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Status: Praktikant (16 Beiträge)quote:Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wurde Dein Punktekonto auf 0 gesetzt.Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall mit einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung rechnen.
Eine KBA abfrage im Juni 2007 ist unverbindlich mit 0 Punkten bewertet worden.
quote:Eine erneute Fahrausbildung ist nicht erforderlich. Die Ablegung der Führerscheinprüfungen könnte, muss aber nicht zwingend verlangt werden. Kommt auch auf das Bundesland an. In Bayern z.B. würde die Ablegung der Prüfungen verlangt werden.
Würd den auch sofort dann in nem schnell kurs machen damit ich den Job auch bekomme
Status: Unsterblich (4189 Beiträge)
Status: Praktikant (16 Beiträge)quote:Kommt wie gesagt aufs Bundesland an. Der Gesetzgeber forderte bis Oktober 08 die Prüfungen wenn der Betroffene mindestens 2 Jahre nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Seit Oktober 08 dürfen Prüfungen nur dann angeordnet werden wenn der FEB Tatsachen bekannt werden die darauf hindeuten, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, die zum Führen eines KFZ erforderlich sind. In Bayern gehen die FEBs davon aus, dass man nach 10 Jahren nicht mehr über die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt. In anderen Bundesländern wird auch nach 10 Jahren prüfungsfrei erteilt.
das sind jetzt 11 Jahre da geh ich doch mal von aus das ich die Prüfungen neu machen muss!
quote:Da bin ich mir ziemlich sicher.
und Mpu
quote:Ca. 2-3 Stunden. Das psychologische Gespräch ca. 45-60 Minuten. Für die Vorbereitung solltest Du mindestens 3, eher 6 und mehr Monate einkalkulieren.
Wie lange dauert die denn
quote:Im wesentlichen gibt es 3 Arten: Drogen-, Alkohol- und verkehrsrechtliche Fragestellung. In Deinem Fall wird die Fragestellung ungefähr so lauten: "Ist zu erwarten dass Holle 1974 auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird?"
du schreibst ne verkehrsrechtliche gibt es da Unterschiede?
quote:347,48€ plus der individuellen Kosten für die Vorbereitung. Manche MPI verlangen weitere 10-20€ für die Zweitausfertigung des Gutachtens.
Was kostet die MPU überhaupt???
quote:Du kannst mit dem Sachbearbeiter Deiner FEB einen Termin zur Einsichtnahme in Deine Führerscheinakte vereinbaren und mit ihm über die Bedingungen zur Neuerteilung sprechen.-- Editiert am 22.06.2009 19:28
Und wie erfahre ich was ich machen muss?
Status: Unsterblich (4189 Beiträge)quote:Das werd ich morgen erst mal machen !!aber das mit der MPU vorbereitung 3-6 Monate geht ja mal gar net weil wie gesagt kann nen Job zum 01.10 2009 haben und nur wenn ich nen Führerschein habe! ich weiß ich hätt mal früher anfangen sollen aber ich wohne mitten in der City hier zu parken kansste knicken ne Garage unbezahlbar wenn man überhaupt eine bekommen sollte !!Und mein alter Arbeitsplatz waren 10 min gemüdlich gehen !! na ja jetzt muss ich mal gas geben !!Aber vielen Dank du hast mir schon sehr viel geholfen so bald ich was neues weiß werd ich es hier posten !! DANKE
Du kannst mit dem Sachbearbeiter Deiner FEB einen Termin zur Einsichtnahme in Deine Führerscheinakte vereinbaren und mit ihm über die Bedingungen zur Neuerteilung sprechen.
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