Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

Muss man spät nachgebesserte Ware noch abneh.?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

344 Aufrufe

Muss man spät nachgebesserte Ware noch abneh.?

Hallo zusammen,

im bin im Streit mit einem Handwerker. Wie ich die beauftragte Ware abholen möchte, stelle ich fest, dass die Ware Mängel hat. Der Handwerker bestreitet dies, wird beleidigend. Ich verlasse die Werkstatt.

Eine Woche nach dem Zwischenfall meldet sich der Handwerker per E-Mail mit dem Hinweis, die Ware wäre in Ordnung und ich soll sie abmachungsgemäß abholen und bezahlen.

Ich antworte daraufhin mit dem erneuten Hinweis, dass ich die Mängel an der Ware selbst gesehen habe und die Ware wegen der Mängel nicht abnehmen werde. Es folgen weitere Aufforderungen des Handwerkers, die Ware abzuholen.

Jetzt habe ich ein Schreiben vom Handwerker vorliegen, in dem er bestätigt, dass die Ware nachbessert werden musste. Das habe er aber nun gemacht und ich soll die Ware abholen.

Der vereinbarte Termin ist nun aber schon seit sechs Wochen verstrichen und ich habe den Auftrag von einem anderen Handwerker ausführen lassen.

Handwerker droht mit Anwalt und Gericht.

Tja, wie soll ich mich verhalten?

Danke für eure Einschätzungen.


von BonnBerrlin am 12.03.2010 16:44
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Muss man spät nachgebesserte Ware noch abneh.?
Ware ? Was denn ?

Handelt es sich um einen Werksvertrag kann man den selbstverständlich jederzeit kündigen zahlt aber dann die entstandenen Kosten.Ist die Ware mangelhaft, ist das Werk nicht erfüllt. Nach einen Nachfrist kann man auch zurücktreten.

Einfach mecken und abhauen beendet keinen Vertrag. Da er nun fertig ist muss man zahlen. Es sei denn es gibt weitere Mängel.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 14.03.2010 14:21
Status: Tao (6471 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 296 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Muss man spät nachgebesserte Ware noch abneh.?
Danke für die Antwort.

Und dass der Handwerker zunächst gar nicht reagiert hat und der Termin weit überschritten wurde, spielt keine Rolle?




von BonnBerrlin am 14.03.2010 15:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Muss man spät nachgebesserte Ware noch abneh.?
Wenn man beweisen kann das er die Beseitigung des Mangels ernsthaft abgelehnt hat. ?

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 14.03.2010 15:47
Status: Tao (6471 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 296 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Muss man spät nachgebesserte Ware noch abneh.?
Das lässt sich hier sicher nicht beweisen, weil der Handwerker ja zwischenzeitlich nachgebessert haben will und - so wie ich es einschätze - nichts schriftliches über die Ablehnung bzw. keine Zeugen dafür vorhanden sind.

Wenn dem Handwerker keine Frist gesetzt wurde, ist nichts zu machen, dann muss das Werk (die Ware?) abgenommen und bezahlt werden.

-----------------
" "


von fridolin501 am 15.03.2010 19:45
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 30 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Handwerksrecht/ Werkvertragsrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94208
beantwortete Fragen
19
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt