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Muss im Erbfall Sozialhilfe zurueckgezahlt werden?

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Muss im Erbfall Sozialhilfe zurueckgezahlt werden?

Hallo,

angenommen, ein Sozialhilfebezieher erbt 100.000 EUR. Muss er dann die Sozialhilfe, die er bereits erhalten hat, zurueckzahlen oder wird einfach die weitere Zahlung von Sozialhilfe eingestellt? Gibt es irgendwelche "Freigrenzen" bei einem Erbfall?

Gruss

Biggi


von Brigitte123 am 02.12.2004 09:05
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>Muss im Erbfall Sozialhilfe zurueckgezahlt werden?
Die Sozialhilfe wird eingestellt, für die Vergangenheit wird nichts zurückgefordert.


von alida am 02.12.2004 09:09
Status: Unsterblich (2349 Beiträge)
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>Muss im Erbfall Sozialhilfe zurueckgezahlt werden?
Wenn die Sozialhilfe als Darlehen gezahlt wurde, was ja auch möglich wäre, dann muss zurückgezahlt werden. Ansonsten wird die Leistung eingestellt.


von helaba am 02.12.2004 17:07
Status: Praktikant (29 Beiträge)
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