Guten Morgen.
Zuallererst: Es könnte sein das diese Thematik bereits in exakt gleicher oder ähnlicher Form behandelt wurde.
Leider konnte ich jedoch dazu nichts finden….
Die Problematik:
Peoplecheck.de weigert sich den Handelsregisterauszug (inklusive Namen der GF) meiner Firma aus ihrem Website-Verzeichnis zu löschen.
Normalerweise sind HRA so nicht „ergooglebar", durch Peoplecheck.de ist dies jedoch möglich.
Diverse Aufforderungen den HRA zu entfernen wurden – wer hätte es gedacht – ignoriert.
Die Frage:
Muss ich es hinnehmen das eine fremde Firma ohne Zustimmung meine Firmendaten auf ihrer Website hostet?
Lohnt es sich juristisch gegen die HXT GmbH (Betreiber von Peoplecheck.de) vorzugehen oder „überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse"?
Vielen Dank für eure sachlichen Antworten.
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Muss ich sowas hinnehmen?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Das Bundesdatenschutzgesetz bezieht sich auf personenbezogene Daten, nicht auf firmenbezogene Daten. letztere sind also nicht gesetzlich geschützt.
Gegen die Veröffentlichung von Firmendaten (incl. Namen der GF) kann man also unter Datenschutz-Aspekten nichts machen - oder wurden private Daten der GF (außer dem Namen) veröffentlicht?
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Hallo,
der klassische Datenschutz von personenbezogenen Daten spielt hier wohl gar keine Rolle.
Handelsregistereinträge sind per se öffentlich einsehbar.
Kannst ja mal versuchen die Daten direkt bei Google löschen zu lassen.
Vielleicht machen die das ja.
Wobei ich glaube, dass es eigentlich keine rechtsgrundlage dafür gibt,aber ein Versuch kostet ja nix.
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-05/google-datenloeschung-formular-eugh
Wenn es geklappt haben sollte, bitte auch uns Bescheid sagen.
Es wird sicherlich ein paar Tage oder Wochen dauert bis Google reagiert.
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@drkabo
Es wurden lediglich die Namen der GF veröffentlicht, keine Geburtsdaten...wahrscheinlich damit der Datenschutz nicht greifen kann.
@maestro1000
Das HRA öffentlich einsehbar sind ist klar, darauf zielte meine Frage auch nicht ab.
Es geht um die "Grundsätzlichkeit", ob ich die kommerzielle Verwertung meiner Firmendaten hinnehmen muss obwohl ich hierzu nie meine Erlaubnis erteilt habe.
Google weigert sich mit der Begründung die berufliche Laufbahn der GF sei von erheblichem Interesse und falle folglich auch nicht unter den Datenschutz.....
-- Editiert trsprod am 07.01.2015 04:10
quote:<hr size=1 noshade>Es geht um die "Grundsätzlichkeit", ob ich die kommerzielle Verwertung meiner Firmendaten hinnehmen muss obwohl ich hierzu nie meine Erlaubnis erteilt habe. <hr size=1 noshade>
Ja. Das musst du dann hinnehmen.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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