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Mutter verbreitet Lügen (schwerste!) über Lehrerin

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Mutter verbreitet Lügen (schwerste!) über Lehrerin

Hallo,

erstmal zu meiner Person: ich,35, bin Lehrerin aus Berufung an einer Hauptschule in einem kleinen Ort. Ich liebe meine Schüler und meinen Beruf über alles und hatte bisher auch nie Probleme mit Elternschaft und Schülern.

Bis jetzt.
Vor einem Jahr unterrichtete ich einen Schüler, der massive Integrationsprobleme hatte und nach eigenen Aussagen selbstmordgefährdet war. Das machte mir natürlich Sorgen und ich sprach zuerst mit der Mutter des Jungen.
Und da schien ich einen Nerv getroffen zu haben..

Nach sehr viel Ärger seitens dieser Mutter verließ das Kind die Schule.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Name meiner Schule mitsamt dem ersten Buchstaben meines Nachmanes im Internet genannt wird (bin die einzige mit diesem Buchstaben, also klar erkennbar, dass es sich um mich handelt).

In diesem Forum werde ich als asozial beschimpft, mir werden Worte in den Mund gelegt, die ich nie gesagt habe, ich werde als Kinderschänderin (ja, genau so, obwohl sies wahrscheinlich anders meint) bezeichnet. Wie gesagt, der ganze Ort weiß Bescheid.
Ich wurde erst jetzt von wohlwollenden Menschen auf den Thread aufmerksam gemacht und habe ihn gerade gelesen. Er ist vom Juli 2010.

Mich nimmt diese Sache unheimlich mit.
Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen, Küken 81




von Küken81 am 26.04.2011 04:00
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Mutter verbreitet Lügen (schwerste!) über Lehrerin
Hi,

Sie dürfen natürlich Anzeige erstatten wegen der §§ 185, 186 u. 187 StGB. Allerdings sollten Sie ganz vorsichtig sein, die Mutter als Täterin zu nennen, falls die nicht mit ihrem Klarnamen im Internet steht - das kann Ihnen ein Verfahren wegen Verstoß gegen § 164 StGB bringen. Insofern empfiehlt sich eine Anzeige gegen Unbekannt.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 26.04.2011 12:56
Status: Tao (8913 Beiträge)
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>Mutter verbreitet Lügen (schwerste!) über Lehrerin
quote:
Allerdings sollten Sie ganz vorsichtig sein, die Mutter als Täterin zu nennen, falls die nicht mit ihrem Klarnamen im Internet steht - das kann Ihnen ein Verfahren wegen Verstoß gegen § 164 StGB bringen.


Nö, dazu müßte man ja die Vorwürfe schon in dem Wissen erhoben haben, daß die Mutter *nicht* die Täterin ist.

quote:
Insofern empfiehlt sich eine Anzeige gegen Unbekannt.


... allerdings unter Angabe der möglichen Tatverdächtigen (der Mutter). Sonst wird das ganze schnell im Sande verlaufen, wenn man der Polizei so gar keine Anhaltspunkte nennen kann.

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von Snoop Pooper Scoop am 26.04.2011 13:22
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Mutter verbreitet Lügen (schwerste!) über Lehrerin
Zivilrechtlich lässt sich ggf. auch eine einstweilige Verfügung erwirken, die es der Mutter untersagt, entsprechende behauptungen aufzustellen. Das sollte man aber einem Anwalt überlassen.



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"justice"


von justice005 am 26.04.2011 13:49
Status: Tao (8772 Beiträge)
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