Muss mir mein Vater Unterhalt zahlen?

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
toalwe94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss mir mein Vater Unterhalt zahlen?

Hallo liebe 123recht.net-Forumsmenschen. :)
meine derzeitige Situation ist etwas bescheiden und ich suche schon länger nach einer guten Lösung für mich:
Meine Eltern sind seit einigen Jahren geschieden und ich wohne bei meinem Vater. Mit meiner Mutter habe ich keinen Kontakt mehr und sie zahlt auch keinen Unterhalt. Mein Vater und ich hatten noch nie ein gutes Verhältnis: Als ich klein war wurde ich oft geschlagen, was er aber als "Hintern versohlen" beschreibt und leugnet, dass er mich wirklich "geschlagen" hat. Das ging leider auch noch bis ich etwas älter wurde (16 - 18 Jahre): Aus "Hintern versohlen" wurde auch schon an den Haaren ziehen und Beleidigungen (z.B. ich sei behindert). Jetzt ist natürlich die Frage, was ich gemacht habe. Als ich kleiner war waren es noch "kleine Sachen" wie z.B. das Zimmer nicht aufgeräumt oder die große Schwester als "blode Kuh" beleidigt, aber später wurde die Unordnung zum Chaos mit Essensresten und Müll im Zimmer (Ja, ich schäme mich wirklich dafür!!!). Neben diesen Sachen gab es auch riesigen Stress mit meiner Stiefmutter. Ich weiß schon garnicht mehr wie es angefangen hat, dass wir dauernd streiten , aber jetzt ist es sogar so weit, dass wir uns gegenseitig nur noch ignorieren und nur das aller-aller-aller nötigste miteinander sprechen. Durch den ganzen Stress und anderen Stress bin ich noch dazu krank geworden und bin deswegen schon seit Oktober nicht mehr zu meiner Schulischen Ausbildung gegangen. (Schwindelanfälle, Erbrechen, Magenschmerzen, Brustschmerzen, Bluthochdruck, ...). Ich mache nebenberuflich Grafiken von Zuhause aus, was mich auch entspannt und mir gut tut, aber mein Vater hat mir seit einigen Wochen das Internet aus gestellt. Ich muss ihn jeden Tag aufs neue Fragen, ob er mir das Internet anmachen kann, damit ich meine Grafiken an die Kunden schicken kann. Manchmal habe ich tagelang kein Internet und habe schon mehrere Kunden verloren. Er ruiniert nicht nur meine Arbeit sondern auch meine Gesundheit, denn mein Hauptproblem ist, dass ich merke, dass ich niemals gesund werde, wenn ich weiterhin hier wohne, aber ich kann auch nicht arbeiten gehen solange ich so krank bin. Ich wollte eigentlich in eine Klinik gehen, die mich behandeln würde, aber ich kann mir den Eigenanteil von 10Euro tgl. nicht leisten (mein Vater will es mir auch nicht zahlen).

Ich bin wirklich am Arsch und habe keine Kraft mehr ... ich will nur noch gesund werden, meine Ausbildung machen, Arbeiten gehen und endlich ausziehen.

Was kann ich machen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Hmmmmm, Sie können wegen Brechreiz und Schwindel und sonstigen Beschwerden nicht zur Schule gehen, aber Sie sind in der Lage, für Kunden Grafiken zu erstellen und diese dann zu verkaufen... Das passt nicht.

Ich persönlich würde sagen, der beste Ansatz wäre, dass Sie wieder zur Schule gehen, die Ausbildung beenden - ob sie dabei zuhause leben oder woanders, ist die andere Sache. Ist die Ausbildung dann beendet, haben Sie einmal was in der Hand und zum anderen auch eine Möglichkeit, Ihr freies Leben zu finanzieren.

Je schneller die Ausbildung beendet ist, um so schneller kommen Sie da raus.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Also, da du über 18 bist hat schon mal das Jugendamt nichts mehr mit dir zu tun. Wenn du deine schulische Ausbildung weiter machst ist dein Vater dir zu Unterhalt verpflichtet. Dabei wird sich aber die Frage stellen ob er den freiwillig bezahlen wird. Und ob er überhaupt leistungsfähig ist, also ob er genug verdient. das Gleiche gilt allerdings auch für die Mutter.

In vielen Städten gibt es Unterkünfte für in Not geratene Kinder, Jugendliche und heranwachsende. Oftmals werden die von der caritas betrieben. einfach mal über den Weg versuchen erstmal eine Bleibe zu finden. Als Grund für den Auszug aber nicht das fehlende Internet angeben, sondern die gesundheitliche Verfassung. Diese am Besten noch vorher durch einen Arzt bestätigen lassen. Dann die üblichen Stellen abklappern um an Geld zu kommen. Arge, Ausbildungsförderung und was weiß ich nicht noch alles. dafür muss man aber aus dem berühmten Quark kommen, das fällt einem nicht so zu.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Doch, bis 21 ist das Jugendamt durchaus noch zuständig. Nur eines ganz klar, Du bist volljährig. Das bedeutet, dass Du primär für Dich selbst sorgen musst. Und der Vater muss nur zahlen, wenn Du Dich in einer Ausbildung befindest. Da Du das derzeit nicht bist, kann er Dir auch den Zugang zum www abstellen. Er kann Dir den Strom abstellen, Dich von jetzt auf gleich rausschmeissen. Also, ab zum Jugendamt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
toalwe94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Hmmmmm, Sie können wegen Brechreiz und Schwindel und sonstigen Beschwerden nicht zur Schule gehen, aber Sie sind in der Lage, für Kunden Grafiken zu erstellen und diese dann zu verkaufen... Das passt nicht.


Warum passt das nicht? Sobald ich aus dem Haus gehe wird mir schlecht - ich bin schon mehrere Male zusammengebrochen. Bin ich aber zuhause und kann von zuhause aus an den Grafiken arbeiten, dann ist mir nicht so stark schlecht. Für mich sind die Grafiken wie, als würde ich Zeichnen: Es beruhigt mich und hilft mir meine Symptome zu vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, wenn Du nicht aus dem Haus gehen kannst, dann kannst Du auch nicht zum Jugendamt oder der Caritas gehen, zur Bank, dann ist Dir auch nicht zu helfen. Vielleicht mal telefonisch versuchen, eine Zwangseinweisung in die Psychatrie zu bekommen. Die kommen dann mit Krankenwagen, und da wird dann vielleicht geholfen.

Ich wiederhole mich. In keiner Ausbildung, kein Geld. Und selbst wenn ein Anspruch bestünde, so käme der Vater dem doch nach. Er stellt Zimmer, Verpflegung u.s.w. Das alles wäre aber mit dem eigenen Einkommen zu verrechnen, bzw. der Geldwert dessen. Und - nach BGB haben die Eltern immer noch ein Wahlrecht, ob sie ihren Unterhaltsverpflichtungen durch Naturalien nachkommen oder aber durch Geld.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Doch, bis 21 ist das Jugendamt durchaus noch zuständig.


Zitat:
toalwe94


Das könnte durchaus knapp, bis zu spät sein, wenn dieses das Geburtsjahr wiederspiegelt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hast recht. Da aber von schulischer Ausbildung die Rede war, bin ich so von 18 + x ausgegangen. Ansonsten nicht mehr Jugendamt. Es sei denn (in einigen Städten gibt es da Modelle), dass das JA bis 25 (also Ende des Kindergeldes) für die Unterstützung beim Finden einer eigenen Wohnung noch zuständig ist. Aber es geht ja nicht, da er nicht aus dem Haus kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen