Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, wenn ich im 2016 nur einen studentischen Nebenjob für 8 Monate hatte, wo ich monatlich 422 Euro verdient habe. Und wenn ja, dann hätte ich noch eine Frage: würde das dann bei dem Finanzamt in Leipzig (Hauptwohnsitz) oder Berlin (Nebenwohnsitz, wo ich studiere und gearbeitet habe) erfolgen?
Vielen Dank!
Lisa
Muss ich eine Steruerklärung machen bei 450-Euro-Job? (Studentin)
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo Eugenie,
Danke für die schnelle Antwort!
ich bin mir nicht sicher, was ein "echter" Minijob ist. Ich habe 40 Stunden/Monat gearbeitet und insgesamt 422/Monat bekommen. Der Vertragstitel lautete "Arbeitsvertrag für studentisch beschäftigte" und drin steht "Die monatliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden in Teilzeit, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 9,24 Stunden".
Ich habe auch Anfang diesen Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung von dem Arbeitgeber erhalten. Es steht da wirklich bei "Einbehaltene Lohnsteuer" ein Strich. Es wurden lediglich so um 3% vom Netto für die Rentenversicherung abgerechnet.
Also nur nochmal zur Bestätigung: es also in dieser Situation unnötig, eine Steuererklärung abzugeben? Oder ändert sich etwas, wenn das im Vertrag anscheinend als ein Teilzeitjob behandelt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort nochmal!
L.
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ZitatAlso nur nochmal zur Bestätigung: es also in dieser Situation unnötig, eine Steuererklärung abzugeben? :
Wenn es keine weiteren Einkünfte gab und Steuerklasse 1, dann ja.
Ja, das ist der Fall! (Habe auch einmal 20 Euro auf Quittung fürs einmalige Flyerverteilen bekommen, denke aber, das es hier nicht viel ändert).
Dann vielen Dank!
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