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Muss meine Ex Unterhalt zahlen?

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Muss meine Ex Unterhalt zahlen?

Hallo,
meine Ex hat mich und die beiden Kinder 11 und 14 verlassen.

Sie wohnt schon bei Ihrem neuen Freund in seinem Eigentumshaus und hat ein uneheliches Kind von Ihm.

Sie zahlt freiwillig Schulden und an die UVG Stelle.

Geht der Kindesunterhalt nicht vor? Wenn Sie das schon freiwillig zahlt kann Sie auch den Unterhalt der Kinder zahlen, das will Sie aber nicht.

Ein Unterhaltfestsetzungsbeschluss habe ich. Kann ich pfänden?


Danke für Eure Mithilfe

-- Editiert am 07.07.2011 18:18


von Hoto am 07.07.2011 18:05
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Muss meine Ex Unterhalt zahlen?
Wenn ein Titel existiert, dann kannst Du auch pfänden.

wirdwerden

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von wirdwerden am 07.07.2011 18:41
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Muss meine Ex Unterhalt zahlen?
quote:
Sie zahlt freiwillig Schulden und an die UVG Stelle.

Was für Schulden?
Für wen tritt die Unterhaltsvorschusskasse ein?

quote:

Ein Unterhaltfestsetzungsbeschluss habe ich. Kann ich pfänden?

Gehe damit zum Amtsgericht.


von Nick_19 am 08.07.2011 00:43
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Muss meine Ex Unterhalt zahlen?
Moin,
also an Schulden zahlt Sie Altlasten, halt an Inkassounternehmen.

An die UVG zahlt sie Gelder zurück die für meine Tochter gezahlt hatten.

Für meinen Sohn bekomme ich bis Dezember noch UVG. Dann nichts mehr.

Sie hat aber jetzt schon gesagt das Sie nicht zahlen kann.
Ist schon Krass in Deutschland.

Sie arbeitet,zahlt keine Miete(Eigenheim),bekommt Unterhalt vom Partner wegen unehelichem Kind und unsere Kinder stehen ohne Unterhalt da.




von Hoto am 08.07.2011 07:55
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Muss meine Ex Unterhalt zahlen?
Was ist krass in Deutschland? Du hast Dich offensichtlich bisher nicht richtig drum gekümmert. Und Du bist nun mal dafür verantwortlich. Also, entweder, Du gehst zum Jugendamt und richtest eine Beistandsschaft ein für die Kinder. Oder aber, Du gehst zum Anwalt. Wichtig ist, dass der Unterhalt austituliert ist. Dann kann auch vollstreckt werden.

wirdwerden

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von wirdwerden am 08.07.2011 10:18
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Muss meine Ex Unterhalt zahlen?
Ich habe einen Titel, trotzdem hat der GV nichts gepfändet.Zu wenig Einkommen.


Anstatt Ihre Schulden und an die UVG zu zahlen kann Sie Ihren Kindern lieber den Unterhalt zahlen.



von Hoto am 08.07.2011 10:24
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Muss meine Ex Unterhalt zahlen?
quote:
Anstatt Ihre Schulden und an die UVG zu zahlen kann Sie Ihren Kindern lieber den Unterhalt zahlen.


Der Inhaber des Titels über Kindesunterhalt könnte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unterhaltsschuldnerin beantragen:

OLG Celle Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 08.11.2002
Aktenzeichen: 15 UF 105/02
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 1603 BGB, § 240 ZPO, § 850 ZPO, § 850c ZPO, § 850d Abs 1 S 2 ZPO ... mehr
Unterhaltsverfahren über laufende Kindesunterhaltsansprüche: Unterbrechung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zu einer Nebentätigkeit

Orientierungssatz
1. Von der Insolvenzmasse ausgenommen sind die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, wobei u.a. die §§ 850, 850c ZPO entsprechend gelten (§ 36 Abs. 1 InsO). Unterhaltsberechtigte Personen können deshalb auf den Differenzbetrag zwischen den Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO und dem dem Schuldner zu belassenden notwendigen Unterhalt nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO zugreifen. Laufende Unterhaltsansprüche können gegen diesen Neuerwerb des Schuldners geltend gemacht werden. Daher bewirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Unterbrechung des Rechtsstreits über laufende Unterhaltsansprüche.

Dann gibt es noch dieses:

BGH 12. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 23.02.2005
Aktenzeichen: XII ZR 114/03
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 1603 Abs 2 BGB, § 323 Abs 2 ZPO, § 286 InsO, §§ 286ff InsO, § 304 InsO ... mehr
Kindesunterhalt: Obliegenheit des leistungsunfähigen Schuldners zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz zur Sicherung des Vorrangs des laufenden Unterhalts der minderjährigen Kinder

Leitsatz
Den Unterhaltsschuldner trifft grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen Kinder dadurch sicherzustellen, daß ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände vorträgt und ggf. beweist, die eine solche Obliegenheit im Einzelfall als unzumutbar darstellen.







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von meri am 08.07.2011 10:31
Status: Unsterblich (4320 Beiträge)
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>Muss meine Ex Unterhalt zahlen?
Dann hat der GV keine Ahnung, bzw. er hat nur geschaut, und das war wohl der Antrag, zu schauen, ob pfändbares Gut im Haushalt da ist. Außerdem, eine Drittschuldnerpfändung geht nicht unbedingt über den Gerichtsvollzieher. Das kann direkt beim AG gemacht werden, oder aber auch eine Kontenpfändung geht. Die Schulden sind nicht berücksichtigungsfähig, UVG ist nachrangig gegenüber laufendem Unterhalt.

Also, lass Dich mal richtig beraten. Das geht wohl einiges schief.

wirdwerden

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von wirdwerden am 08.07.2011 10:32
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 223 User(n) bewertet)
 
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