Hallo zusammen.Ich hab ein kleines großes Probelm bzw. könnte es zu einem werden und bräuchte ganz dringend Euren Rat dazu:Ich war früher als Versicherungsvermitler für eine GmbH (freier Versicherungsmakler) tätig. Nun hat ein damaliger Kunde gegen meine Ex Firma auf Schadensersatz wg. Falschberatung geklagt.Es ist der Bruder meiner damaligen Freundin. Ich habe ihm neue Produkte angeboten und er hat diese auch abgeschlossen. Seine vorhandenen wurden gekündigt. Nun hatte er nachweisbar besser Produkte abgeschlossen.Nachdem diese Versicherungen ein Jahr gelaufen sind und anscheinend ein neuer Versicherungsvermittler Kontakt zu Ihm hatte, wurden meine sämtlichen abgeschlossenen Verträge gekündigt und er verlangt jetzt von meiner damaligen Firma Schadensersatz für:- die Differenz aus ausgezahltem Rückkaufswert und eingezahlten Beiträge bei seinen beiden LV`s (beläuft sich auf ca 1200,--)- eine rückwirkende Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit ( er war bei seinen alten Verträgen BU versichert, ich habe mit Ihm eine neue abgeschlossen; besseres Bedingungswerk, besseres Preis/Leistungsverhältniss und seinem Gehalt angepasst; er wurde angenommen ohne jeglichen Ausschluß! nun will er zu der Zeit, in der er die erste BU hatte einen Unfall geltend machen, bei dem er ein Jahr zu Hause war, jedoch ist dies schon 5 Jahre her..)Alle Beratungen liefen nur unter vier Augen ab. Es war außer uns niemand dabei. Leider war dies ganze im Juni 07, somit war zu diesem Zeitpunkt bereits Beratungsprotokoll Pflicht! Natürlich habe ich IDIOT dieses damals nicht gemacht, weil es der Bruder meiner damaligen Freundin war und ich bzw wir beide es als NICHT NOTWENDIG sahen.Nun meine Fragen an Euch:- Hat er bei seinen Klagen ne Chance?! Wie sieht da die Rechtslage aus?
- Wer muss haften? Ich als damaliger Vermittler oder die GmbH? Falls wir verlieren würden....Des Problem is natürlich, wenn ich bzw die Firma vor Gericht verliere, dann wirds SEHR Teuer.. sein Schadensersatz, Anwaltskosten, Gerichtskosten.. usw....Ich weiß eben nicht, ob ich es *drauf anlegen soll* oder eben nicht ... und dann zu versuchen, ne außergerichtliche Lösung zu finden....
Vielen Dank für Eure Ratschläge.Gruß -- Editiert am 04.07.2009 13:17
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>Muss ich haften? Muss überhaupt jemand haften?
Ich als damaliger Vermittler oder die GmbH?Da sollten Sie mal Ihre alten Verträge mit der GmbH studieren ob ein Haftungsausschluss vereinbart wurde! wenn bräuchten Sie Grundsätzlich keine Angst haben doch ohne Baratungsprotokoll würde ich als AG Ihnen auf die Füße treten......Viel Glück
also, zunächst mal... er hat doch seine alten Versicherungen selber gekündigt. Sie haben ihn beraten, was die neuen Versicherungen angeht, darauf hin hat er seine alten gekündigt. Er selbst und nicht Sie.Das Beratungsprotokoll protokolliert nur die Beratung für den Abschluß einer Versicherung, aber nicht die Kündigung einer alten.Was passieren kann ist, dass die neuen Verträge aufgehoben werden können, weil das Beratungsprotokoll fehlt. Somit müßten die Provisionen zurück gezahlt werden.Er kann Sie jedoch nicht in die Pflicht nehmen, was die Kündigung der alten Sachen angeht.Ich würd´s drauf anlegen. Meistens geht´s hier nur um heiße Luft und irgendwelche RachegelüsteViel Erfolg
> Er kann Sie jedoch nicht in die Pflicht nehmen, was die Kündigung der alten Sachen angeht.Wenn dies als Folge einer Falschberatung erfolgte, wieso nicht?