Muss ich Wohnungssanierung komplett alleine bezahlen?

16. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
John Mullet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Muss ich Wohnungssanierung komplett alleine bezahlen?

Hallo.

Folgende Situation: Ich wohne seit 22 Jahren in meiner Wohnung und in dieser Zeit war ich ein relativ anspruchsloser Mieter, der mit seinem Vermieter wenig zu tun hatte. Bis auf einmal ein verstopftes Rohr beseitigen, an dessen Kosten ich mich beteiligte, habe ich all die Jahre nie etwas verlangt oder von ihm erneuern lassen.

Jetzt ist vor einiger Zeit der Wasserboiler kaputt gegangen und ausgelaufen. Das Wasser lief bis ins Wohnzimmer. Doch auch das habe ich selbst geregelt, ohne den Vermieter einzuschalten. Was natürlich ein Fehler war. Allgemein war eine gewisse Feuchtigkeit in dieser Wohnung nie loszuwerden, vor allem nicht im Winter, da die Nachtspeicheröfen nicht gerade viel bringen. Das führte dazu, dass sich an den unteren Bereichen der Wände Schimmel bildete, sich auch teilweise die Tapeten begannen abzulösen. Ich bin leider recht unempfindlich, mich stört das nicht sonderlich, solange es nicht zu krass ins Auge sticht.

Letztens war mein Vermieter in meiner Wohnung wegen der Rauchmelder und ich habe ihn auf die Situation hingewiesen. Er meinte dann auch recht schnell, dass die Wohnung saniert werden müsse. Und da gebe ich ihm Recht. Nach zwei Jahrzehnten unter solchen "klimatischen" Bedingungen vielleicht auch mal angebracht? Er meinte ferner ich müsse mit einer Rechnung von 4 bis 5 Tausend Euro rechnen.

Jetzt räume ich eine Verantwortung für den Schaden durchaus ein. Hätte ihm die Umstände viel früher melden müssen zum Beispiel und gewisse Dinge nicht auf eigene Faust regeln dürfen. Aber ist es okay von ihm zu verlangen, dass ich die Sanierung komplett alleine bezahle, oder wäre nicht eher eine Aufteilung der Kosten unter uns beiden angebracht?

Reden kann ich mit ihm darüber fürchte ich nicht, dazu ist er viel zu sehr Geschäftsmann und darauf aus für seine Interessen das Maximale herauszuholen. Aber gibt es gesetzlich vielleicht irgendwelche Regelungen, die nach einer bestimmten Zeit des Mietverhältnisses auch einen gewissen Verschleiß der Wohnung zugestehen und verhindern, dass der Vermieter so eine Sanierung komplett auf den Mieter abwälzt?

Konkret: Wieviel Schaden ist nach über 20 Jahren Wohnzeit vom Vermieter hinzunehmen? Habe ich da einen gewissen Schutz vor solchen Forderungen?

Ich wäre ja bereit die Hälfte der Kosten zu übernehnen. Aber alles zu bezahlen erscheint mir nach so einer langen Zeit irgendwie unangebracht. Liege ich falsch?

-- Editier von John Mullet am 16.09.2017 10:20

-- Editier von John Mullet am 16.09.2017 10:25

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von John Mullet):
Jetzt ist vor einiger Zeit der Wasserboiler kaputt gegangen und ausgelaufen. Das Wasser lief bis ins Wohnzimmer. Doch auch das habe ich selbst geregelt, ohne den Vermieter einzuschalten. Was natürlich ein Fehler war.


So ist es.

Zitat (von John Mullet):
Allgemein war eine gewisse Feuchtigkeit in dieser Wohnung nie loszuwerden, vor allem nicht im Winter, da die Nachtspeicheröfen nicht gerade viel bringen.


Das hätte man mal melden müssen, für die Auswirkungen dieser "gewissen Feuchtigkeit" sind SIe verantwortlich.

Zitat (von John Mullet):
Jetzt räume ich eine Verantwortung für den Schaden durchaus ein. Hätte ihm die Umstände viel früher melden müssen zum Beispiel und gewisse Dinge nicht auf eigene Faust regeln dürfen. Aber ist es okay von ihm zu verlangen, dass ich die Sanierung komplett alleine bezahle, oder wäre nicht eher eine Aufteilung der Kosten unter uns beiden angebracht?


Auch ich würde diese Kosten an Sie weitergeben. Hätten SIe dem VM sofort die "gewisse Feuchtigkeit" gemeldet und, dass "die Nachtspeicheröfen nicht gerade viel bringen", hätte er frühzeitig was unternehmen können, so haben Sie dafür gesorgt, dass ein Schaden überhaupt erst entsteht.

Zitat (von John Mullet):
Wieviel Schaden ist nach über 20 Jahren Wohnzeit vom Vermieter hinzunehmen? Habe ich da einen gewissen Schutz vor solchen Forderungen?


ME sind SIe für den entstandenen Schaden verantwortlich, melden Sie ihn doch ihrer Haftpflicht.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von John Mullet):
Jetzt ist vor einiger Zeit der Wasserboiler kaputt gegangen und ausgelaufen. Das Wasser lief bis ins Wohnzimmer. Doch auch das habe ich selbst geregelt, ohne den Vermieter einzuschalten. Was natürlich ein Fehler war.

Ja das war ein großer Fehler. Wie lange war denn die Feuchtigkeit überall im Bauwerk?
Falls eine Haftpflicht vorhanden ist, welche Mietschäden mit abdeckt, sofort melden und nichts groß beschönigen, denn sonst braucht die Versicherung auch nichts bezahlen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mir ist aus der obigen Beschreibung nicht der Umfang der beabsichtigten Sanierung klar.

Falls es sich bei der Maßnahme nur um die mit dem Begriff Schönheitsreparaturen umschriebene Sanierung handelt, also neu tapezieren, streichen, etc. so fällt das während der Vertragslaufzeit normalerweise allein in die Verantwortung des Mieters.
Mir ist jedenfalls kein Mietvertrag bekannt, der die Schönheitsreparaturen nicht auf den Mieter abwälzt.

Anders würde ich den Sachverhalt beurteilen, wenn ein Teil der Maßnahmen darin besteht Baumängel, die zu der Feuchtigkeit führen, zu beseitigen.

Schimmel: Ist es wirklich gesundheitsgefährdender Schimmel, oder handelt es sich nur um harmlose Stockflecken. Wasser, dass vor Jahren aufgrund eines Defekts nur eine zeitlang ausgetreten ist, verursacht nach vollständiger Abtrocknung keine Dauerschäden. Dieser Punkt bedarf daher sicherlich fachmännischer Abklärung.

Berry

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von John Mullet):
Jetzt räume ich eine Verantwortung für den Schaden durchaus ein.
Zunächst einmal ein Rat, so etwas nicht ohne reifliche Überlegung schriftlich zu tun. Rechtliche Verantwortung ist ein sehr kompliziertes Thema, insbesondere im Mietrecht. Es ist nach der aktuellen Darstellung nicht klar, für was du wirklich verantwortlich bist.

Fangen wir erstmal einfach an: Schäden durch vertragsgemäße NUtzung sind nach § 538 BGB vom Vermieter zu tragen, sofern es keine anderslautenden, gültigen mietvertraglichen Regelungen gibt. Schönheitsreparaturenklausel wären solche Regelungen. Du müsstest also als erstes mal überprüfen, ob die Klauseln in deinem Mietvertrag gültig sind und zu was diese dich verpflichten.

Das ist auch wichtig, falls du durch nicht-vertragsgemäßen Gebrauch Schäden verursacht hast oder wenn du einen Mangel nicht rechtzeitig gemeldet hast. Im letzteren Fall regelt nämlich § 536c (2) BGB , dass du Schadensersatz leisten musst, wenn durch unterlassene Meldung Schäden entstehen. Dies könnte in deinem Fall greifen. Wobei die Höhe des Schadensersatzes keineswegs so ganz einfach zu berechnen ist.

Wenn deine Schönheitsreparaturenklauseln ungültig wären, dann wäre die Wohnung nach 22 Jahren ohne vom Vermieter durchgeführte Renovierung eh renovierungsbedürftig. Die Kosten für eine solche Renovierung wären dann nicht Teil eines Schadensersatzes. Ich zitiere dazu mal aus einem BGH Urteil (BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09 )
Zitat:
(...),da die Beklagten (Anmerkung von mir: Mieter) nicht für Abnutzungserscheinungen, die auf einem vertragsgemäßen Mietgebrauch beruhen, aufzukommen hätten, sondern nur darüber hinausgehende Schäden oder Mehrkosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Abzugs "neu für alt", ersetzen müssten.


Heisst also, dass die Kosten der Schimmelbeseitigung möglicherweise bei dir landen, weil dies Mehrkosten sind. Die Renovierungskosten danach wären aber ohne gültige Schönheitsreparaturenklausel Sache des Vermieters. Falls bauliche Mängel die Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit ist, dann wäre die Beseitigung dieser Mängel natürlich auch Sache des Vermieters.

Zusammen: Du haftest für die Kosten, welche durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch fehlende Mängelmeldung entstanden sind. Bei Baumängeln ist der Vermieter dran, bei Schönheitsreparaturen hängt es von der Gültigkeit der vertraglichen Regelung ab.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Mir ist jedenfalls kein Mietvertrag bekannt, der die Schönheitsreparaturen nicht auf den Mieter abwälzt.
Und mir sind wenige bekannt, wo diese Abwälzung nach geltender Rechtslage auch gültig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
John Mullet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die interessanten Beiträge. Mein Vermieter hat angekündigt, dass er seinen Gutachter schicken wird, der sich alles ansieht. Jetzt bin ich ja ein wenig misstrauisch, wenn ein Vermieter mir "seine Leute" schickt. Weil ich nicht weiß, wie sehr dieser Gutachter zugunsten seines Auftraggebers entscheiden wird.

Macht es Sinn selbst ebenfalls einen Gutachter zu beauftragen, um das Urteil des anderen einschätzen zu können, um gegebenenfalls dagegen vorzugehen? Einen Gutachter, der anhand der Hintegrundgeschichte und der vorliegenden Tatsachen erkennen kann, was in meine Verantwortung fällt und was eventuell noch davon zu trennen und vom Vermieter zu übernehnen ist? Und wohin wende ich mich da?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zunächst einmal ein Rat, so etwas nicht ohne reifliche Überlegung schriftlich zu tun. Rechtliche Verantwortung ist ein sehr kompliziertes Thema, insbesondere im Mietrecht. Es ist nach der aktuellen Darstellung nicht klar, für was du wirklich verantwortlich bist.


Da gibt es nix zu deuteln, denn:

Zitat (von John Mullet):
Allgemein war eine gewisse Feuchtigkeit in dieser Wohnung nie loszuwerden, vor allem nicht im Winter, da die Nachtspeicheröfen nicht gerade viel bringen


was dem VM nicht bekannt war über 20 Jahre !!

Ich halte mich aus diesem Thread raus, denn ich helfe niemanden sich vor der Verantwortung zu drücken. Ist nicht mein Ding. Trotzdem viel Erfolg.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

@altesHaus: Du hast nicht im entferntesten verstanden, was ich versucht habe zu sagen. Es geht nicht darum, sich um seine Verantwortung zu drücken. Es geht darum festzustellen, für was der Mieter verantwortlich ist.

Für Baumängel ist der Mieter nunmal nie verantwortlich, ganz egal ob er den nun gemeldet hat oder nicht. Er wäre für Schäden verantwortlich, die aufgrund einer Nichtmeldung entstanden sind. Das ist ein entscheidender Unterschied und das habe ich so auch geschrieben.

Sollte es keine gültigen Schönheitsreparaturenklauseln geben (was mangels Angaben keine überprüfen kann), dann sollte der Vermieter doch froh sein, dass er 20 Jahre nicht renovieren musste. Mit den üblichen Fristenplänen wäre er dazu je nach Raum und Fristplan schon 3-6 mal verpflichtet gewesen.

Zitat (von John Mullet):
Macht es Sinn selbst ebenfalls einen Gutachter zu beauftragen, um das Urteil des anderen einschätzen zu können, um gegebenenfalls dagegen vorzugehen? Einen Gutachter, der anhand der Hintegrundgeschichte und der vorliegenden Tatsachen erkennen kann, was in meine Verantwortung fällt und was eventuell noch davon zu trennen und vom Vermieter zu übernehnen ist? Und wohin wende ich mich da?
Einen solchen Gutachter würdest du selber bezahlen und der kann schnell recht teuer werden. Für rechtliche Einschätzungen (also wer verantwortlich ist) wäre dann eh ein Anwalt zuständig. Beurteile selbst, ob es das wert ist.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Für Baumängel ist der Mieter nunmal nie verantwortlich, ganz egal ob er den nun gemeldet hat oder nicht.

Nun was für Zeugs muss man nehmen um solche Hoffnungen zu wecken:
Zitat (von John Mullet):
Jetzt ist vor einiger Zeit der Wasserboiler kaputt gegangen und ausgelaufen. Das Wasser lief bis ins Wohnzimmer. Doch auch das habe ich selbst geregelt, ohne den Vermieter einzuschalten.

Selbst wenn der Boiler Sache des Vermieters war, er hätte sofort davon informiert werden müssen, den Schaden über die Jahre, welche sich durch die Feuchtigkeit in den Böden und Dämmungen niedergelassen hat und in den Wänden hochsteigt, ist na da braucht man nichts heineindeuten. Eine Trockung gleich und es wäre keine Feuchtigkeit in den Wänden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Für Baumängel ist der Mieter nunmal nie verantwortlich, ganz egal ob er den nun gemeldet hat oder nicht.

Nun was für Zeugs muss man nehmen um solche Hoffnungen zu wecken:
Zitat (von John Mullet):
Jetzt ist vor einiger Zeit der Wasserboiler kaputt gegangen und ausgelaufen. Das Wasser lief bis ins Wohnzimmer. Doch auch das habe ich selbst geregelt, ohne den Vermieter einzuschalten.

Selbst wenn der Boiler Sache des Vermieters war, er hätte sofort davon informiert werden müssen, den Schaden über die Jahre, welche sich durch die Feuchtigkeit in den Böden und Dämmungen niedergelassen hat und in den Wänden hochsteigt, ist na da braucht man nichts heineindeuten. Eine Trockung gleich und es wäre keine Feuchtigkeit in den Wänden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zur Erklärung für den Teilnehmer: 0815frager gibt immer wieder Meinungen ab, von denen er absolut überzeugt ist. Leider decken diese sich nicht immer mit dem Sachverhalt bzw. lassen einige Dinge bequemerweise außen vor.

In diesem Fall entnehme ich dem Eingangspost, dass offenbar seit Einzug vor 22 Jahren Schwierigkeiten mit der Luftfeuchtigkiet existieren. Diese können freilich nicht durch einen erst vor einiger Zeit ausgelaufenen Boiler stammen. Das bedeutet jetzt nicht automatisch, dass ein Baumangel vorliegt. Es bedeutet aber eben auch nicht, dass der Schimmel zwangsläufig vom ausgelaufenen Wasser gestammt haben muss. Zumal nicht klar ist, wieviel Wasser dort ausgelaufen ist und ob Wasser überhaupt in den Boden oder in die Wände eintreten konnte. Im übrigen könnte es auch am Lüftungs- oder Heizverhalten liegen.

Ich rate daher von Ferndiagnosen ala 0815frager ab. Der Vermieter wird hoffentlich bei der Schimmelsanierung auch Ursachenforschung betreiben. Zumindest sollte man versuchen, ihn dahin zu bringen. Es hilft ja nichts, wenn der Schimmel jetzt beseitigt wird und er in ein paar Monaten wiederkommt. Und da der Vermieter nur dann erfolgreich Schadensersatz einklagen kann, wenn er dem Mieter ein Fehlverhalten beweisen kann, sollte er schon im Eigeninteresse bauliche Ursachen ausschließen.

Möglicherweise kommt man auch zu dem Schluß, dass weitere Heizquellen sinnvoll wären. Wobei ich hier jetzt nicht diskutieren möchte, wer diese zu bezahlen hätte. Diese Diskussion muss man erst führen, wenn es soweit ist.

Es bleibt also mein Rat, sich nicht vorschnell auf irgendwas festzulegen oder irgendwas zuzusagen. Wenn die Situation etwas klarer ist (Kosten bekannt sind, Ursachen zumindest eingegrenzt sind), dann könnte vielleicht ein Anwalt für Mietrecht helfen. Der kann zumindest einschätzen, ob die Klauseln im Mietvertrag gültig sind und wie hoch die Erfolgschancen für die einzelnen Kostenpunkte vor einem Richter wären. Auf der Basis kann man dann versuchen, sich mit dem Vermieter zu einigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
In diesem Fall entnehme ich dem Eingangspost, dass offenbar seit Einzug vor 22 Jahren Schwierigkeiten mit der Luftfeuchtigkiet existieren.

Nun mal sollte man wirklich lesen und verstehen:
Zitat (von John Mullet):
Jetzt ist vor einiger Zeit der Wasserboiler kaputt gegangen und ausgelaufen. Das Wasser lief bis ins Wohnzimmer. Doch auch das habe ich selbst geregelt, ohne den Vermieter einzuschalten.

Ein überschwemmte Wohnung war die Ursache wie der TE schreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Für Baumängel ist der Mieter nunmal nie verantwortlich, ganz egal ob er den nun gemeldet hat oder nicht. Er wäre für Schäden verantwortlich, die aufgrund einer Nichtmeldung entstanden sind.

Das ist korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nun mal sollte man wirklich lesen und verstehen:

Zitat (von John Mullet):
Jetzt ist vor einiger Zeit der Wasserboiler kaputt gegangen und ausgelaufen. Das Wasser lief bis ins Wohnzimmer. Doch auch das habe ich selbst geregelt, ohne den Vermieter einzuschalten.


Ein überschwemmte Wohnung war die Ursache wie der TE schreibt.
Das schreibt der Teilnehmer nicht! Er schreibt von ausgelaufenen Wasser und dass er das selbst geregelt hätte. Die Menge an Wasser, die Art der Regelung, wielange und wie hoch stand das Wasser, was für ein Bodenbelag gab es ... All diese Informationen wären mindestens notwendig um eine halbwegs brauchbare Einschätzung abgeben zu können. Und selbst dann wäre noch nicht klar, ob es weitere Ursachen gibt.

Abgesehen davon ist immernoch offen, ob es eine gültige Schönheitsreparaturenklausel gibt. Wenn nicht, dann wird der Vermieter meiner Meinung nach so oder so einen Eigenanteil leisten müssen. Schlicht weil nach 22 Jahre jede Wohnung renovierungsbedürftig ist und dies dann Aufgabe des Vermieters wäre.

-- Editiert von cauchy am 16.09.2017 21:03

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cauchy):
Für Baumängel ist der Mieter nunmal nie verantwortlich, ganz egal ob er den nun gemeldet hat oder nicht. Er wäre für Schäden verantwortlich, die aufgrund einer Nichtmeldung entstanden sind.

Das ist korrekt.


Halte ich gegen: 536 c BGB

Zitat:
Informiert der Mieter den Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig von dem Mangel, der Gefahr oder der Rechtsanmaßung durch Dritte, ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterlassene oder verspätete Anzeige entstandenen Schadens verpflichtet

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Halte ich gegen: 536 c BGB

Zitat:
Informiert der Mieter den Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig von dem Mangel, der Gefahr oder der Rechtsanmaßung durch Dritte, ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterlassene oder verspätete Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) entstandenen Schadens verpflichtet



Nichts anderes haben cauchy und H.v.S. gesagt.


Zitat (von cauchy):
Er wäre für Schäden verantwortlich, die aufgrund einer Nichtmeldung entstanden sind.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das schreibt der Teilnehmer nicht! Er schreibt von ausgelaufenen Wasser und dass er das selbst geregelt hätte.

Ein Boiler ist wohl kaum im Wohnzimmer installiert, so viel sagt der Menschenverstand, und Duschen wird man im Wohnzimmer in der Regel wohl auch nicht. Wenn dann unter normaler Bauweise (kein Boiler und Dusche) im Wohnzimmer das Wasser stand, dann kann man es Überschwemmung oder eben Tauchreinigung der Böden bezeichnen :)

Zitat (von AltesHaus):
Halte ich gegen: 536 c BGB

Zitat:
Informiert der Mieter den Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig von dem Mangel, der Gefahr oder der Rechtsanmaßung durch Dritte, ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterlassene oder verspätete Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) entstandenen Schadens verpflichtet

Genau.
Zitat (von cauchy):
Abgesehen davon ist immernoch offen, ob es eine gültige Schönheitsreparaturenklausel gibt.

Schönheitsreparaturen braucht man das gar nicht mehr nennen, wenn sich schon die Tapeten an den Wänden durch die aufsteigende Feuchtigkeit aus den Böden sich lösen.
Hier muss komplett saniert werden, Böden raus, Estrich entfernt werden, der feuchte Putz abgeschlagen werden, und danach wieder neuer Estrich verlegt und verputzt werden.
Hier ein wenig an dies und jenen herum zu deuten hilft dem TE nicht weiter, er sollte sich an seine Haftpflichversicherung wenden, denn die 4000 bis 5000€ sind wohl eher als Summe pro Zimmer und nicht gesamt.
Zitat (von cauchy):
Und selbst dann wäre noch nicht klar, ob es weitere Ursachen gibt.

Es sollte auch klar sein, das eine Dampfsperre unter dem Belag nicht dafür geeignet sind um sich temporär die Wohnung zum Schwimmbecken um zu funktionieren.
Der Vermieter lässt ja jetzt auch nicht auf blinden Verdacht hin Sanieren, er schickt ja erst einen Gutachter.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Nichts anderes haben cauchy und H.v.S. gesagt.


Nein cauchy schrieb:

#8
Zitat (von cauchy):
Für Baumängel ist der Mieter nunmal nie verantwortlich, ganz egal ob er den nun gemeldet hat oder nicht. Er wäre für Schäden verantwortlich, die aufgrund einer Nichtmeldung entstanden sind. Das ist ein entscheidender Unterschied und das habe ich so auch geschrieben.


Es geht nicht um die Verantwortlichkeit der Baumängel, sondern um die Schadensmeldung. Der Mieter hat hier über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten die sEn vorhandene Feuchtigkeit und die unzureichende Beheizungsmöglichkeite nicht gemeldet

Aus dem Eröffnungspost:

Zitat (von John Mullet):
Allgemein war eine gewisse Feuchtigkeit in dieser Wohnung nie loszuwerden, vor allem nicht im Winter, da die Nachtspeicheröfen nicht gerade viel bringen. Das führte dazu, dass sich an den unteren Bereichen der Wände Schimmel (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) bildete, sich auch teilweise die Tapeten begannen abzulösen. Ich bin leider recht unempfindlich, mich stört das nicht sonderlich, solange es nicht zu krass ins Auge sticht.


Selbstverständlich hat er die hieraus resultierenden Schäden zu verantworten und zu ersetzen.

-- Editiert von AltesHaus am 17.09.2017 11:35

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