Hallo,
meine Frau muß sich zwei Implantate setzen lassen.
Bei dem Zahnarzt, mit dem unser Zahnarzt zusammenarbeitet und die "Vorarbeiten" am Kiefer macht, hatten wir uns zunächst einen Kostenvoranschlag machen lassen. Dieser kostete um die 25 Euro.
Da wir noch einen Kostenvoranschlag zum Vergleich haben wollten, gingen wir zu einen anderen Zahnarzt. Da dieser wesentlich teurer ausfiel als der des Ersten, entschieden wir uns für die Behandlung beim ersten Zahnarzt.
Nun präsentiert uns der zweite Zahnarzt seine Rechnung für den Kostenvoranschlag von gut 150,00 Euro. Dies beinhaltet das zahnärztliche Honorar, die Eigenlaborkosten ( Model aus Hartgips, Imlantatschablone, Hülse für CT-Planung )und die Materialkosten.
Im Vorfeld wurde aber nichts dergleichen von solch einer Summe erwähnt. Zudem haben wir auch nichts unterschrieben. Außerdem hat der erste Zahnarzt für seinen Kostenvoranschlag nicht solche "aufwendigen" Mittel gebraucht.
Frage nun : Muss ich die Rechnung in dem Umfang zahlen ? Da die Eigenlaborkosten nicht beaufragt wurde, würde doch die Summe für das zahnärztliche Honorar genügen ?
Bin für alle Meinungen dankbar ...
A.M
Muß ich diesen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt zahlen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Andreas,
wurden denn die Laborarbeiten überhaupt gemacht? Imho ist das für einen Kostenvoranschlag nicht nötig.
Es war doch nur ein Kostenvoranschlag gewünscht ?
Vielleicht ist der Arzt gleich von einem Behandlungsauftrag ausgegangen. Dann ist es, wie so oft, ein Beweisproblem.
MfG Stefan
Hallo Stefan,
es war nur vom Kostenvoranschlag die Rede. Warscheinlich hat das der Zaharzt aber anders gesehen und wie Du vermutest - schon als Auftrag.
Die Laborarbeiten wurde schon gemacht, aber für den Kostenvoranschlag nicht nötig,gell ?
Wie würdest Du hier vorgehen ?
fragende Grüße
Andreas
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Hallo Andreas,
ich würde die Rechnung schriftlich bemängeln, mit Begründung, dass nur ein Kostenvorsnschlag erbeten wurde. Gleichzeitig würde ich nur das zahnärztliche Honorar bezahlen.
Wie ich schon schrieb, ist es wohl ein Beweisproblem. Der Arzt müsste klagen und ob er dieses Risiko eingeht bei dem (relativ) kleinen Betrag ?
Falls ein Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen, sonst würde die Forderung anerkannt.
MfG Stefan
was wurde beim zweiten Zahnarzt gemacht?
Beratung? Abdruck? Röntgenbild?
Für ein Gipsmodell muss ein Abdruck gemacht werden und der kostet natürlich Geld.
Und für eine Implantatschablone muss ein Röntgenbild gemacht werden, sonst kann man keine Schablone herstellen.
Aber diese Arbeiten gehen weit über die Beratung bzw. den Kostenvoranschlag hinaus, sondern sind schon Teil der Implantatvorbereitung.
Zur Beratung gehört z.B. der Hinweis auf Gefahren und Risiken und Unwägbarkeiten, wie der Zustand des Knochens, Alternativmöglichkeiten wie Brücke/Prothese.
Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der Kosten und dieser Kostenvoranschlag muss vor der Ausführung unterschrieben werden, um zum Auftrag zu werden. Und über die Kosten für diesen Voranschlag muss vorher informiert werden.
Nach dem jetztigen Informationsstand zu urteilen, sieht das ganze höchst merkwürdig aus. Lieber Andreas, entweder wurde einiges an Informationen weg gelassen oder man versucht euch ordentlich übers Ohr zu hauen.
Grüße Carlos
selber Zahni
-- Editiert von Carlos Primeros am 11.05.2008 23:04:58
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