Mutter hat auf mein Konto Schulden gemacht

24. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kusi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Mutter hat auf mein Konto Schulden gemacht

Hallo,

die Mutter einer Freundin hat das Konto von Ihrer 18 jährigen Tochter überzogen. Hat Sie irgendwie die Möglichkeit das Geld zurück zu fordern? Die Mutter hatte zu der Zeit noch Zugriff auf das Konto. Muss die Tochter nun für die Schulden ihrer Mutter aufkommen?

Vielen Dank für Antworten

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Hat Sie irgendwie die Möglichkeit das Geld zurück zu fordern?

Selbstverständlich kann das "Kind" das Geld zurückfordern.
Zitat:
Muss die Tochter nun für die Schulden ihrer Mutter aufkommen?

Ja, der Bank gegenüber haftet die Tochter, es ist ja ihr Konto.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kusi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

was wäre den rechtlich gesehen der beste weg es zurück zu bekommen? Sie hat ja keine Mittel für Anwalt oder so?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie hat die Tochter denn ihrer Mutter Zugriff auf das Konto gewährt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kusi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hatte ja für das Konto mit unterschrieben bei minderjährigkeit und das hatten Sie nie geändert. Weiss auch nicht ob man das mit 18 ändern muss oder das automatisch erlischt und sie eigentlich eine Vollmacht hätte haben müssen. Sie hat jedenfalls eine Rechnung in Höhe von Ca 500€ vom Konto der Tochter abbuchen lassen was auch erst spät auffiel.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Also per Lastschrifteinzug? Dann kann die Tichter das ja zurückbuchen und gleichzeitig sowohl der Bank als auch dem Rechnungssteller gegenüber auf die fehlende bzw. nun wiederrufene Befugnis der Mutter hinweisen.

Das Geld bekommt die Tochter von der Mutter zumindest theoretisch wieder, indem sie beim Antsgericht ohne Anwalt einen Mahnbescheid beantragt. Oder die Mutter lenkt freiwillig ein, nötigenfalls driht man ihr einfach mal mit Strafanzeige.
Aber lebt denn die Tochter bei der Mutter? Die Frage ist natürlich wie das Verhältnis insgesamt ust und wie weit die Tochter gehen möchte.

War die Mutter alleine sirgeberechtigt? Was ist mit dem Vater? Die gesetzliche Vertretungsmacht erlischt mit 18. Vermutlich wurde der Mutter bei Kontoeröffnung eine Verfügungsbefugnis erteilt und nicht auf den 18ten beschränkt. Die Frage wäre, ob die Mutter denn für die Tichter auf sich selber solche Berechtigungen ausstellen darf. Die Frage könnte auch sein, ob die Bank da so mitspielen durfte.

Naheliegenste Lösung ist natürlich der Widerruf der eventuellen Vollmacht gegenüber der Bank und das Rückfordern von der Mutter, notfalls mit Mahnbescheid und Androhung einer Anzeige. Das Rückbuchen der Lastschrift könnte unangenehme Konsequenzen haben, jenachdem wie der Zahlungsempfänger darauf reagiert.
Hatte die Rechung denn irgendeinen Bezug zur Tochter?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen