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Mutmaßlicher Pirat verklagt Bundesregierung auf Schadenersatz

AFP VOM 14.4.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1623 Aufrufe
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Piraten

Somalier hält seine Überstellung an Kenia für "unrechtmäßig"

Ein wegen des Angriffs auf den deutschen Frachter "MV Courier" verhafteter mutmaßlicher somalischer Pirat klagt gegen die Bundesregierung. Die Ministerien für Inneres, Verteidigung und Justiz sowie das Auswärtige Amt sollten Ali Mohamed A.D. "all den materiellen und immateriellen Schaden ersetzen", der diesem durch seine "unrechtmäßige Überstellung" an Kenia entstanden sei und entstehen werde, heißt es in der am Dienstag beim Berliner Landgericht eingereichten Klageschrift. Den Streitwert der Amtshaftungsklage beziffert Rechtsanwalt Oliver Wallasch darin auf vorläufig 10.000 Euro.

Die beklagten Bundesministerien hätten vor der Übergabe seines Mandanten an die kenianische Justiz gewusst, dass A.D. im Gefängnis keine medizinische Versorgung erhalten und in einer Gemeinschaftszelle ohne Privatsphäre oder sanitäre Grundversorgung untergebracht würde, heißt es in dem AFP vorliegenden Schriftsatz. Aufgrund dieser "unmenschlichen Unterbringung" könne sein Mandant "lebensbedrohliche Krankheiten" bekommen und sich zudem mangels Bestellung von Pflichtverteidigern in Kenia vor Gericht möglicherweise "nicht ordnungsgemäß verteidigen", begründet Wallasch die Klage weiter.

Die Ministerien hätten also "wissentlich und willentlich den Kläger in die Gefahr des Todes beziehungsweise der erheblichen Gesundheitsgefährdung begeben", wenngleich auf der Grundlage eines "vermeintlich" dies rechtfertigenden Abkommens mit Kenia, heißt es in der Klageschrift. Da die Beklagten aber um die Zustände im betreffenden Gefängnis gewusst hätten, hätten sie rechtswidrig und schuldhaft gehandelt und somit ihre Amtspflichten verletzt. Während bei Auslieferungsverfahren sehr wohl Mindeststandards wie Haftbedingungen im ersuchenden Staat überprüft würden, seien diese bei der Übergabe von Bord der Fregatte Rheinland-Pfalz missachtet worden.

Sein Mandant A.D. könne den konkreten Schaden derzeit zwar noch nicht beziffern, wolle aber bereits seinen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz gerichtlich festgestellt wissen, erklärte Wallasch. Im Übrigen sei A.D. "zu keinem Zeitpunkt an einem Akt der Piraterie beteiligt" gewesen und fürchte nun, dass an ihm dennoch "ein Exempel statuiert werden könnte".

Ein weiterer mutmaßlicher somalischer Pirat, Mohamud Mohamed H., ließ seinen Anwalt Andreas Schulz am Dienstag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Dieser zielt auf eine gerichtliche Verpflichtung des Auswärtigen Amtes ab, die Kosten für H.s deutschen Wahlverteidiger zu übernehmen und diesem umfassenden diplomatischen und konsularischen Schutz bei Ausübung seines Verteidigungsauftrags in Kenia zu gewähren. Zur Begründung heißt es in dem AFP vorliegenden Schriftsatz, H. habe "einen völkerrechtlich und subjektiv einforderbaren Anspruch auf Bestellung und Bezahlung eines Verteidigers". Die Verteidigung bei dem am 22. April im kenianischen Mombasa beginnenden Strafprozess sei bislang nicht sichergestellt.

Neben A.D. und H. haben sich laut Wallasch noch drei weitere der mutmaßlichen Piraten einen deutschen Anwalt genommen. Die insgesamt neun Somalier waren Anfang März von der Bundeswehr im Golf von Aden gefasst worden.

14. April 2009 - 17.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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