Muss zwischen Unternehmern Vertrag in der Sprache sein die der Unterzeichner sprich?

26. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Muss zwischen Unternehmern Vertrag in der Sprache sein die der Unterzeichner sprich?

Hallo, mich würde folgendes Interessieren: Wenn jemand z.B. ein Werksvertag oder für eine Beratung und ähnliches mit jemanden abschließt der nicht so gut Deutsch kann muss man da den Vertrag Übersetzen lassen? Oder ist das rechtens wenn der jenige Unterschreibt obwohl er vielleicht nicht alles gelesen hat bzw. nicht lesen konnte? Liegt das allein in der Verantwortung des Unterzeichners? Im Bereich unter Unternehmern soll das ja angeblich standhaft sein bin mir da aber nicht so sicher.
Danke im Voraus für Hilfe und Beiträge dazu! Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120237 Beiträge, 39855x hilfreich)

In Deutschland gilt Deutsch als Amtsprache.
Daher ist es ausreichend die Verträge auf Deutsch zu verfassen.


Allerdings kann es sein, das in dem anderen Land andere Regelungen gelten.
Das ist dann zwar jetzt noch nicht so ein Problem, kann aber sehr kritisch werden, wenn es denn mal Streit geben sollte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Man riskiert allerdings zB folgende Situation: Der Unterzeichner macht sich aufgrund der mündlichen Erklärungen des Schriftstückverwenders eine konkrete Vorstellung vom Inhalt des Schriftstücks. Darin steht aber etwas abweichendes. Diesbezüglich steht dem Unterzeichner die Anfechtung offen.

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#3
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Man riskiert allerdings zB folgende Situation: Der Unterzeichner macht sich aufgrund der mündlichen Erklärungen des Schriftstückverwenders eine konkrete Vorstellung vom Inhalt des Schriftstücks. Darin steht aber etwas abweichendes. Diesbezüglich steht dem Unterzeichner die Anfechtung offen.


Danke für Info! Und wenn man noch ein Separates Schriftstück aufsetzt in dem steht das der Unterzeichner alles verstanden hat und anerkennt im Vertrag? mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120237 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Vadoine):
Und wenn man noch ein Separates Schriftstück aufsetzt in dem steht das der Unterzeichner alles verstanden hat und anerkennt im Vertrag?

Und dann noch eines, in dem er dann bestätigt das er die Bestätigung verstanden hat und anerkennt und dann noch eines in dem er dann bestätigt das er die Bestätigung der Bestätigung verstanden hat und anerkennt und dann noch eines ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Vadoine):
Und wenn man noch ein Separates Schriftstück aufsetzt in dem steht das der Unterzeichner alles verstanden hat und anerkennt im Vertrag?

Und dann noch eines, in dem er dann bestätigt das er die Bestätigung verstanden hat und anerkennt und dann noch eines in dem er dann bestätigt das er die Bestätigung der Bestätigung verstanden hat und anerkennt und dann noch eines ...


-)

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von Vadoine):
Hallo, mich würde folgendes Interessieren: Wenn jemand z.B. ein Werksvertag oder für eine Beratung und ähnliches mit jemanden abschließt der nicht so gut Deutsch kann muss man da den Vertrag Übersetzen lassen?

Nein. Solange es sich um Unternehmer handelt, also nicht um Verbraucher, sind die verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern, daß sie verstehen, was sie da unterschreiben.

Zwei Vertragsausführungen desselben Vertrages in zwei Sprachen sind übrigens die Falle schlechthin, denn durch die Übersetzung können ganz schnell inhaltliche Abweichungen entstehen.


Danke für Info!! Mfg

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