.

Das Formular für die vereinfachte ESt-Erklärung 2015 kann man sich hier https://www.formulare-bfinv.de/ herunterladen und man muss wirklich nur die erste Seite komplett ausfüllen, wenn man nichts absetzen will. Wenn Du dazu noch Fragen hast, kannst Du die hier gerne stellen.

-- Editiert von hh am 07.09.2016 00:14

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#5
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Erstmal bin ich beruhigt, dass ich keine Steuererklärung abgeben MUSS.

Ich muß allerdings ehrlich sagen, dass ich überhaupt keine Ahnung von der Materie habe und daher Angst habe, Fehler zu machen. Natürlich würde ich ich es gerne versuchen, wenn wirklich die Chance besteht, Geld zurückzubekommen. Ich weiß z.B. nicht, was man absetzen kann. Ich habe eine Abokarte für öffentliche Verkehrsmittel. Der Betrag wird von meinem Arbeitgeber vom Nettogehalt abgezogen. Könnte man das absetzen? Was käme noch infrage? Versicherungen?

Wenn ich jetzt wieder anfange, freiwillig Steuererklärungen abzugeben - muß ich sie dann jedes Jahr machen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Könnte man das absetzen? Eher nicht - Werbungskosten wirken sich erst aus, wenn man die 1.000-Euro-Grenze (Werbungskostenpauschale) überschreitet.
Was käme noch infrage? Versicherungen? Ja, aber nicht alle. Eine Haftpflichtversicherung könnte man z. B. absetzen.
Wenn ich jetzt wieder anfange, freiwillig Steuererklärungen abzugeben - muß ich sie dann jedes Jahr machen? Nein (auch wenn es ein weitverbreitetes Gerücht gibt, das wäre so).
Falls Sie Kirchensteuer zahlen, lohnt sich eine Steuererklärung übrigens schon allein deswegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, Kirchensteuer zahle ich nicht und wirklich abzusetzen habe ich anscheinend auch nichts.

Aber es lohnt sich dann wirklich trotzdem einfach nur die erste Seite auszufüllen und einzureichen?
Also, wirklich nur Name und Bankverbindung ausfüllen und sonst nichts? Muß Zeile 25 auch ausgefüllt werden?

-- Editiert von TheCat67 am 07.09.2016 14:43

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#8
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch mal ganz doof gefragt: Muß ich jetzt BEIDES ausfüllen oder die Anlage N nicht?


Anlage N zur EST-Erklärung 2015
vereinfachte EST-Erklärung 2015

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

warum nimmst du nicht anstelle der schriftlichen Formulare die offizielle Software "ElsterFormular" (gratis)?Damit kannst du sogar vorab berechnen lassen was herauskommen wird (natürlich unverbindlich, basiert ja auf deinen - vielleicht nicht gänzlich korrekten - Angaben).

Bei der richtigen Einkommensteuererklärung (also nicht die vereinfachte) brauchst du übrigens mindestens den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand.

Stefan

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#10
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Einfach mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein vorstellig werden . Meiner damaligen Freundin wurden unverbindlich ihre Daten geprüft .Bei 2600 Euro Netto kommt was raus ....was Arbeitest du ? und du kannst glaube ich sogar rückwirkend einreichen ....lass dir das nicht entgehen .Gruß Kay

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#11
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Da ich ja anscheinend nichts abzusetzen habe, scheint mir die vereinfachte (wie der Name schon sagt) am einfachsten (und auch da bin ich nicht sicher, ober ich nur die erste Seite oder auch Anlage N ausfüllen muß) - obwohl das Formular ist natürlich nur für 2015 und nicht noch weiter rückwirkend.

Die Elster Software erscheint mir auf den ersten Blick ziemlich kompliziert....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Elster Software erscheint mir auf den ersten Blick ziemlich kompliziert....
Wenn dir das zu kompliziert ist dann kannst du auch mit den schriftlichen Formularen nichts anfangen, die sind nämlich weitgehend identisch.
In dem Fall würde ich auch zum Lohnsteuerhilfeverein raten, kostet nicht die Welt.

Der Hinweis auch die vergangenen Jahre zu prüfen war übrigens nicht verkehrt, und auch das geht mit Elster relativ einfach (man kann die Daten nämlich immer ins nächste Jahr übernehmen, also fängt man beim ersten Jahr an und dann sind die anderen ganz schnell erledigt).
Ich möchte wirklich dazu raten, sich einmal etwas gründlicher mit dem Thema zu beschäftigen, einen besseren Stundenlohn bekommt man meist nirgendwo.

Und Fehler kann man in so einfachen Fällen wie deinem eigentlich wenige machen, ernsthafte Probleme gibt es nur wenn man Einkünfte verschweigt (bei dir offenbar ausgeschlossen, denn Lohn kannst du nicht verschweigen, den kennt das Finanzamt sowieso).
Und eine der wichtigsten Anlagen - meist sogar die wichtigste - hatte ich ja schon erwähnt, Anlage Vorsorgeaufwand. Elster macht es da auch einfacher, denn das Wichtigste (die Sozialversicherungsbeiträge) wird da gleich automatisch ausgefüllt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

OK, dann werde ich mich mal genauer mit den Elster Formularen beschäftigen.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie lange rückwirkend kann man denn eigentlich einreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Sollte für 4 Jahre noch gehen, sprich 2012.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Mann hat ja kein Einkommen - muß ich ihn in der Erklärung trotzdem mit aufführen, da ich ja Steuerklasse 3 habe?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Da offenbar nur eine Zusammenveranlagung Sinn ergibt, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Und dann überall Wert 0 eintragen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat:
Ich muß allerdings ehrlich sagen, dass ich überhaupt keine Ahnung von der Materie habe und daher Angst habe, Fehler zu machen.


Wenn Du nichts abzusetzen hast, kannst Du nicht wirklich Fehler machen. Alle Einkommensdaten, die das Finanzamt in so einem Fall benötigt hat es schon. Daher muss man bei der vereinfachten Steuererklärung wirklich nur Name, Anschrift, Bankverbindung und eTIN eintragen, also die erste Seite ausfüllen. Über Dein Einkommen ist das Finanzamt bestens informiert. Es weiß aber nicht, was Du abzusetzen hast.

Dass man bei bestimmten Einkommensverhältnissen (Deine gehören dazu) trotzdem eine Erstattung erhält, ist auf eine Änderung der Einkommensteuergesetzes zum 01.01.2010 zurückzuführen. Davor hätte sich die Abgabe tatsächlich nicht gelohnt.

Wenn Du schreibst, dass Dein Mann keine Einkünfte hat, dann darf er auch keine Rente, Krankengeld, ALG o.ä. beziehen.

Zitat:
Mein Mann hat ja kein Einkommen - muß ich ihn in der Erklärung trotzdem mit aufführen, da ich ja Steuerklasse 3 habe?


Aufführen in dem Sinne, dass auf der ersten Seite der Steuererklärung die Namen von beiden Ehegatten gehören und die Angabe seit wann Ihr verheiratet seid, ja. Bei einer normalen Steuererklärung muss aber keine Anlage N für ihn abgegeben werden. Bei der vereinfachten Steuererklärung wird ja gar nicht danach gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde ja auch die vereinfachte machen, aber die kann man ja nur für 2015 einreichen, wenn ich das richtig sehe.

Bei Elster kann man, soweit ich weiß, auch rückwirkend einreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin jetzt gerade sehr verunsichert: ich habe im Internet einige Fälle gelesen, wo in Fällen wie meinem Geld nachgezahlt werden mußte - kann das auch sein??

Dann würde ich es wohl lieber sein lassen...

-- Editiert von TheCat67 am 11.09.2016 15:00

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Ich bin jetzt gerade sehr verunsichert: ich habe im Internet einige Fälle gelesen, wo in Fällen wie meinem Geld nachgezahlt werden mußte - kann das auch sein??

Dann würde ich es wohl lieber sein lassen...

-- Editiert von TheCat67 am 11.09.2016 15:00

Rein theoretisch ja, aber da es sich um eine Antragsveranlagung handelt, kann man in diesen Fällen den Antrag zurücknehmen. Darauf wird im Bescheid extra hingewiesen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe jetzt meine Registrierungscode von Elster bekommen und werden mich nun am Wochenende damit befassen.

Ich müßte dort dann doch auch gleich erkennen können, ob ich Geld zurückerstattet bekomme oder nachzahlen müßte, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

So, ich habe es mit Elster versucht und es klappt nicht.

Meine Probleme beginnen schon auf der ersten Seiten:

"Steuerpflichtige Person, bei Ehegatten: Ehemann".

Also, ICH bin die steuerpflichtige Person und mein Mann hat kein Einkommen. Und nun?

Außerdem dachte ich, dass bei der Idenifikation die Daten vom Finanzamt automatisch übernommen werden?

Ich habe ja eigentlich nicht abzusetzen und ich dachte, es sind da eigentlich nur die Daten von der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Also, ICH bin die steuerpflichtige Person


Nein, Ihr seid beide steuerpflichtig.

Zitat:
und mein Mann hat kein Einkommen. Und nun?


Dann muss er keine Steuern zahlen, steuerpflichtig ist er trotzdem.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Also trage ich meine Daten bei Ehemann und die Daten meines Mannes bei Ehefrau ein?? :crazy:

Und wo muß ich nun die Daten meines Mannes eintragen, wenn er kein Einkommen hat?

Und bei Religion: ich bin aus der Kirche ausgetreten - was muß ich da wo eintragen?

-- Editiert von TheCat67 am 16.09.2016 22:36

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
"Steuerpflichtige Person, bei Ehegatten: Ehemann".
Steht doch ganz klar da, bei Ehegatten (was ich wohl seid) sind dort die Daten des Ehemannes einzutragen. Für die Ehefrau gibt es dann eigene Eingabefelder (und auch eigene Anlagen, wichtig: nicht die falsche nehmen).

Zitat:
Außerdem dachte ich, dass bei der Idenifikation die Daten vom Finanzamt automatisch übernommen werden?
Welche Daten meinst du denn?
Was automatisch geht sind die Lohnsteuerdaten, imho bringt das aber nur einen klitzekleinen Zeitvorteil, und dem steht die Beantragung eines persönlichen Zertifikates entgegen (bei Ehepaaren müssen das beispielsweise beide separat machen).

Zitat:
Ich habe ja eigentlich nicht abzusetzen und ich dachte, es sind da eigentlich nur die Daten von der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich.
So ist es doch auch.
Oder stören dich jetzt wirklich die paar persönlichen Angaben (Name, Adresse, Kontodaten etc.)? Ähnlich viel muss man doch bei jeder Onlinebestellung ausfüllen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin einfach nur irritiert über die Tatsache, dass der Ehemann als die hauptsteuerpflichtige Person genannt wird, obwohl er in unserem Fall kein Einkommen hat und auch keine Steuernummer o.ä.. Muß ich diese Felder dann alle frei lassen?

Ich habe ja diese eTin Nummer - und meine Daten kommen dann also unter Ehefrau (welche Anlage ist das denn?) und bei ihm steht dann außer Name und Adresse nicht, oder?

Und wie ist das mit der Religion, wenn keine Kirchenzugehörigkeit mehr besteht.

0x Hilfreiche Antwort

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