Muss man seinen Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden bei einem Strafverfahren? Falls nein:

2. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Muss man seinen Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden bei einem Strafverfahren? Falls nein:

Hallo Ihr,

die meisten lesen ja alle Beiträge und sind im Bilde, daher kurz: ich war nun bei der Polizei, habe meine Aussage gemacht.
Nun ist mein Ex-Therapeut involviert, den ich seit dem Vorfall, der zu meiner Anzeige führte, nicht mehr sehe. Ich soll da nun eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, was auch Sinn macht, denn er war der Erste, dem ich sofort anschließend per Mail über den Vorfall berichtet habe.
Erste Frage: muss ich ihn entbinden?
Zweite Frage: falls nicht. Was ist ratsam? Er kann bestätigen, dass ich ihm sofort davon erzählt habe und er mir auch geglaubt hat. Aber wenn ich ihn dann entbinde, kann er ja alles erzählen und dann steh ich vielleicht doch schlecht da? Die bei der Polizei wollte alles wissen.Auch Sachen, wo ich jetzt sagen würde: hat mit meiner Anzeige nichts zu tun. Daher vermute ich mal, wenn der dann dahin geht, dann wird er auch nicht nur zu dem Vorfall befragt. Nur zu dem Vorfall wär es für mich gut, wenn er aussagt. Aber so an sich wird er mich vermutlich nicht als besonders nette Person schildern.

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Was nützt denn eine Anzeige gemacht zu haben, wenn man dann alles was evtl in irgendeiner Art als Beweis dienen könnte, verbieten oder unter der Decke halten will? Eine ähnliche Fragestellung gab es letztens doch auch oder nicht?

Wenn sich nicht genug Beweise zusammentragen lassen, und das liegt auch in Ihrer Hand, dann wird die Anzeige eben eingestellt und gut ist. Man kann sich nicht nur die guten Brocken rauspicken....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hast Recht:-) Ich unterschreib das dann mal.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo Yogi1,

du kannst die Schweigepflicht natürlich auch nur für einen bestimmten Umfang aufheben.

Wenn es beispielsweise um eine bestimmte Verletzung bei einem Unfall ginge, dann könntest du bestimmen, dass der Arzt nur das was mit dieser Verletzung zu tun hat sagt, nicht jedoch deine ganze Krankengeschichte ausplaudert.
Der Arzt dürfte dann sagen, dass deine Kreuzschmerzen seiner Ansicht nach erstens real sind, zweitens typischerweise bei einem solchen Unfall auftreten und drittens nicht von einer Vorerkrankung stammen. Aber das du HIV-Positiv bist darf er dann nicht offenbaren.

Wie ein Gericht eine solche vielleicht lückenhafte Aussage dann wertet kommt halt auf den Einzelfall an.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Auch Dir danke. Aber ich habe ja nichts zu verbergen. Ist nur ein blödes Gefühl, dass er dann alles ausplaudern darf. Und dass alles abgefragt wird von meiner Geburt bis heute, weiß ich seit meiner Vorladung bei der Polizei. Aber ich habe nichts zu verbergen, ich habe die Wahrheit gesagt. Dann soll er halt aussagen.
Edit: Ist vielleicht sogar gut für mich? Je gestörter ich wirke, desto mehr hat sich der Betreuer strafbar gemacht?

-- Editiert von Yogi1 am 02.06.2017 23:55

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

"Je gestörter ich wirke, desto mehr hat sich der Betreuer strafbar gemacht?" - ich Muße jetzt doch ein wenig über die Formulierung lächeln, ich glaube ehrlich nicht, daß Sie als gestört zu bezeichnen wären ;)

Aber ja, das würde ich auf jeden Fall vermuten. Wenn jemandem sexuelle Gewalt wie auch immer angetan wird ist das schon schlimm genug. Wird allerdings jemand angegangen, der sich ganz offensichtlich nicht mal wehren kann, also quasi hilflos ist, ruft das meiner Meinung nach ganz klar nach einer Strafverschärfung.

Ich finde es richtig und gut, sich Gedanken zu machen. Aber versuchen Sie, nicht allzu viel schwarze Teufel an die Wand zu malen. Den schwierigsten Schritt, nämlich den ersten, haben Sie gemacht. Den Rest schaffen sie auch noch!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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