Muss ich Rechnung für Kieferorthopäden bezahlen, obwohl ich keinen Vertrag abgeschlossen habe?

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Winterschnee
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Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)
Muss ich Rechnung für Kieferorthopäden bezahlen, obwohl ich keinen Vertrag abgeschlossen habe?

Hallo,

es geht um meine Tochter, die bei einem Kieferorthopäden in Behandlung ist. Sie lebte bei ihrem Vater und er hat sie für die Behandlung beim Kieferorthopäden angemeldet. Durch meinen Ex-Mann weiß ich, dass der KO droht, dass er die Behandlung beenden würde, weil sie ihre Zähne nicht richtig putzt (bei ihrer Zwillingsschwester, die bei ihrem Vater lebt, wurde die Behandlung bereits abgebrochen).

Nun lebt die eine Tochter bei mir. Dem KO teilte ich sofort mit, dass ich KEINE Behandlung wünsche und abbrechen möchte, weil ich den Beginn der Behandlung nicht mit einer Drohung beginnen möchte, sondern zu einem KO meines Vertrauens wechseln möchte. Er meinte daraufhin, ich hätte nichts zu sagen, der Vertrag wurde mit dem Kindsvater gemacht und ich solle mich gefälligst nicht einmischen und das, obwohl sie bei mir lebte.

Nun bekam ich eine Rechnung (Tochter seit diesem Jahr über mich krankenversichert). Muss ich diese bezahlen, weil sie nun bei mir versichert ist? Der KO wusste von Anfang an, dass ich keine Behandlung über ihn haben möchte und er meinte, ich solle mich nicht einmischen, aber nun soll ich bezahlen.

Eine Bekannte meinte, ich müsste nichts bezahlen, weil ich nicht den Vertrag abgeschlossen habe und auch nie die Genehmigung für die Behandlung gegeben habe. So gab ich es dem KO weiter und bat, die Rechnung meinem Ex-Mann zu übergeben, da mit diesem ein Vertrag zustande gekommen ist.

Heute kam ein Brief des KO. Sein Anwalt würde behaupten, dass ich bezahlen muss, weil meine Tochter seit Januar bei mir mitversichert ist. Im Anhang der Vertrag, dass jeden Monat eine bestimmte Ratenzahlung von meinem Ex mit dem KO vereinbart wurde. Mit Unterschriften des KO und meines Ex-Mannes.

Muss ich wirklich bezahlen oder steht mein Ex-Mann weiterhin in der Pflicht? Wie sieht die Rechtslage aus?

Wie erwähnt, ich habe einer Behandlung nie zugestimmt. Habe meinen Ex-Mann angerufen und ihn gebeten, die Kosten zu übernehmen, da mit mir kein Vertrag bestehen würde. Er lachte ins Telefon und legte auf.

Wie ist Ihre Einschätzung? Wer ist im Recht?

Danke für jede Meinung.

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Schwierig, zahlungspflichtig ist die Tochter als Versicherte (auch wenn familienversichert und minderjährig), §29 SGB V . Keinesfalls der Stammversicherte (Mutter/Vater, über die das Kind versichert ist).

Wenn die Rechnung an die Mutter geht, würde ich sie einmalig per Einschreiben zurückweisen, sie ist in jedem Fall nicht Vertragspartei und auch nicht als Stammversicherte zahlungspflichtig.

Gab es denn in diesem Jahr überhaupt eine Behandlung wenn keine Zustimmung vorlag?

Interessant dürfte sein, dass die Rückerstattung des Eigenanteils (falls es heutzutage noch eine Rückerstattung geben sollte; sicher nicht bei Abbruch), an die Mutter erfolgen kann, auch wenn der Vater mal gezahlt hat. https://openjur.de/u/123755.html


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#2
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ja, sie ging jeden Monat zum KO. Der Verdacht liegt nahe, dass er noch Geld von uns als Eltern abkassieren möchte und dann die Behandlung abbricht. Ist schon komisch, dass meine Tochter sich regelmäßig die Zähne putzt und sie immer sauber sind und sie hat auch eine Spezialzahnbürste für feste Klammern bekommen, damit alles sauber wird.

Sie ging zu der Behandlung, weil der KO damals sagte, ich hätte mich nicht einzumischen und mein Ex meinte, bevor er auflegte, dass er mit dem KO vereinbart hätte, dass ich ab Januar die Kosten übernehmen soll. Weshalb wurde ich nicht davon in Kenntnis gesetzt?

Ich ging bisher immer davon aus, dass derjenige bezahlen muss, der den Vertrag unterschrieben hat. Nur das sie seit Januar bei mir mitversichert ist, bringt mich ins grübeln, ob ich doch bezahlen muss und das ohne Vertrag.

Hätte man mich bereits im Januar darüber informiert, hätte ich damals die Behandlung verweigert und wäre mit ihr zu einem netten und vor allem guten KO gegangen, bei dem schon mein Bruder und ich in Behandlung waren.

Wie soll ich weiter vorgehen? Die Rechnungen habe ich leider entsorgt. Das war ein Reflex aus Wut und ich schrieb dem KO, dass er die Rechnung bitte meinem Ex-Mann zustellen soll.

Danke weiterhin für jeden Ratschlag.

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#3
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Wollte nun die Behandlung abbrechen lassen und wollte gestern einen Termin vereinbaren, damit die festsitzende Klammer entfernt wird. Antwort der Sprechstundenhilfe: "Ich komme gerade nicht an den Terminplaner, ich rufe sie dann zurück". Das war gestern um 9 Uhr. Bis heute Mittag kam sie nicht an den Planer. (Ohne Worte).

Nun meinten meine Eltern, ich solle das nicht machen, da ich sonst die komplette Behandlung bezahlen muss.

Die lose Spange hielt nicht, er will halbjährlich Geld von mir und ich bin sicher, dass er die Behandlung abbrechen wird, dann ist das Geld auch weg.

Haben meine Eltern Recht und was soll ich nur machen? Habe bald keine Nerven mehr.

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Hier kann man nur eine Beratung zu den Themen Kostentragung und Behandlungsabbruch seitens des Arztes raten:
https://www.patientenberatung.de/de/uber-uns/angebot

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ist das Kind Volljährig oder Minderjährig? Ist das Kind in der PKV oder GKV?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Sie ist 15 Jahre alt und seit diesem Jahr bei mir GKV, vorher bei ihrem Vater ebenfalls GKV.

-- Editiert von Winterschnee am 01.08.2017 16:51

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#7
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke Retels, ich habe bereits eine Mail an diese Berater geschrieben.

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Warum übernimmt die GKV das nicht?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Akkarin, das ist bei einem Kieferorthopäden immer so, jedenfalls hier bei uns. Man muss 20 % im voraus bezahlen und wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, dann erhält man das Geld oder einen Teil davon, wieder zurück. Deshalb habe ich auch den Verdacht, dass der KO mich weiterhin zur Kasse bitten möchte und dann die Behandlung abbricht, dann gibt es kein Geld mehr.

Heute kam wieder ein Brief des KO. Er möchte sich erkundigen, ob ich das alleinige Sorgerecht habe, weil mein Ex behauptt, wir hätten das gemeinsame Sorgerecht. Ja, wir haben das gemeinsame und das habe ich ihm auch per Mail bekannt gegeben. Dann schrieb er noch, dass mein Ex einem Abbruch nicht zustimmen würde und da wir das gemeinsame Sorgerecht hätten, kann sie nicht abgebrochen werden. Ich habe dann per Mail gefragt, weshalb ihn das gemeinsame Sorgerecht nicht interessiert hat, als der Vertrag unterschrieben wurde. Dann lastete er mir an, dass ich nie bei der Praxis wahr. Ich schrieb dazu, dass eine 15-jährige es wohl selbst schafft, mit dem Bus 10 Minuten zu fahren um zur Praxis zu kommen und früher wusste ich nie, wann die Termine sind, weil mein Ex alles alleine ausgemacht hat. Anfangs wusste ich nichts von der Behandlung. Wie also hätte ich sie damals begleiten können. Ich zittere vor Wut und weiß nicht mehr weiter. Dieser Arzt geht nur nach meinem Ex. Deshalb schrieb ich weiter, dass er, weil er doch alles nach meinem Ex-Mann macht, auch die Gebühren von ihm und nicht von mir verlangen soll.

Ich hoffe, ich habe da nicht überreagiert. Aber der Brief war so unfreundlich geschrieben, mit unterstrichenen Worten bei meinem Ex und Ausrufezeichen, weil mein Ex einen Abbruch verweigert.

Zeitgleich bekam ich ein Schreiben von der ZAAG, dass die Praxis die Rechnung zurückgezogen hat. Was bedeutet das? Hört das Theater nun auf und mein Ex muss für die Kosten aufkommen oder muss ich mit Inkasso rechnen?

Danke für jede Antwort. Ich habe bald keine Nerven mehr.

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#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Warum führt man mit dem Arzt eine Brieffreundschaft? Dass die Rechnung zurückgezogen wurde, deutet darauf hin, dass sie nun an den Ex geschickt wird.

Für die Patientenberatung sollte man sich etwas ordnen und auf den Punkt kommen :)

-- Editiert von Retels am 02.08.2017 14:05

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#11
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Brieffreundschaft. Ach du je, bewahre. Ich möchte alles schriftlich haben und ich habe alles in einer Mail zusammengefasst, was oben steht.

Bei der Patientenberatung war ich kurz und knap. Lag wohl daran, dass ich mich erst wieder beruhigt habe.

Also kann ich das Thema abschließen, weil mein Ex nun bezahlen muss? Ich habe etwas Angst, dass es mit Inkasso weitergeht oder sonst noch etwas nachkommt. Denn wenn der Arzt die Rechnung storniert hat, weshalb macht er dann noch so ein Theater wegen dem Sorgerecht und wie toll mein Ex ist usw.? Das ist der Punkt, der mich sehr beunruhigt. Er hätte doch schreiben können, dass mein Ex die Behandlung weiterfordert und für die Kosten aufkommen wird und gut wäre es gewesen. Weshalb noch so ein Brief, wenn angeblich alles für mich erledigt ist?

Hoffe, du hast Recht und es bedeutet wirklich, dass mein Ex nun bezahlen muss.

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Akkarin, das ist bei einem Kieferorthopäden immer so, jedenfalls hier bei uns. Man muss 20 % im voraus bezahlen und wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, dann erhält man das Geld oder einen Teil davon, wieder zurück.


Nein, dass ist nicht generell so, trifft aber auf einige Behandlungen (z.B. Zahnspange) zu.

Es gibt hier in der Tat unterschiedliche Rechtsverhältnisse. Da wir sicher nicht darüber streiten müssen, dass Du den GKV Anteil jetzt über Deine GKV abrechnen musst, bleibt nur noch der 20%ige Eigenanteil an der Regelversorgung und ggf. ein Kostenanteil für Verlangensleistung übrig.

Zunächst zum Eigenanteil (Vertragsrecht) unter Berücksichtigung des gem. Sorgerechts
Das Kind lebte zu Behandlungsbeginn beim Vater, er übte demnach das ausführende Sorgerecht aus, als er das Kind zur Behandlung anmeldete und - worauf der Arzt hingewiesen hat - Vertragspartner wurde.
Es gilt familienrechtlich als weitestgehend unumstritten, dass die Zahnklammerbehandlung (auf GKV-Niveau) auch ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils in Auftrag gegeben werden kann.

Vertragspartner und insoweit Kostenschuldner ist aber Dein Mann.

Durch den Wechsel des Kindes zu Dir in Verbindung mit der Übernahme in Deinen GKV Vertrag ist eine unklare Situation entstanden, allerdings nicht auf der Vertragsseite sondern auf der familienrechtlichen Seite, denn der Vater wird allein dadurch nicht aus dem Vertrag den er mit dem Arzt geschlossen hat, entlassen.

Du bist kein Vertragspartner, deshalb hattest Du auch rechtlich keine Möglichkeit den Vertrag mit dem Arzt wirksam zu beenden.

Im Umkehrschluss hat auch der Arzt nicht das Recht, von Dir den Eigenanteil zu fordern. Die Zurückweisung der Rechnung war korrekt, Frau hätte es allerdings etwas anders verpacken sollen.

Da die GKV den Hauptteil der Kosten trägt, unterstelle ich mal eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Falls dies zutrifft, war es familienrechtlich äußerst fragwürdig, dass Du die bereits begonnene Behandlung ohne Sachgrund abgebrochen hast. Deine eigenen Befindlichkeiten zu dem KO sind insoweit kein anzuerkennender Sachgrund. Die Behandlungsnotwendigkeit des Kindes hat hier höheren Stellenwert.

Von einer Weiterbehandlung bei einem anderen KO hast Du nichts geschrieben. Daher wird Deine Motivation und damit verbunden Dein denkbares Recht zur Weiterbehandlungsverweigerung vermutlich ein Thema in einer Auseinandersetzung mit dem Vater sein, den ihm ist ein Schaden in Höhe von 20% entstanden.

Neben der GKV Leistung gibt es gerade im Bereich von Zahnspangen eine Vielzahl von Möglichkeiten, diese durch kostenpflichtige Wahlleistungen aufzupeppen. Für diese Wahlleistungen gilt allgemein die Zustimmungserfordernis, sofern das andere Elternteil sich an den Wahlleistungskosten beteiligen muss. Du hast nie zugestimmt, deshalb kann der Vater falls soche Kosten anfallen, von Dir keinen Anteil fordern.
Für etwaige Schadenersatzansprüche aufgrund eines nicht autorisierten vorzeitigen Abbruchs gilt das allerdings nicht.



Zitat (von Winterschnee):
Hoffe, du hast Recht und es bedeutet wirklich, dass mein Ex nun bezahlen muss.


Winterschnee hat Recht, wenn es um das Verhältnis KO zu Dir geht. Den Arzt muss der Vater als vertragspartner bezahlen.

Zitat (von Winterschnee):
Wollte nun die Behandlung abbrechen lassen und wollte gestern einen Termin vereinbaren, damit die festsitzende Klammer entfernt wird. Antwort der Sprechstundenhilfe: "Ich komme gerade nicht an den Terminplaner, ich rufe sie dann zurück". Das war gestern um 9 Uhr. Bis heute Mittag kam sie nicht an den Planer. (Ohne Worte).


Einen neuen Termin vereinbaren nachdem die Weiterbehandlung der Tochter durch Dich vorher abgelehnt wurde, ist in sich widersprüchlich, denn die Entfernung der Klammer sehe ich durchaus als einen wenn auch letzten Schritt der Weiterbehandlung an. Sollte es dafür keine medizinische Notwendigkeit geben, könnte man vermuten, dass Du Dein ausführendes Sorgerecht überreizt.

Ich rate daher dringend dazu, dass eigene handeln unter völliger Ausblendung eigener Befindlichkeiten noch einmal zu überdenken und dabei das objektive Wohl des Kindes in den Vordergrund zu rücken.
Das Wohl des Kindes ist der Maßstab.

Berry

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#13
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Sir Berry, ich wollte die Behandlung abschließen, weil der Verdacht nahe stand, dass er in betrügerischer Absicht handelt und die Behandlung so oder so abbrechen wird. Zudem arbeitet er nicht professionell, die erste Klammer lag lose im Mund. Wollte sie den Mund öffnen, fiel sie sofort nach unten.

Der KO hatte mir gestern auch geschrieben, dass der Vater die Behandlung nicht abbrechen möchte (dick geschrieben, unterstrichen und mit Ausrufezeichen versehen). Ich schrieb zurück, dass wenn der Kindsvater weiter bezahlen wird, dann kann die Behandlung gerne weitergeführt werden, denn er lebt dann mit dem Risiko, weiterhin jeden Monat Geld zu bezahlen und bei einem evtl. Abbruch des KO das Geld nie wiederzusehen. Ich wäre dann raus und mische mich da nicht mehr ein. Habe den KO auch gebeten, mich nicht weiter per Brief oder Mail anzuschreiben. Wollte nur nicht in einen Pfuscher Geld investieren, der die Patienten betrügt. Aber sollte mein Ex wirklich weiter bezahlen müssen, halte ich mich da natürlich raus.

Danke auch dir, dass du mir geschrieben hast, dass mein Ex Vertragspartner ist und auch bleibt. Ich höre jetzt noch sein schadenfrohes Lachen, als ich meinte, er hätte den Vertrag unterschrieben und müsste damit bezahlen. MIt dem Brief des KO, dass ich weiterhin nichts zu melden habe, habe ich den Beweis, dass ich nicht in der Pflicht stehe (Der KO schrieb davon, dass ich durch das gemeinsame Sorgerecht Rechte, aber auch Pflichten übernommen habe. Pflichten dick geschrieben und er meinte, deshalb solle ich bezahlen. Ich habe weiterhin die Bezahlung abgelehnt.

Wie stellt der KO sich das vor? Nur mein Ex darf bestimmen, wie es weitergeht, aber ich soll bezahlen. Das sehe ich nun wirklich nicht ein.

Deshalb ein herzliches Dankeschön an alle, die mir hier zur Seite gestanden sind und immer ein offenes Ohr hatten und ihre Zeit für mich investiert haben.

Winterschnee

Nachtrag: Eben habe ich die Mail der Patientenberatung gelesen. Da steht, dass ich bezahlen muss, auch wenn ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, es sei denn, es handelt sich um eine Behandlung, die nicht wie vorgeschrieben oder laut Gesetz durchgeführt wurde, nur dann müsste mein Ex bezahlen und das nur evtl. Ich kann jetzt wirklich bald nicht mehr. Bei der Trennung sagte er zu mir, er werde mich finanziell ruinieren. Und wenn der damit durchkommt, dann hat er es geschafft. Wenn das so weitergeht, brauche ich noch psychologische Hilfe (nicht wegen dieser Rechnung, sondern wegen der Schikanen meines Ex innerhalb der Ehe bis jetzt).

-- Editiert von Winterschnee am 03.08.2017 09:51

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#14
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Eben habe ich die Mail der Patientenberatung gelesen. Da steht, dass ich bezahlen muss, auch wenn ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, es sei denn, es handelt sich um eine Behandlung, die nicht wie vorgeschrieben oder laut Gesetz durchgeführt wurde, nur dann müsste mein Ex bezahlen und das nur evtl.


Gibt es dazu auch eine Begründung? Weder aus dem Vertrags- noch Sozialrecht kann ich das ableiten. Dass sich die Patientenberatung mit Familienrecht beschäftigt, bezweifel ich doch mal.

-- Editiert von Retels am 04.08.2017 10:11

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#15
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, sie haben das so kommentiert. Den Rat, mich an sie zu wenden bekam ich hier. Wollte es versuchen. Ich warte jetzt mal ab, ob mein Ex die Rechnungen erhält oder ich bald eine Mahnung erhalte.

Nach dem letzten Brief des KO werde ich definitiv nicht bezahlen. Es macht mich so sauer, er pocht auf das gemeinsame Sorgerecht und dass mein Ex eine Weiterbehandlung durch diesen KO wünscht. Also wird das auch so gemacht. Wo bleiben meine Rechte? Er gab mir im Brief wieder sehr deutlich zu verstehen, dass ich nichts zu melden habe. Ok, dann halte ich den Mund und mein Ex soll bezahlen. Er und nur er, möchte bei diesem Herren eine Weiterbehandlung, dann soll er auch dafür bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, sie haben das so kommentiert. Den Rat, mich an sie zu wenden bekam ich hier. Wollte es versuchen. Ich warte jetzt mal ab, ob mein Ex die Rechnungen erhält oder ich bald eine Mahnung erhalte.

Nach dem letzten Brief des KO werde ich definitiv nicht bezahlen. Es macht mich so sauer, er pocht auf das gemeinsame Sorgerecht und dass mein Ex eine Weiterbehandlung durch diesen KO wünscht. Also wird das auch so gemacht. Wo bleiben meine Rechte? Er gab mir im Brief wieder sehr deutlich zu verstehen, dass ich nichts zu melden habe. Ok, dann halte ich den Mund und mein Ex soll bezahlen. Er und nur er, möchte bei diesem Herren eine Weiterbehandlung, dann soll er auch dafür bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Mir ist dabei immer noch nicht klar um welche Kosten es geht.

Geht es um die %, die man als Eigenanteil leisten muss und nach erfolgreicher Behandlung von der KK erstattet bekommt oder geht es um Zusatzleistungen, die von der KK nicht übernommen werden, wie Bildchen in der Gaumenplatte, intelligente Bracketts, Zahnversiegelung o.ä.?

Zweiteres wäre ja ein Vertrag den der KV zusätzlich geschlossen hat und für den er dann auch gerade stehen muss. Ersteres müsste IMHO von demjenigen gezahlt werden bei dem das Kind versichert ist. Denn der ET bekommt ja später auch das Geld zurück. Aber das ruiniert auch niemanden finanziell. Bei meiner Großen waren das im Quartal zwischen 20 und 90 €, je nach Behandlungschritgg

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Es geht um die 20 % Gebühren, die mein Ex in Raten bezahlen soll. Diese soll ich nun übernehmen. Und ein kleiner Betrag ist das wirklich nicht, jedenfalls nicht für mich als Alleinerziehende. Er hat den Vertrag unterschrieben, er besteht auch jetzt auf eine Weiterbehandlung. Dann soll er auch bezahlen, ich habe laut KO nichts zu melden, obwohl seit Januar meine Versicherung für meine Tochter aufkommt und sie bei mir lebt.

Ich hatte es gut mit meinem Ex gemeint. Möchte in naher Zukunft ca. 400 km von hier wegziehen und wäre sie noch bei ihm versichert, müsste er, sollte eine OP anfallen, vorbeikommen zur Unterschrift. Das wird mir nie wieder passieren. Bin da zu gutmütig und nun muss ich evtl. dafür aufkommen, weiß ja immer noch nicht, was es mit dem Satz "Die Praxis hat die Rechnung zurückgezogen". Wenn es damit erledigt ist, gut, wenn nicht, dann gute Nacht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Es geht um die 20 % Gebühren, die mein Ex in Raten bezahlen soll.


Also geht es um Kosten, die vor dem Wechsel der Versicherung angefallen sind.


Zitat (von Winterschnee):
Er hat den Vertrag unterschrieben, er besteht auch jetzt auf eine Weiterbehandlung. Dann soll er auch bezahlen,
Ja, genau so (vertragsrechtlich).
Zitat (von Winterschnee):
ich habe laut KO nichts zu melden, obwohl seit Januar meine Versicherung für meine Tochter aufkommt und sie bei mir lebt.
Zumindest zum Teil richtig. Über wessen Familienversicherung die Kosten abgrechnet werden, spielt hier absolut keine Rolle.

Im Grunde ist dazu bereits alles gesagt. Widerholtes Fragen verändert den Sachverhalt nicht. Mit dem Zahnarzt bist Du kein Vertragsverhältnis eingegangen.
Aber: durch die Verweigerung der Weiterbehandlung (auf Kosten des Vaters) setzt Du Dich Schadenersatzforderungen aus, da er die verauslagten Kosten wegen des Behandlungsabbruchs, der auf Deine Kappe geht, nicht zurückerhält.
Die allein vom Vater getroffene Entscheidung zum Behandlungsbeginn war durch das ausführende Sorgerecht gedeckt. Deshalb ist dies keine vertragsrechtliche sondern eine familienrechtliche Frage.

Zitat (von Winterschnee):
Möchte in naher Zukunft ca. 400 km von hier wegziehen


Mit dem Kind? Stimmt er dem zu? (familienrechtliches Problem)

Zitat (von Winterschnee):
und wäre sie noch bei ihm versichert, müsste er, sollte eine OP anfallen, vorbeikommen zur Unterschrift.
Bei gemeinsamem Sorgerecht muss er dass auch dann, denn der Umstand über wen die Versicherung läuft hat mit der Zustimmung nichts das geringste zu tun. (familienrechtliches Problem)

Zitat (von Winterschnee):
weiß ja immer noch nicht, was es mit dem Satz "Die Praxis hat die Rechnung zurückgezogen".

Der Satz ist für mich selbsterklärend, bedeutet aber nicht, dass es nicht doch noch eine neue Rechnung geben kann.
Aber die alte R. ist vom Tisch. (vertragsrechtlich)

Berry

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