Muss man spät nachgebesserte Ware noch abneh.?
Hallo zusammen,
im bin im Streit mit einem Handwerker. Wie ich die beauftragte Ware abholen möchte, stelle ich fest, dass die Ware Mängel hat. Der Handwerker bestreitet dies, wird beleidigend. Ich verlasse die Werkstatt.
Eine Woche nach dem Zwischenfall meldet sich der Handwerker per E-Mail mit dem Hinweis, die Ware wäre in Ordnung und ich soll sie abmachungsgemäß abholen und bezahlen.
Ich antworte daraufhin mit dem erneuten Hinweis, dass ich die Mängel an der Ware selbst gesehen habe und die Ware wegen der Mängel nicht abnehmen werde. Es folgen weitere Aufforderungen des Handwerkers, die Ware abzuholen.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Handwerker vorliegen, in dem er bestätigt, dass die Ware nachbessert werden musste. Das habe er aber nun gemacht und ich soll die Ware abholen.
Der vereinbarte Termin ist nun aber schon seit sechs Wochen verstrichen und ich habe den Auftrag von einem anderen Handwerker ausführen lassen.
Handwerker droht mit Anwalt und Gericht.
Tja, wie soll ich mich verhalten?
Danke für eure Einschätzungen.
von BonnBerrlin am 12.03.2010 16:44
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>Muss man spät nachgebesserte Ware noch abneh.?
Das lässt sich hier sicher nicht beweisen, weil der Handwerker ja zwischenzeitlich nachgebessert haben will und - so wie ich es einschätze - nichts schriftliches über die Ablehnung bzw. keine Zeugen dafür vorhanden sind.
Wenn dem Handwerker keine Frist gesetzt wurde, ist nichts zu machen, dann muss das Werk (die Ware?) abgenommen und bezahlt werden.
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von fridolin501 am 15.03.2010 19:45
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