Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
30.08.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Arbeitsrecht » 
Mutterschutz und künstliche Befruchtung – Wann beginnt die Schwangerschaft?
Seite 1 - vom 17.04.2008

Mutterschutz und künstliche Befruchtung – Wann beginnt die Schwangerschaft?

Der Autor
Sven Näke, Bonn
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht und hat Interessensschwerpunkte: Urheberrecht, Vertragsrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation

Die Entwicklungen der Medizin machen auch vor dem Arbeitsrecht nicht halt. So darf das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht grundsätzlich gekündigt werden. Sobald der Arzt die Schwangerschaft feststellt, besteht dem Grunde nach Arbeitsplatzschutz. Aber was gilt bei einer künstlichen Befruchtung?

Die Frage stellte sich auch der Oberste Gerichtshof in Österreich. Eine Arbeitnehmerin, die sich einer sog. in-vitro-Befruchtung unterzogen hatte, hatte Kündigungsschutzklage erhoben, nachdem ihr unmittelbar vor Einsetzen der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter gekündigt worden war. Das Landgericht Salzburg hielt die Kündigung für unwirksam. Es stellte sich auf den Standpunkt, der für den Beginn des Kündigungsschutzes maßgebliche Zeitpunkt der Schwangerschaft beginne mit der Befruchtung der Eizelle. Das Urteil wurde jedoch in der Berufungsinstanz aufgehoben. Das Oberlandesgericht Linz hielt eine Schwangerschaft losgelöst vom weiblichen Körper für denkunmöglich.

Diese Meinungsverschiedenheit hatte zur Folge, dass sich schließlich der Europäische Gerichtshof mit der Frage beschäftigte, ab wann welchem Zeitpunkt Mutterschutz im Falle einer in-vitro-Befruchtung bestehe. Er stellte klar, dass die werdenden Mutter im Hinblick auf die Richtlinie zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (92/85/EWG) keinen Mutterschutz genießt, solange die befruchtete Eizelle nicht in die Gebärmutter eingesetzt wurde (EuGH, Urteil vom 26. 2. 2008 - C-506/06).

Allerdings sei dennoch von der Unwirksamkeit einer Kündigung auszugehen, wenn feststehe, dass die Tatsache, dass sich die werdende Mutter einer solchen Behandlung unterziehe, der hauptsächliche Grund für die Kündigung ist. Dies sei diskriminierend.

Fazit: Natürlich war vom Europäischen Gerichtshof nicht zu erwarten, den Beginn der Schwangerschaft in medizinischer Hinsicht zu definieren. Dennoch erweckt die Entscheidung den Eindruck, als ob das gewünschte Ergebnis nur über einen Umweg erreicht wurde. Mehr Entschiedenheit wäre hier wünschenswert gewesen.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Mutterschutz und künstliche Befruchtung – Wann beginnt die Schwangerschaft?

neues im Arbeitsrecht forum:
Arbeitsrecht »  befristeter AV mit Zusatzvereinbarung zur Weiterbildung
Arbeitsrecht »  Stundenkonto
Inkasso »  Plus online.Inkasso,RA Haas und partner
Inkasso »  2 mahung - forderung ums 6 fache gestiegen
Inkasso »  Inkassoverfahren ohne Mahnung, nur Email Rechung
Arbeitsrecht Top 5 Ratgeber
Arbeitsrecht
Kündigung (137888 Aufrufe)
Arbeitsrecht
Die neuen Kriterien für die Scheinselbständigkeit (117428 Aufrufe)
Arbeitsrecht
Der Erziehungsurlaub (109362 Aufrufe)
Arbeitsrecht
Kündigungsschutz (92377 Aufrufe)
Arbeitsrecht
Das Mutterschaftsgeld (88724 Aufrufe)
Rechtsberatung
123recht.net InfoSie brauchen konkrete Hilfe? Schnell und unkompliziert online einen Rechtsanwalt fragen.
Sie bestimmen die Kosten!
123recht.net Quickie

Studie: Umweltzonen fast ohne Wirkung - sollten die Umweltzonen wieder abgeschaft werden?

 Ja, sofort
 Nein, müssen ausgeweitet werden um Wirkung zu erzielen
 Mir egal


Resultate

Arbeitsrecht - in den Nachrichten
Betriebsrat soll ins Internet können
Privates im Dienst rechtfertigt nicht sofortige Kündigung
BAG stärkt Arbeitnehmer bei Verkauf von Betriebsteilen
Arbeitsgericht bestätigt Verdachtskündigung wegen 1,30 Euro
BAG billigt Rentenumstellung bei der Caritas
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |