Hallo zusammen,
muss ich, wenn ich auf meiner Webseite
Marken oder Betriffe wie Gorilla Glass 3, Apple Iphone, AppStore oder IOS erwähne, ein R mit Kreis dahinter(Markenschutzhinweis) setzen oder irgendwelche Anmerkungen (z.B. bei diesem Wort handelt es sich um eine eingetragene Marke o.ä.) machen?
Danke schonmal für eure Antworten
Muss ich eingetragene Marken auf meiner Homepage kennzeichnen
11. September 2016
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Frage vom 11. September 2016 | 15:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss ich eingetragene Marken auf meiner Homepage kennzeichnen
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#1
Antwort vom 12. September 2016 | 10:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Nein.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 12. September 2016 | 12:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatIn Deutschland nicht - aber man sollte ggf. prüfen, ob die geschützten Marken auf der Website markenmäßig genutzt werden, denn dann bräuchte man die Erlaubnis des Markeninhabers. :
Danke für die hilfreiche Antwort. Wie überprüfe ich, ob eine Marke markenmäßig genutzt wird?
#4
Antwort vom 12. September 2016 | 16:03
Von
Status: Lehrling (1523 Beiträge, 669x hilfreich)
Zitatmuss ich, wenn ich auf meiner Webseite Marken oder Betriffe wie Gorilla Glass 3, Apple Iphone, AppStore oder IOS erwähne, ein R mit Kreis dahinter(Markenschutzhinweis) setzen oder irgendwelche Anmerkungen (z.B. bei diesem Wort handelt es sich um eine eingetragene Marke o.ä.) machen? :
Nur dann, wenn
a) der Markeninhaber die Benutzung der jeweiligen Markenzeichen von seiner Zustimmung abhängig machen kann, und wenn er die Erlaubniserteilung dann von einer (R)-Kennzeichnung abhängig macht, oder
b) wenn der Markeninhaber zwar keinen Zustimmungsvorbehalt hat, aber eine Markenzeichen-Benutzung etwa in Nachschlagewerken den Anschein erweckt, das Markenzeichen sei eine Gattungsbezeichnung, kann die Angabe eines (R) verlangt werden.
Zitat:man sollte ggf. prüfen, ob die geschützten Marken auf der Website markenmäßig genutzt werden, denn dann bräuchte man die Erlaubnis des Markeninhabers.
Das Kriterium "markenmäßig" ist nicht entscheidend: die Benutzung eines Markenzeichens zu Unterscheidungszwecken ist zustimmungsfrei erlaubt, etwa in vergleichender Werbung ( "Unser Smartphone: 340€; Apple iphone: 650€" ) oder beim Weiterverkauf von Original-Markenwaren ( 50 Original Apple Iphone aus Zypern: 10.000€ ) ist genehmigungsfrei erlaubt.
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