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Mutterschutz gilt auch für schwangere Angeklagte

AFP VOM 1.7.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 2913 Aufrufe
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Mutterschutz

- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Der vom Grundgesetz garantierte Schutz einer werdenden Mutter gilt auch für schwangere Frauen, denen wegen einer Straftat der Prozess gemacht werden soll. Gerichte müssen deshalb bei der Terminierung eines Prozesses Rücksicht auf die Schwangerschaft einer Angeklagten nehmen, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem Beschluss.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte eine wegen Drogenhandels und Geldwäsche angeklagte Frau das Landgericht Hamburg um Verschiebung ihres Prozesses bis nach der Geburt ihres Kindes gebeten, weil bei ihr eine Risikoschwangerschaft vorlag. Nachdem das Landgericht gleichwohl Termine für die Hauptverhandlung noch während der Schwangerschaft festgesetzt hatte, wandte sich die Frau an das BVG. Mit Erfolg: Die Verfassungshüter betonten, dass jede werdende Mutter Anspruch auf die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft habe. Gründe der Prozessökonomie hätten demgegenüber keinen Vorrang.

1. Juli 2004 - 12.42 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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