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Muß mich die Bank auch informieren?

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Muß mich die Bank auch informieren?

Guten Abend,

Folgender Sachverhalt:

Mein Exmann und ich hatten ein gemeinsames Konto, was bei der Trennung im Minus war. Getrennt voneinander haben wir einen Vertrag unterschrieben, das wir nun ein "UND" Konto haben, das als Onlinekonto geführt wird und bei dem wir keine Führungsgebühren haben.

Mein Ex hat sich an seine "Zahlungsverpflichtung" nicht gehalten, ich habe das Konto alleine ausgeglichen.

Bei der Bank ist eine nicht aktuelle Adresse von ihm hinterlegt, im Vertrag steht drinne, das die Auszüge zu ihm geschickt werden sollen( war wohl eine Bedingung von ihm...), ich die Auszüge am Automat holen kann.
Ich hatte eine ec - Karte, die aber aufgrund seiner fehlenden Zahlung eingezogen wurde.

Bekam später eine Bankkarte für Auszüge(durch Hilfe eines Mitarbeiters...), holte die Zeit auch Auszüge, was ich aber nach Ausgleich des Konto nicht als wichtig empfand, es war ausgeglichen und verursachte keine Kosten.

Nun erfuhr ich durch Zufall, das alle Konten ohne regelmäßigen Geldeingang seit Januar kostenpflichtig wurden - darüber erhielt ich keine Kenntnis! Das Konto ist also wieder im Minus!

Inwiefern ist die Bank verpflichtet, auch mich als zweiten Kontoinhaber bei solchen Veränderungen zu informieren(Adresse liegt vor). Und muß ich die wegen fehlender Info aufgelaufenen Kontoführungsgebühren zahlen?

PS: Ich weiß, man hätte kündigen können - geht aber nicht, da ich keinen Kontakt zu meinem Ex habe und er bis jetzt noch nie etwas unterschrieben hat, worum ich ihn gebeten hatte. Die Bank schlug mir jetzt vor, uns zu kündigen...

Danke für eure Meinungen!



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" Mein Motto Leben und Leben lassen!"


von winkertarif am 12.03.2010 22:22
Status: Stift (40 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Die Unstimmigkeit zwischen Dir und Deinem Ex geht die Bank nicht an.
Bei Schulden hat die Bank die Wahl, wen er haftbar machen will.



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"28c7h49T"


von icecycle am 13.03.2010 12:05
Status: Unsterblich (4149 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
quote:
das wir nun ein "UND" Konto haben, das als Onlinekonto geführt wird

bei dem dann jeder mit TIN und TAN Geld umbuchen kann. Damit ist das "UND" sinnlos.

Du wirst du Gebühren zahlen und kannst sie dann von deinem EX zurückverlangen.

Mach "EX" aus der Beziehung und beende alle gemeinsamen Geschäfte.

quote:
Nun erfuhr ich durch Zufall, das alle Konten ohne regelmäßigen Geldeingang seit Januar kostenpflichtig wurden - darüber erhielt ich keine Kenntnis! Das Konto ist also wieder im Minus!

Darüber kann man streiten.


K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 13.03.2010 14:37
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Ich denke, bevor ein gebührenfreies Konto in ein gebührenpflichtiges Konto umgewandelt werden darf, muss die Bank alle Inhaber benachrichtigen. Das kann aber auch über den Kontoauszug geschehen und sollte nachgeprüft werden.

Gruß

Connlon

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""


von connlon am 14.03.2010 08:12
Status: Senior (143 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Wenn das Konto Frau und Mann Mustername, in der Musterstr.1, 80808 Musterstadt geführt wurde reicht eine Benachrichtigung an diese Adresse, Wenn einer wegzieht ist er selber verpflichtet das mitzuteilen. Es ist nicht Sache der Bank zu raten wer wo wohnt.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 14.03.2010 09:11
Status: Tao (6471 Beiträge)
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Muß mich die Bank auch informieren?

Sorry für den Wiederaufruf, aber mein Ärger geht weiter...

Ich habe meinen damaligen Vertrag noch mal genau gelesen und dummerweise unterschrieben, das alle Mitteilungen an die damals neue Adresse meines Ex zu richten sind. (Wir hatten den Vertrag getrennt unterschrieben und ich war zufrieden, das er seine Hälfte zahlen will..., daher war das für mich nicht so wichtig)
Mittlerweile habe ich das Ding alleine abbezahlt, mit allen durch ihn verursachten Verzugszinsen...
Dieses Schreiben der Bank damals ging auch an meine Adresse,
Die Bank hatte ich mehrmals mündlich informiert, das seine Adresse nicht aktuell ist, was aber sicher denen egal sein kann.

Jetzt bot mir der Bankberater an, das dieses Konto seitens der Bank gekündigt wird, ich die Kosten für die ersten 2 Monate zahle und dann ist es erledigt, ich solle eben nur gleich mit der Kündigung vorbei kommen.
Ich habe auf dieses Schreiben 4 Wochen gewartet, bei der Bank bekam ich dann die Auskunft, diese Kündigung ging wieder nur an die alte Adresse meines Ex.

In dem Schreiben steht aber, das alle Kontoinhaber informiert werden!

Nun ist wieder Minus auf dem Konto und ich fühle mich mittlerweile von der Bank verarscht!!!

( Es sind sicher nicht die Beträge, aber ich bin mit meinen dreien alleine und bekomme keinen Unterhalt, da sind auch 20 € nicht locker in der Tasche... )


Muß ich wieder Gebühren zahlen? Verhalten die sich richtig?



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" Mein Motto Leben und Leben lassen!"


von winkertarif am 16.04.2010 19:29
Status: Stift (40 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Meinst du du wärst in der Lage ein Konto schriftlich per Einschreiben Rückschein zu kündigen.Je nach Kontenart muss dann der Ex auch noch zustimmen, macht er das nicht kann man die Zustimmung einklagen.

Am einfachsten Hin zur Bank und persönlich klären und sich bestätigen lassen. Am besten mit dem freundlichen Berater einen Termin ausmachen. Übrigens kann der auch die Gebühren ausbuchen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 16.04.2010 19:42
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Entschuldige mustermann2000, aber lesen ist nicht so deine Stärke?

Klagen? Wer soll das bezahlen?

Die Bank hat mir (uns) das Konto gekündigt, da mein Ex auf nichts reagiert und dies der schnellste Weg ist, das mit dem Konto geklärt zu kriegen. Ich war bei der Bank, die hatte ja die Kündigung von ihrer Seite aus vorgeschlagen und mir versichert, ich hätte nur die ersten 2 Monate Gebühren zu zahlen!



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" Mein Motto Leben und Leben lassen!"


von winkertarif am 16.04.2010 20:03
Status: Stift (40 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
--- editiert vom Admin


von guest-12319.04.2010 08:58:41 am 16.04.2010 20:07
Status: Junior (88 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
quote:
Die Bank hat mir (uns) das Konto gekündigt,

quote:
Ich war bei der Bank, die hatte ja die Kündigung von ihrer Seite aus vorgeschlagen

Klar, muss man öfters kündigen bis es wirkt Wenn 1. stimmt gibts gar keine Gebühren, nach Kündigungstermin. Wenn 2. hätte ich das getan.

K.



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 16.04.2010 20:16
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Muß mich die Bank auch informieren?
Da Ihr ein gemeinsames Konto besitzt kannst Du das Konto von Deiner Seite aus jederzeit kündigen damit entfällst Du als Gläubiger. Da jetzt automatisch der 2. Besitzer als Gläubiger der Bank gegenüber eintritt.

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""


von zuschauer am 18.04.2010 15:39
Status: Stift (45 Beiträge)
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