Muss ich mich im Urlaub um Post kümmern?

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Muss ich mich im Urlaub um Post kümmern?

Der Titel des Themas mag etwas seltsam klingen, aber ich würde gern wissen ob ich dazu verpflichtet bin mich während eines längeren Urlaubs darum zu kümmern, dass ich zuhause wichtige Post (z.B. von Anwälten) empfangen kann.

Folgendes ist passiert: Jemand hat mir vor einiger Zeit versehentlich sehr viel Geld überwiesen. Eigentlich wollte er das Geld wohl an jemand anderen überweisen. Also seine Schuld.
Ich bin genau zu der Zeit in den Urlaub geflogen und habe mir eine mehrwöchige Reise gegönnt. Daher habe ich von der Überweisung und dem Geldsegen auf meinem Konto gar nichts mitbekommen. Ich habe aufgrund der bevorstehenden Reise zuvor aber auch wirklich alle öffenen Zahlunen beglichen und bin extra sicher gegangen, dass niemand mehr Geld von mir bekommt oder fordern kann, so dass ich beruhig sein konnte im Urlaub.

Der Typ der mir nun aufgrund seines Fehlers das Geld überwiesen hat, hat nun erfolglos versucht mich zu erreichen und dann einen Anwalt beauftragt der mir eine Frist zur Herausgabe gesetzt hat. Diese Frist ist dann verstrichen, und jetzt bin ich zurück und soll die Anwaltskosten und weitere Gebühren für die Eintreibung des Geldes bezahlen.

Ich habe ihm das Geld direkt nach meiner Rückkehr wieder zurück überwiesen, aber nun will er noch die Kosten für den Rechtsstreit und seinen Anwalt von mir erstattet haben.

Ich hatte ja kein Problem damit dem Typ sein Geld wieder zurück zu geben, aber muss ich nun wirklich dessen Anwalt auch noch bezahlen? Immerhin habe ich es nicht verschuldet dass der mir soviel Geld überweist und ich habe das Geld auch nicht angerührt, es war noch alles genau so da wie es ankam, da ich während meiner Reise nur meine Kreditkarte und Bargeld genutzt habe. Ich habe daher auch nicht damit rechnen müssen dass plötzlich eine Forderung gegen mich entsteht.

Gut, vielleicht hätte ich jemanden beauftragen sollen während meiner Abwesenheit meinen Briefkasten zu leeren, aber na ja, ich habe das nicht gemacht weil ich nichts erwartet habe.

Nun ja, kann mir jemand helfen und mir sagen ob ich die Anwaltskosten wirklich übernehmen muss?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung müssen Sie NICHTS bezahlen.

Teilen Sie dem Typen den Sachverhalt mit und lehnen die Zahlung der Anwaltskosten ab - ggfs. soll er Sie doch verklagen.

Tipp:
Bewahren Sie alle Belege (Nachweise über den Urlaub im fraglichen Zeitraum) bis 31.12.2019 auf!

1x Hilfreiche Antwort

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