Muss ich sowas hinnehmen?

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
trsprod
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
Muss ich sowas hinnehmen?

Guten Morgen.

Zuallererst: Es könnte sein das diese Thematik bereits in exakt gleicher oder ähnlicher Form behandelt wurde.
Leider konnte ich jedoch dazu nichts finden….


Die Problematik:

Peoplecheck.de weigert sich den Handelsregisterauszug (inklusive Namen der GF) meiner Firma aus ihrem Website-Verzeichnis zu löschen.
Normalerweise sind HRA so nicht „ergooglebar", durch Peoplecheck.de ist dies jedoch möglich.
Diverse Aufforderungen den HRA zu entfernen wurden – wer hätte es gedacht – ignoriert.


Die Frage:

Muss ich es hinnehmen das eine fremde Firma ohne Zustimmung meine Firmendaten auf ihrer Website hostet?
Lohnt es sich juristisch gegen die HXT GmbH (Betreiber von Peoplecheck.de) vorzugehen oder „überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse"?


Vielen Dank für eure sachlichen Antworten.



-----------------
""

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Das Bundesdatenschutzgesetz bezieht sich auf personenbezogene Daten, nicht auf firmenbezogene Daten. letztere sind also nicht gesetzlich geschützt.

Gegen die Veröffentlichung von Firmendaten (incl. Namen der GF) kann man also unter Datenschutz-Aspekten nichts machen - oder wurden private Daten der GF (außer dem Namen) veröffentlicht?


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
der klassische Datenschutz von personenbezogenen Daten spielt hier wohl gar keine Rolle.
Handelsregistereinträge sind per se öffentlich einsehbar.

Kannst ja mal versuchen die Daten direkt bei Google löschen zu lassen.
Vielleicht machen die das ja.
Wobei ich glaube, dass es eigentlich keine rechtsgrundlage dafür gibt,aber ein Versuch kostet ja nix.

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-05/google-datenloeschung-formular-eugh

Wenn es geklappt haben sollte, bitte auch uns Bescheid sagen.
Es wird sicherlich ein paar Tage oder Wochen dauert bis Google reagiert.









-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
trsprod
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

@drkabo
Es wurden lediglich die Namen der GF veröffentlicht, keine Geburtsdaten...wahrscheinlich damit der Datenschutz nicht greifen kann.

@maestro1000
Das HRA öffentlich einsehbar sind ist klar, darauf zielte meine Frage auch nicht ab.
Es geht um die "Grundsätzlichkeit", ob ich die kommerzielle Verwertung meiner Firmendaten hinnehmen muss obwohl ich hierzu nie meine Erlaubnis erteilt habe.


Google weigert sich mit der Begründung die berufliche Laufbahn der GF sei von erheblichem Interesse und falle folglich auch nicht unter den Datenschutz.....

-- Editiert trsprod am 07.01.2015 04:10

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Es geht um die "Grundsätzlichkeit", ob ich die kommerzielle Verwertung meiner Firmendaten hinnehmen muss obwohl ich hierzu nie meine Erlaubnis erteilt habe. <hr size=1 noshade>

Ja. Das musst du dann hinnehmen.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen