Muss ich die Anwaltsrechnung begleichen??

28. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
lubito
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Muss ich die Anwaltsrechnung begleichen??

Guten Tag,

meine Frau und ich waren zwecks Beratung bei einer Anwältin. Es ging darum einen Ehevertrag abzuschliessen. In der Beratungsstunde sagte sie uns sie könne uns einen ersten Entwurf für einen Ehevertrag mit Scheidungsfolgenvereinbarungen , was sie dann auch tat. Wir haben ihr alle Daten gegeben und sie hat diese in einem Standardformular eingegeben. Die Kalkulationen waren zum Teil auch falsch.
6 Monate später schreibt nun die Anwältin eine Rechnung i.H.v. 1,3 VV RVG ,muss ich das zahlen? Wir haben ihr kein Mandat gegeben und wir wurden nie über die Kosten informiert. Wir sind davon ausgegangen dass sie uns auf Stundenbasis etwas abrechnet und wir schätzen dass sie nicht mehr als 2-3 Stunden am Vertrag gearbeitet hat.

-- Editiert von Moderator am 28.07.2015 13:33

-- Thema wurde verschoben am 28.07.2015 13:33

-- Editier von lubito am 28.07.2015 22:43

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
muss ich das zahlen?

Wahrscheinlich ja.

Zitat:
Wir haben ihr kein Mandat gegeben

Aus sagte sie uns sie könne uns einen ersten Entwurf für einen Ehevertrag mit Scheidungsfolgenvereinbarungen und Wir haben ihr alle Daten gegeben kann man schon schließen, dass ein Mandat zustande gekommen ist.

Zitat:
und wir wurden nie über die Kosten informiert.

So lange "nur" die gesetzlichen Gebühren verlangt werden, ist ein Hinweis auf die Kosten auch nicht vorgeschrieben.
Nur wenn der Anwalt mehr als die gesetzlichen Gebühren haben will, muss der Anwalt darüber informieren.

Zitat:
Wir sind davon ausgegangen dass sie uns auf Stundenbasis etwas abrechnet und wir schätzen dass sie nicht mehr als 2-3 Stunden am Vertrag gearbeitet hat.

Die Abrechnung nach Gegenstandswert (und nicht nach Zeitaufwand) ist aber der gesetzliche Normalfall.
Hätte man eine Abrechnung nach Zeitaufwand haben wollen, hätte man das vorher(!) regeln müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Abgesehen davon, Abrechnung Stundenbasis ist in der Regel teurer als Abrechnung nach dem RVG.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lubito
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo wirdwerden,in unserem Fall leider überhaupt nicht....deswegen die.Frage...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lubito
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo drkabo,sehr klar,danke!Gibt es hier Grenzen in der Höhe?Sind Zb 3500 Euro für eine minimalistische und nicht fertiggestellte Arbeit in Ordnung?Welchen Spielraum habe ich?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Das Problem ist, dass bei den gesetzlichen Gebühren die Höhe nach dem Gegenstandswert und nicht nach dem Arbeitsaufwand berechnet wird.

Als erstes müsste man prüfen, ob der Wert richtig angenommen wurde. 3500€ lässt darauf schließen, dass das Vermögen der Eheleute zusammen (= Gegenstandswert) ca. 250000€ beträgt.
Liegt es darunter, müsste sich auch die Rechnung reduzieren.

Dann kann man noch um die "1,3" diskutieren.
Der Anwalt kann (nach seinem relativ freien Ermessen) zwischen 0,5 und 2,5 Gebühren verlangen, wobei die Schwierigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit berücksichtigt werden soll.
Hier wurden 1,3 Gebühren verlangt, was etwas unter der Mitte liegt, aber trotzdem als sogenannte "Mittelgebühr" bezeichnet wird. Die Mittelgebühr ist für durchschnittliche Fälle vorgesehen. Wenn ein Anwalt mehr als 1,3 Gebühren verlangt, muss er darlegen können, warum er nach oben von der Mittelgebühr abweicht (z.B. wegen besonderer Schwierigkeit oder besonderer Bedeutung). Wird die Mittelgebühr nicht überschritten, muss der Anwalt die Höhe der Rechnung im Regelfall nicht rechtfertigen.
Eigentlich soll es so sein, dass für einfache Fälle auch weniger als die Mittelgebühr verlangt wird. In der Praxis ist das aber oft nicht so. Die Wahrnehmung wann ein Fall "einfach" und wann "durchschnittlich" klafft zwischen Mandant und Anwalt oft auseinander. Man kann den Anwalt nett fragen, ob er von den 1,3 Gebühren (also der Mittelgebühr) nach unten gehen möchte, z.B. auf 1,0. Aber zwingen wird man ihn kaum können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Problem ist doch, dass der Anwalt, der nach dem RVG abrechnet, von der "Mischkalkulation" leben soll. Also von viel Arbeit für wenig Geld und von wenig Arbeit für viel Geld. Wenn mir das nicht passt, ich kläre mit dem Schreiner doch auch vorab, was die Küche kostet, oder?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@lubito

"Hallo wirdwerden,in unserem Fall leider überhaupt nicht....deswegen die.Frage..."


Wie wäre es gewesen, wenn die gesetzliche Gebühr nach dem RVG niedriger wäre. Würden Sie dann auch auf die (höhere) Stundenabrechnung bestehen? ;)

MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lubito
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
@lubito
"Hallo wirdwerden,in unserem Fall leider überhaupt nicht....deswegen die.Frage..."

Wie wäre es gewesen, wenn die gesetzliche Gebühr nach dem RVG niedriger wäre. Würden Sie dann auch auf die (höhere) Stundenabrechnung bestehen?

MfG

RA Thomas Bohle


Hallo Herr Bohle,

nein natürlich nicht, wieso sollte ich? ....oder sollte ich weniger verdienen und mich nicht so anstrengen um dann die, die mehr verdienen dafür zu bestrafen dass sie das tun? Am Ende profitieren die Anwälte von Höchstverdiener,und diese greifen Sie mit Ihrem Beitrag an...irgendwie macht das kein Sinn...ich würde Ihre Denkweise überprüfen...

Beitrag ist keineswegs hilfreich und nicht eines RA in einem sonst sehr guten Forum würdig aus meiner Sicht, danke an die anderen!

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@lubito

ich greife sicherlich Niemanden an, sondern habe eine einfache Frage gestellt, die offensichtlich Ihren Nerv getroffen hat, wenn Sie schon von würdig und unwürdig schreiben,

Der Anwalt rechnet nach dem Gesetz ab; dazu ist er verpflichtet, solange es keine andere Absprache gibt. Gibt es eine andere Absprache? Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung doch wohl kaum.

Worüber regen Sie sich also auf?

Wenn Sie den gleichen Anwalt mit einer z.B. ebay-Streitigkeit von vielleicht 500 € beauftragen, werden Sie ebenfalls nicht nach Stundenlohn, sondern nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG die Abrechnung haben wollen, richtig?


Nun sind Sie hier offenbar von einem Wunschdenken (Stundenlohn) ausgegangen, ohne den Wunsch zu äußern. - wie soll der Anwalt das dann erkennen?

Also ärgern Sie sich im nachhinein offensichtlich über Ihren eigenen Fehler, keine Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben und fragen hier allen ernstes, ob Sie eine Rechnung zahlen sollten?



Es ist auch immer wieder schön zu lesen, wenn Mandanten wissen, wie lange der Anwalt denn an der Sache gesessen hat:

Waren Sie dabei? Haben Sie nachgefragt, welche Rechtsprechungrecherchen durchgeführt worden sind, um die individuellen Gegebenheiten dem rechtlich Machbaren anzupassen?


Mit Sicherheit nicht - aber Sie "schätzen" den Stundenaufwand frei nach Pippi Langstrump ("Ich mach mir die Welt....").

Und wie hoch ist das Haftungsrisiko? Oder gab es eine Haftungsbegrenzung auf drei Stundensätze?


Übrigens; bei uns werden weder Besserverdienende noch SGB IV Empfänger anders behandelt, deren Fälle anders bearbeitet oder gar "bestraft".


MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

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