Muss ich diese Inkasso Forderung zahlen? (1 Woche zu spät nach 2. Mahnung von Gläubiger überwiesen..

11. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
annag
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)
Muss ich diese Inkasso Forderung zahlen? (1 Woche zu spät nach 2. Mahnung von Gläubiger überwiesen..

Hallo,
Ich habe bei einem online Blumenversand eine Blume (Wert 7 Euro) verschickt, leider auch die 2. Mahnung übersehen bzw. zu spät gesehen (dachte ich hätte am Anfang per PayPal gezahlt, also garnicht mit einer Rechnung gerechnet). Der Brief aus dem Briefkasten ging unter. Als ich es gemerkt habe, war ich schon 1 Woche im Verzug, habe sofort überwiesen (7 Euro plus Mahngebühren) und einen Beleg an die Firma geschickt (obwohl diese immer gleich zurückmailt, in diesem Fall nicht ;) ). In der 2. Mahnung steht natürlich Zahlungsziel....XX.XX., ansonsten wird an ein Inkasso Büro übergeben. Wie gesagt, dieses Datum habe ich um eine Woche überschritten, da ich da erst den Brief eher zufällig gefunden habe.
Wenige Tage später kam schon ein Inkasse Brief: Ich muss 100 Euro ungefähr zahlen, innerhalb von einer Woche.
Ist das deren Ernst? Das kann doch nicht sein oder? Bei 7 euro des eigentlichen Wertes, den ich ja auch schon beglichen habe (inkl. Mahngebühren). Kann man da was machen? Da ich ja überwiesen habe- natürlich zu spät, aber dann ja sofort.

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
da ich da erst den Brief eher zufällig gefunden habe.

Ernst gemeinter Rat: In Zukunft Briefe immer gleich öffnen und sofort drum kümmern. Das erspart einem auf Dauer einiges an Ärger.

Zitat:
Wenige Tage später kam schon ein Inkasse Brief: Ich muss 100 Euro ungefähr zahlen, innerhalb von einer Woche.

Wie setzen sich diese 100€ denn zusammen? Da muss ja einiges dazu kommen, neben den Inkassogebühren.

Ansonsten würde ich dem Inkasso erst mal schreiben "Wertes Inkasso. Keine Ahnung, was sie wollen. Es gibt keine offenen Forderungen. Es wurde alles deutlich vor ihrer Beauftragung bezahlt.".

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
annag
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

Ich weiß ja nicht 100% ob alles vor der Beauftragung bezahlt wurde, eher zeitgleich. Bzw. ist es ja Fakt, dass ich genau eine Woche zu spät überwiesen habe (nach der 2. Mahnung und Zahlungsaufforderung von dem Blumenversand). Bestimmt wurde das Inkasso Büro genau einen Tag nach Zahlungsziel-Datum beauftragt.
Ich habe nicht viel Ahnung von Recht usw. Aber mein Verstand sagt mir, dass bei einem Warenwert von 7 Euro das doch echt nicht sein kann bei Verzug 100 Euro zahlen zu müssen? Vorallem ist der gesamte Auftrag vom Valentinstag gewesen, also gerade einmal insgesamt 4 Wochen her. Kein Jahr oder sowas, wo der Gläubiger auf seine 7 Euro wartet.

Zusammensetzung ist folgende:

Hauptforderung = 8,98 Euro
Auslagen des Gläubiger = 10 Euro
Verzugszinen = 0,5 Cent
Inkassokosten = 70,20 Euro
Umsatzsteuer = 13,34 Euro

;) ...Fakt ist, dass das Inkassobüro beauftragt wurde, weil noch kein Zahlungseingang da war, aber Fakt ist auch, dass ich VOR dem Inkasso Brief überwiesen habe (ca. eine Woche davor).

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Umsatzsteuer = 13,34 Euro

Mag mich irren, aber das klingt nach Unfug. Blumenläden sind sicher Vorsteuerabzugsberechtigt.
Zitat:
Auslagen des Gläubiger = 10 Euro

Auch das klingt eher nach Unfug.

Zitat:
Ich weiß ja nicht 100% ob alles vor der Beauftragung bezahlt wurde

Das würde mich nicht daran hindern, das erst mal so zu behaupten.

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