Mutter 23 ebay betrug in 4 Fällen

28. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Carame14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter 23 ebay betrug in 4 Fällen

Hallo, ich habe einen sehr großen Fehler begangen.
ich habe bei ebay 4 Menschen betrogen. Der schaden beruft sich auf 2000 Euro. Ich wusste mir einfach nicht zu helfen und ich weiß das es ein riesen Fehler war. Ich habe letztes Jahr eine kleine tochter bekommen bin mit meinen Freund zusammen gezogen etc. Alles sehr schwierig weil ich 23 Jahre bin. Mein freund ist ein mensch der überhaupt nicht auf sein geld achtet. Er lebt nur für heute und nicht für morgen. Ich muss jeden Monat zusehen wie wir zurecht kommen. Im Januar dann ein riesen Problem - meine Gelder wurden gestrichen und die Rechnungen (sStrom etc) stapelten sich.
Ich wusste mir nicht zu hehelfen-kein Geld.
Die 2000 Euro habe ich genommen um Rechnungen zu bezahlen und meiner Tochter neue Kleidung gekauft. Dem einen Käufer habe ich 330 Euro bereits zurück erstattet.die anderen 3 Käufer sind zum anwalt gegangen. Welche Strafe erwartet mich? ich möchte nicht ins Gefängnis. Was soll dann mit meiner Tochter passieren. Habe es doch nur gemacht weil ich hilflos und verzweifelt war und für sie.

Ich bereue die Tat sehr und wie gesagt einen Käufer habe ich durch die elterngeldNachzahlung schon geld erstatten können


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-- Editiert von Moderator am 28.02.2015 15:27

-- Thema wurde verschoben am 28.02.2015 15:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Ihren Schilderungen nach haben Sie sich in 4 tatmehrheitlichen Fällen des Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.

Im Falle einer Verurteilung wird auf Grund Ihres Alters zum Tatzeitpunkt (über 21 Jahre) das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.
Das Erwachsenenstrafrecht sieht in diesem Fall für den Tatbestand eine Geldstrafe oder Freheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.
Dabei wird in Ihrem Sachverhalt für jeden Fall des Betruges, ingesamt 4, eine Einzelstrafe in diesem Strafrahmen gebildet, aus welchen dann eine Gesamtstrafe gebdildet wird, die jedoch nicht die Höhe der Summe der Einzelstrafen erreicht.
Soviel zur Theorie.

Wenn Sie nicht maßgeblich vorbestraft bzw. -belastet sind dürfte hier erfahrungsgemäß die Verhängung einer Geldstrafe wahrscheinlich sein. Die Geldstrafe setzt sich aus Tagessätzen und deren Anzahl zusammen. Ein Tagessatz ist der dreißigste Teil Ihres monatlichen bereinigten Nettoeinkommens. Die Geldstrafe kann auch auf Antrag in Raten abbezahlt werden oder in Sozialdienst umgewandelt werden.
Durch die Schadenswiedergutmachung, die Sie bereits begonnen haben, kann das Urteil entsprechend milder ausfallen.
Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen erfolgt kein Eintrag in das Führungszeugnis.

Kurz und knapp: Nein, in das Gefängnis müssen Sie, vorausgesetzt es sind keine Vorstrafen vorhanden, mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht.

Grüße
PP

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

ich möchte nicht ins Gefängnis Dann sollten Sie keine Straftaten begehen. Noch steht kein Gefängnis an, da hat mein Vorposter recht, aber das kann sich bei weiteren Taten ändern.
Dem einen Käufer habe ich 330 Euro bereits zurück erstattet.die anderen 3 Käufer sind zum anwalt gegangen. Und deshalb weigern die sich, sich ihr Geld zurückerstatten zu lassen? Oder was soll das heißen?
Habe es doch nur gemacht weil ich hilflos und verzweifelt war und für sie. Sie haben für Ihre Tochter Straftaten begangen? Tolle Erklärung - man könnte da durchaus daraus schließen, daß Sie auch weiter Straftaten begehen werden, zumal sich an der Ausgangssituation ja nichts geändert hat. Und durch die nun folgende Geldstrafe wird sich Ihre wirtschaftliche Situation eher verschlimmern...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 28.02.2015 15:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Carame14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

So nochmal ich. Nun ja habe den Käufern angeboten ihnen raten zu zahlen aber diese haben dies nicht erwidert.
Nein ich werde so etwas nicht machen, da ich mittlerweile wochenends arbeiten gehe- damit ich nicht mehr auf den Staat angewiesen bin und nicht mehr in so eine Situation komme. Wie gesagt ich habe den anderen geschädigten eine Ratenzahlung angeboten da ich nicht 1600 Euro auf einmal habe. Familie kann ich nicht fragen, da sie selbst nicht so viel übrig haben und freunde habe ich keine. Kredit oder ähnliches kann ich nicht aufnehmen. Und mein Partner befindet sich aich in Ausbildung

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