Mutterschutzgesetz /

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)
Mutterschutzgesetz /

Hallo,

bräuchte mal bitte hilfreiche Tips und Anregungen was der Arbeitgeber darf und was nicht.

Es gibt ja das Gesetz dass ich in der Schwangerschaft nur bis 20 Uhr arbeiten darf. Bin allerdings bis nach 20 Uhr geplant und bekam auf Nachfrage nur die lapidare Antwort: " Dann musste eben selbst drauf achten dass du um 20 Uhr ausgestempelt hast".
Was unter Umständen nicht das leichteste Unterfangen ist, da ich an der Kasse arbeite und nicht mal eben so verschwinden kann, und mit Sicherheit nicht "ausgestempelt" meine Schicht doch zu Ende arbeite.

Wie sieht es mit Überstunden aus? Ich habe mich gezielt für eine Teilzeitstelle entschieden und muss nun ( trotz Schwangerschaft) jede Woche zwischen 4-7 Überstunden arbeiten. Ist dies denn so rechtens? Finde in den weiten des Internets nur die Regelung für Vollzeitkräfte, aber da falle ich ja nicht rein.

Ich bedanke mich schonmal für Eure Hilfe.

LG Jatschi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun ja - Sie dürfen sich weigern, nach 20 Uhr zu arbeiten. Die Frage ist: Wollen Sie das? Überstunden verbietet das Mutterschutzgesetz nur insoweit, als daß nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag gearbeitet werden darf. Statt 4 Stunden 6 zu arbeiten, wäre also legitim.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Naja was heißt weigern - es ist ja nunmal ein Gesetz welches nicht von mir erfunden wurde. Und da hat sich meiner Meinung nach ein Arbeitgeber schon dran zu halten.
Kann ich denn in irgendeiner Form selbst Ärger bekommen wenn ich dieses "Gesetz" missachte und einfach bis 20:30 Uhr oder 21:00 Uhr arbeite?
In welcher Form kann mein Arbeitgeber belangt werden wenn er dies zulässt? und wenn er belangt wird wie fällt es dann auf mich zurück?

6 Stunden anstatt 4 pro Tag zu arbeiten ist nicht das Problem - aber - ich habe eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden - wenn ich nun täglich 6 Stunden auf Arbeit bin wäre ja die vertraglich vereinbarte Zeit weit überschritten, und da stelle ich mir die Frage ob das dann so passt?!
Denn 5 Tage á 6 Stunden sind 30 Std. ...... eindeutig 10 zu viel

Ich kann meine 20 Stunden in 3,4 oder 5 Tagen abarbeiten - weniger Tage = mehr Stunden pro Tag.

Ich arbeite aber jede Woche 5 Tage und jeder einzelne Tag überschreitet die 4 Stunden und dementsprechend natürlich auch die wöchentliche Arbeitszeit.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
" Dann musste eben selbst drauf achten dass du um 20 Uhr ausgestempelt hast".


Es geht nicht anders, tun Sie es.
Zitat:
da ich an der Kasse arbeite und nicht mal eben so verschwinden kann, und mit Sicherheit nicht "ausgestempelt" meine Schicht doch zu Ende arbeite.

Es wäre hilfreich, wenn Sie Ihre Arbeit drauf ausrichten, eben das Ende der Schicht anzupassen. Ihr Arbeitgeber setzt drauf, dass Sie arbeiten, wie bisher. Hören Sie in Ihrem eigenen Interesse auf damit. Wir haben hier massig Anfragen von Arbeitnehmern, die sich seit Jahren buckelig arbeiten, und beim ersten Pupser werden die entlassen, da lohnt keine Toleranz oder Rücksichtnahme auf den Arbeitnehmer nötig ist.

Zitat:
Denn 5 Tage á 6 Stunden sind 30 Std. ...... eindeutig 10 zu viel
Ihr Arbeitgeber freut sich, bei Krankheit und Urlaub zahlt er das Minimum.

Ganz nebenbei: Ohne eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag müssen Sie nicht eine einzige Überstunde leisten. Was steht denn dazu im Vertrag?

-- Editiert von altona01 am 19.05.2015 21:02

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Kann ich denn in irgendeiner Form selbst Ärger bekommen wenn ich dieses "Gesetz" missachte und einfach bis 20:30 Uhr oder 21:00 Uhr arbeite?

Eher nicht. Denn der AG darf dich eigentlich nicht länger arbeiten lassen und kann das m.E. nicht einfach so auf dich abschieben. Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber im eigenen Interesse und dem des Kindes solltest du auf dein Wohl achten. Arbeitnehmerschutz ist mühsam genug errungen und es ist schon einigermaßen schitzo, wenn AN ihn unterlaufen.
Nebenher: Wieso setzt du 'Gesetz' in Anführungszeichen? Es ist fraglos ein Gesetz.

-- Editiert von blaubär+ am 20.05.2015 08:06

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich sehe es ähnlich wie blaubär. Wo ich ein kleines Puffer sehen würde, wäre, wenn die werdende Mutter um 20.00 Uhr aufhört zu arbeiten, sich hinterher noch umzieht u.s.w. und dann eben erst stempelt. Aber die eigentliche Arbeit sollte um 20.00 Uhr beendet sein. In der Mehrarbeit sehe ich kein Problem, da sie ja nicht über 40 Stunden die Woche kommt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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