Muss ich die Steuerklasse wechseln durch Heirat????

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)
Muss ich die Steuerklasse wechseln durch Heirat????

Hallo zusammen,

meine Frau und ich verdienen etwa gleich viel. Netto 1600 Euro. Ich bin noch 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase.
Kann es sein dass der Treuhänder mich zwingt in eine andere Steuerklasse zu wechseln? Wir sind beide in der 4. Meine Frau hätte dann ja wesentlich weniger. Das will ich auf keinen Fall. Allerdings habe ich so eben etwas darüber gelesen und bin nun stutzig geworden.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ändern sich eigentlich die Pfändungsfreigrenzen? Wie gesagt, jeder verdient in etwa 1600 Euro netto. Keine Kinder. Mir ist nämlich bei der letzten Auzahlung gar nix gepfändet worden und ich kann mir nur vorstellen dass es mit der Heirat zusammen hängt. Kann da irgendjemand rückwirkend was verlangen?

Meine Treuhänderin ist derzeit leider im Urlaub, ansonsten hätte ich sie bereits angerufen und im Internet findet man auch nichts brauchbares darüber.

Wäre gut wenn mir jemand was dazu sagen kann.

Danke

-- Editier von mecksi am 15.07.2017 00:38

-- Editier von mecksi am 15.07.2017 09:29

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Durch die Heirat seid ihr euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Der IV wird nach dem Einkommen der Frau fragen und dann bei Gericht die Nichtberücksichtigung beantragen und das Gericht wird bei der Faktenlage dem Antrag stattgeben. Dann wird auch wieder wie vorher gepfändet. Die Eheschließung musst du dem IV und ggf dem Insogericht schriftlich mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Ok.... Danke....
Es ist ja auch okay wenn gepfändet wird wie zuvor.....
Kann man denn für die Monate wo grad nicht gepfändet wird die Pfändung noch rückwirkend von mir einfordern. Oder gilt das dann erst an dem Zeitpunkt wo dem Antrag des THs stattgegeben wird?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Durch die Heirat seid ihr euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Der IV wird nach dem Einkommen der Frau fragen und dann bei Gericht die Nichtberücksichtigung beantragen und das Gericht wird bei der Faktenlage dem Antrag stattgeben. Dann wird auch wieder wie vorher gepfändet. Die Eheschließung musst du dem IV und ggf dem Insogericht schriftlich mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Soweit mir bekannt erst ab dem Moment der Antragstellung. Dazu können aber Andere vielleicht mehr sagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.364 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen